Schön, dass Sie da sind!

PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Wie alles, was bei laufendem Betrieb bearbeitet wird, kann es auch hier zu zeitweisen Ausfällen bestimmter Funktionen kommen. Es sind aber alle Artikel zugänglich, Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.

Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.

Bitte beachten: Aktuell können sich keine neuen Benutzer registrieren. Wir beheben das Problem so schnell wie möglich.

PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen

Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)

Kind: Unterschied zwischen den Versionen

Aus PlusPedia
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Nihilist (Diskussion | Beiträge)
Sozenschreck (Diskussion | Beiträge)
K Schuldunfähiigkeit verlinkt
Zeile 11: Zeile 11:
In vielen [[Religion]]en gibt es Rituale, die das Ende der Kindheit begleiten sollen. Zudem wird der Begriff ''Kind'' als Abgrenzung gegenüber [[Eltern]] unabhängig vom jeweiligen Alter benutzt.
In vielen [[Religion]]en gibt es Rituale, die das Ende der Kindheit begleiten sollen. Zudem wird der Begriff ''Kind'' als Abgrenzung gegenüber [[Eltern]] unabhängig vom jeweiligen Alter benutzt.


Das [[Bürgerliches Gesetzbuch|Bürgerliche Gesetzbuch]] in [[Deutschland]] verwendet mehrmals den Begriff Kind, wobei teilweise ein Alter bis 21 genannt wird.<ref>https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__207.html</ref> Das [[Strafgesetzbuch]] unterscheidet sehr deutlich nach Altersgrenzen, indem zum Beispiel § 19 bestimmt: „Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.“<ref>https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__19.html</ref>
Das [[Bürgerliches Gesetzbuch|Bürgerliche Gesetzbuch]] in [[Deutschland]] verwendet mehrmals den Begriff Kind, wobei teilweise ein Alter bis 21 genannt wird.<ref>https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__207.html</ref> Das [[Strafgesetzbuch]] unterscheidet sehr deutlich nach Altersgrenzen, indem zum Beispiel § 19 bestimmt: „[[Schuldunfähigkeit|Schuldunfähig]] ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.“<ref>https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__19.html</ref>


In unseren Tagen gibt es immer wieder und vielleicht auch vermehrt die Forderung nach Teilhabe von Kindern an den politischen Prozessen. Dieser wird von Zeit zu Zeit ohne Rechtsanspruch auch stattgegeben.
In unseren Tagen gibt es immer wieder und vielleicht auch vermehrt die Forderung nach Teilhabe von Kindern an den politischen Prozessen. Dieser wird von Zeit zu Zeit ohne Rechtsanspruch auch stattgegeben.

Version vom 9. Januar 2020, 19:50 Uhr

Datei:Kindergruppe.jpg
Kindergruppe der Festspiele Balver Höhle im Jahr 2005

Kind bezeichnet einen Menschen, der minderjährig ist. Ab einem Lebensalter von 18 Jahren gilt in vielen Ländern die Bezeichnung Erwachsener. Wie lange ein Mensch als Kind gilt, ist allerdings unklar, da hier die Meinungen, je nach Ausgangsposition, auseinander gehen.

Im europäischen Mittelalter galten Kinder als kleine Erwachsene und hatten die gleichen Rechte und Pflichten. Sie mussten - sobald sie dazu körperlich in der Lage waren - arbeiten und konnten auch Ämter übernehmen. So war es möglich, dass das Kind eines Herrschers nach dessen vorzeitigem Tod sein Nachfolger wurde. Auch Kinderheiraten gab es. Heute begegnet uns das meist noch im islamischen Kulturkreis.

Insbesondere im Zusammenhang mit der Einführung des Bildungswesens, spätestens aber seit Beginn der allgemeinen Schulpflicht, hat sich ein grundlegender Begriffswandel vollzogen. Über lange Zeit war ein Kind gleichbedeutend mit einer Person, deren Schulbildung noch nicht abgeschlossen ist. Dabei wurde unterschieden zwischen Kleinkind und Schulkind. Allgemein setzte sich eine zeitliche Einteilung durch, wonach ein Kind mit Vollendung des 7. Lebensjahres zur Schule kommt und diese mit dem 14. Lebensjahr verlassen kann, um zum Beispiel eine Lehre (Ausbildung) zu machen.

Durch die Entwicklung des Schulwesens und die Einführung der Wehrpflicht gab es zum Beispiel in Deutschland schon lange die Altersgrenze von 18 Jahren, ab der eine Person nicht mehr als Kind gilt. Meist werden die Jahre spätestens ab 14 als Jugendzeit bezeichnet. In der europäischen Rechtsgeschichte hat sich demnach durchgesetzt, dass zum Beispiel eine Heirat erst nach Vollendung des 14. Lebensjahres möglich ist.

In vielen Religionen gibt es Rituale, die das Ende der Kindheit begleiten sollen. Zudem wird der Begriff Kind als Abgrenzung gegenüber Eltern unabhängig vom jeweiligen Alter benutzt.

Das Bürgerliche Gesetzbuch in Deutschland verwendet mehrmals den Begriff Kind, wobei teilweise ein Alter bis 21 genannt wird.[1] Das Strafgesetzbuch unterscheidet sehr deutlich nach Altersgrenzen, indem zum Beispiel § 19 bestimmt: „Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.“[2]

In unseren Tagen gibt es immer wieder und vielleicht auch vermehrt die Forderung nach Teilhabe von Kindern an den politischen Prozessen. Dieser wird von Zeit zu Zeit ohne Rechtsanspruch auch stattgegeben.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise