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Bürgermeister: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein '''Bürgermeister''' –&nbsp;in der [[Schweiz]] meist Stadt- oder Gemeindepräsident&nbsp;– leitet die Verwaltung einer [[Gemeinde]] oder [[Stadt]]. Er wird direkt von den [[Bürger]]n (z.B. in [[Sachsen]])<ref>Sächsische_Gemeindeordnung [https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2754-Saechsische-Gemeindeordnung#abs_II § 48]</ref> oder indirekt vom [[Stadtrat]], [[Gemeinderat]] oder einem ähnlichen Gremium gewählt. In einigen [[Stadtstaat]]en ist der Bürgermeister auch [[Regierungschef]] und hat insofern eine Doppelfunktion ([[Legislative]] und [[Exekutive]]). Im Sinne der [[Gewaltenteilung]] gab es in einigen deutschen Ländern auch den [[Stadtdirektor]] oder Gemeindedirektor.


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== Einzelnachweise ==
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Version vom 2. Juni 2019, 11:25 Uhr

Ein Bürgermeister – in der Schweiz meist Stadt- oder Gemeindepräsident – leitet die Verwaltung einer Gemeinde oder Stadt. Er wird direkt von den Bürgern (z.B. in Sachsen)[1] oder indirekt vom Stadtrat, Gemeinderat oder einem ähnlichen Gremium gewählt. In einigen Stadtstaaten ist der Bürgermeister auch Regierungschef und hat insofern eine Doppelfunktion (Legislative und Exekutive). Im Sinne der Gewaltenteilung gab es in einigen deutschen Ländern auch den Stadtdirektor oder Gemeindedirektor.

Andere Lexika





Einzelnachweise

  1. Sächsische_Gemeindeordnung § 48