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Erwerbstätigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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K Begriffsgeschichte: 1973 verlinkt
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== Begriffsgeschichte ==
== Begriffsgeschichte ==
Durch die [[Industrialisierung]] hat sich das Verständnis von ''Arbeit'' grundlegend gewandelt.<ref>[[Wilhelm Bernsdorf]]: ''Wörterbuch der Soziologie'', Fischer Taschenbuch Verlag 1972, Seite 39 ff.</ref> Der Begriff ''Erwerbstätige'' wurde zum Beispiel 1973 in [[Meyers Enzyklopädisches Lexikon|Meyers Enzyklopädischem Lexikon]] nicht erklärt, sondern stattdessen wurde auf das sinnverwandte Wort [[Beschäftigung]] verwiesen.<ref>Meyers Enzyklopädisches Lexikon, Band 8, Seite 168</ref>
Durch die [[Industrialisierung]] hat sich das Verständnis von ''Arbeit'' grundlegend gewandelt.<ref>[[Wilhelm Bernsdorf]]: ''Wörterbuch der Soziologie'', Fischer Taschenbuch Verlag 1972, Seite 39 ff.</ref> Der Begriff ''Erwerbstätige'' wurde zum Beispiel [[1973]] in [[Meyers Enzyklopädisches Lexikon|Meyers Enzyklopädischem Lexikon]] nicht erklärt, sondern stattdessen wurde auf das sinnverwandte Wort [[Beschäftigung]] verwiesen.<ref>Meyers Enzyklopädisches Lexikon, Band 8, Seite 168</ref>


==Siehe auch==
==Siehe auch==

Version vom 5. Januar 2020, 11:30 Uhr

Erwerbstätigkeit ist eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Tätigkeit. Sie ist eine Form der Arbeit und dient dem Lebensunterhalt des Menschen. Die Erwerbstätigkeit ist unabhängig von der tatsächlich geleisteten oder vertraglich vereinbarten Arbeitszeit und sagt nichts darüber aus, ob das erzielte Einkommen den notwendigen Lebensunterhalt deckt. Manchmal wird auch der Begriff Erwerbsarbeit verwendet.

Begriffsgeschichte

Durch die Industrialisierung hat sich das Verständnis von Arbeit grundlegend gewandelt.[1] Der Begriff Erwerbstätige wurde zum Beispiel 1973 in Meyers Enzyklopädischem Lexikon nicht erklärt, sondern stattdessen wurde auf das sinnverwandte Wort Beschäftigung verwiesen.[2]

Siehe auch

Andere Lexika





Einzelnachweise

  1. Wilhelm Bernsdorf: Wörterbuch der Soziologie, Fischer Taschenbuch Verlag 1972, Seite 39 ff.
  2. Meyers Enzyklopädisches Lexikon, Band 8, Seite 168