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Adel: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Adel''' (von [[althochdeutsch]] ''adal'' oder ''edili'' = edel) ist eine Gruppe mit gesellschaftlichem Vorrang,<ref name="Wienfort-S8">Monika Wienfort: ''Der Adel in der Moderne'', Göttingen 2006, S.&nbsp;8.</ref> die in der Vergangenheit - insbesondere in Europa - auch als [[Elite]] galt. In den einzelnen europäischen Ländern gelten bzw. galten unterschiedliche Kriterien, wer zum Adel gehört und wer nicht.<ref>Ronald G. Asch: ''Europäischer Adel in der Frühen Neuzeit.'' Köln/Weimar/Wien 2008</ref> Noch viel mehr gilt dies für außereuropäische Kulturkreise. Ein Angehöriger des Adels wird in der [[Deutsche Sprache|deutschen Sprache]] als ''Adeliger'', ''Edelfrau'', ''Edelfräulein'' oder ''Edelmann'' bezeichnet und ist oft an dem '''''von''''' zwischen [[Vorname]]n und [[Familienname]] zu erkennen. Daraus geht aber nicht hervor, wann und wie der [[Adelstitel]] erworben wurde. In der [[Englische Sprache|englische Sprache]] gibt es die persönlichen, nichterblichen Adelstitel ''[[Knight|Sir]]'' und ''[[Dame (Ritterwürde)|Dame]]''. Die Verleihung von Adelstiteln an Bürgerliche begann in den deutschen Landen ([[Deutschland]], deutscher Sprachraum) in der Zeit Kaiser [[Karl IV. (HRR)|Karls&nbsp;IV.]] nach französischem Vorbild durch die Erhebung von Beamten als besondere Auszeichnung. Besondere Rechte waren jedoch damit meist nicht verbunden. Die weitaus häufigste Erscheinungsform des deutschen Adels war der [[Erbadel]]. Mit dem Inkrafttreten der [[Weimarer Verfassung|Weimarer Reichsverfassung]] am 14. August 1919 wurden alle Standesvorrechte des Adels abgeschafft.<ref>siehe Artikel 109 Abs. 3 WRV</ref> In [[Österreich]] wurde der Adel 1919 ebenfalls aufgehoben, das Führen von Adelsbezeichnungen wurde sogar unter Strafe gestellt.<ref>Gesetz vom 3.&nbsp;April 1919 über die Aufhebung des Adels, der weltlichen Ritter- und Damenorden und gewisser Titel und Würden</ref>
Der '''Adel''' (von [[althochdeutsch]] ''adal'' oder ''edili'' = edel) ist eine Gruppe mit gesellschaftlichem Vorrang,<ref name="Wienfort-S8">Monika Wienfort: ''Der Adel in der Moderne'', Göttingen 2006, S.&nbsp;8.</ref> die in der Vergangenheit - insbesondere in Europa - auch als [[Elite]] galt. In den einzelnen europäischen Ländern gelten bzw. galten unterschiedliche Kriterien, wer zum Adel gehört und wer nicht.<ref>Ronald G. Asch: ''Europäischer Adel in der Frühen Neuzeit.'' Köln/Weimar/Wien 2008</ref> Noch viel mehr gilt dies für außereuropäische Kulturkreise. Ein Angehöriger des Adels wird in der [[Deutsche Sprache|deutschen Sprache]] als ''Adeliger'', ''Edelfrau'', ''Edelfräulein'' oder ''Edelmann'' bezeichnet und ist oft an dem '''''von''''' zwischen [[Vorname]]n und [[Familienname]] zu erkennen. Daraus geht aber nicht hervor, wann und wie der [[Adelstitel]] erworben wurde. In der [[Englische Sprache|englische Sprache]] gibt es die persönlichen, nichterblichen Adelstitel ''[[Knight|Sir]]'' und ''[[Dame (Ritterwürde)|Dame]]''. Die Verleihung von Adelstiteln an Mitglieder des [[Bürgertum]]s begann in den deutschen Landen ([[Deutschland]], deutscher Sprachraum) in der Zeit Kaiser [[Karl IV. (HRR)|Karls&nbsp;IV.]] nach französischem Vorbild durch die Erhebung von Beamten als besondere Auszeichnung. Besondere Rechte waren jedoch damit meist nicht verbunden. Die weitaus häufigste Erscheinungsform des deutschen Adels war der [[Erbadel]]. Mit dem Inkrafttreten der [[Weimarer Verfassung|Weimarer Reichsverfassung]] am 14. August 1919 wurden alle Standesvorrechte des Adels abgeschafft.<ref>siehe Artikel 109 Abs. 3 WRV</ref> In [[Österreich]] wurde der Adel 1919 ebenfalls aufgehoben, das Führen von Adelsbezeichnungen wurde sogar unter Strafe gestellt.<ref>Gesetz vom 3.&nbsp;April 1919 über die Aufhebung des Adels, der weltlichen Ritter- und Damenorden und gewisser Titel und Würden</ref>


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Version vom 13. August 2019, 22:22 Uhr

Der Adel (von althochdeutsch adal oder edili = edel) ist eine Gruppe mit gesellschaftlichem Vorrang,[1] die in der Vergangenheit - insbesondere in Europa - auch als Elite galt. In den einzelnen europäischen Ländern gelten bzw. galten unterschiedliche Kriterien, wer zum Adel gehört und wer nicht.[2] Noch viel mehr gilt dies für außereuropäische Kulturkreise. Ein Angehöriger des Adels wird in der deutschen Sprache als Adeliger, Edelfrau, Edelfräulein oder Edelmann bezeichnet und ist oft an dem von zwischen Vornamen und Familienname zu erkennen. Daraus geht aber nicht hervor, wann und wie der Adelstitel erworben wurde. In der englische Sprache gibt es die persönlichen, nichterblichen Adelstitel Sir und Dame. Die Verleihung von Adelstiteln an Mitglieder des Bürgertums begann in den deutschen Landen (Deutschland, deutscher Sprachraum) in der Zeit Kaiser Karls IV. nach französischem Vorbild durch die Erhebung von Beamten als besondere Auszeichnung. Besondere Rechte waren jedoch damit meist nicht verbunden. Die weitaus häufigste Erscheinungsform des deutschen Adels war der Erbadel. Mit dem Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung am 14. August 1919 wurden alle Standesvorrechte des Adels abgeschafft.[3] In Österreich wurde der Adel 1919 ebenfalls aufgehoben, das Führen von Adelsbezeichnungen wurde sogar unter Strafe gestellt.[4]

Andere Lexika





Einzelnachweise

  1. Monika Wienfort: Der Adel in der Moderne, Göttingen 2006, S. 8.
  2. Ronald G. Asch: Europäischer Adel in der Frühen Neuzeit. Köln/Weimar/Wien 2008
  3. siehe Artikel 109 Abs. 3 WRV
  4. Gesetz vom 3. April 1919 über die Aufhebung des Adels, der weltlichen Ritter- und Damenorden und gewisser Titel und Würden