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Selbstbestimmungsrecht der Völker: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 22. August 2019, 09:13 Uhr

Das Selbstbestimmungsrecht der Völker ist ein wichtiger Teil des Völkerrechts. Es umfasst die Rechte eines Volk, über seinen politischen Status, sein Staatsgebiet und seine wirtschaftliche, [[gesellschaft]liche und kulturelle Entwicklung zu entscheiden. Dazu gehört auch seine Freiheit von Fremdherrschaft. Das Selbstbestimmungsrecht ermöglicht es den einzelnen Volksgruppen, gemeinsam eine Nation bzw. einen eigenen Staat zu bilden oder sich einem anderen Staat anzuschließen. Der Begriff entwickelte sich aus dem Recht der Volkssouveränität seit dem 18. Jahrhundert.[1] Es führt oft dazu, dass sich ethnische Minderheiten eines Staates einem anderen Staat anschließen. Der Erste Weltkrieg - ausgelöst durch das Attentat von Sarajewo - spielte in Europa eine wesentliche Rolle in der Entwicklung des Selbstbestimmungsrechts. Vor diesem geschichtlichen Hintergrund wird das Selbstbestimmungsrecht der Völker auch manchmal als eine Form des Nationalismus bezeichnet.[2]

Andere Lexika





Einzelnachweise

  1. Joachim Bentzien, Die völkerrechtlichen Schranken der nationalen Souveränität im 21. Jahrhundert, Peter Lang, Frankfurt am Main 2007, S. 45.
  2. zum Beispiel bei Wikipedia