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Der Begriff der Person ist in nahezu allen kulturellen und wissenschaftlichen Kontexten (Umgangssprache, [[Literatur]], [[Kunst]], [[Recht]], [[Philosophie]], [[Theologie]] oder [[Ethik]]) präsent.<ref>[https://books.google.de/books?id=CmM8X_BxeGsC&pg=PA87&dq=prosopon+person&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwi1msu247naAhWFiywKHY66Bh84ChDoAQgmMAA#v=onepage&q=prosopon%20person&f=false Günter Rager/Adrian Holderegger (Hrsg.), ''Bewusstsein und Person'', 2000, S. 87]</ref> Er wird deshalb in den verschiedenen [[Fachgebiet]]en teilweise unterschiedlich für deren [[Erkenntnisobjekt]]e definiert. Das aus Person gebildete [[Nomen Agentis]] ist das [[Personal]], die [[Belegschaft]] von [[Organisation]]en. Es bildet das in [[Kompositum (Grammatik)|Komposita]] wie [[Personalabteilung]], [[Personalakte]], [[Personalbeurteilung]] oder [[Personalbedarfsplanung]] vorkommende Bestimmungswort. Damit nicht zusammenhängende Begriffe wie [[Personalausweis]], [[Personalien]] oder [[Personalkredit]] weisen auf die Person als Adressat hin. [[Personengesellschaft]], [[Einpersonengesellschaft]], [[Personenkult]], [[Personenname]], [[Personenstand]] oder [[Personenverkehr]] wiederum sind Komposita, die durch ihr Bestimmungswort den Bezug zu Personen herstellen. | Der Begriff der Person ist in nahezu allen kulturellen und wissenschaftlichen Kontexten (Umgangssprache, [[Literatur]], [[Kunst]], [[Recht]], [[Philosophie]], [[Theologie]] oder [[Ethik]]) präsent.<ref>[https://books.google.de/books?id=CmM8X_BxeGsC&pg=PA87&dq=prosopon+person&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwi1msu247naAhWFiywKHY66Bh84ChDoAQgmMAA#v=onepage&q=prosopon%20person&f=false Günter Rager/Adrian Holderegger (Hrsg.), ''Bewusstsein und Person'', 2000, S. 87]</ref> Er wird deshalb in den verschiedenen [[Fachgebiet]]en teilweise unterschiedlich für deren [[Erkenntnisobjekt]]e definiert. Das aus Person gebildete [[Nomen Agentis]] ist das [[Personal]], die [[Belegschaft]] von [[Organisation]]en. Es bildet das in [[Kompositum (Grammatik)|Komposita]] wie [[Personalabteilung]], [[Personalakte]], [[Personalbeurteilung]] oder [[Personalbedarfsplanung]] vorkommende Bestimmungswort. Damit nicht zusammenhängende Begriffe wie [[Personalausweis]], [[Personalien]] oder [[Personalkredit]] weisen auf die Person als Adressat hin. [[Personengesellschaft]], [[Einpersonengesellschaft]], [[Personenkult]], [[Personenname]], [[Personenstand]] oder [[Personenverkehr]] wiederum sind Komposita, die durch ihr Bestimmungswort den Bezug zu Personen herstellen. | ||
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== Einzelnachweise == | == Einzelnachweise == | ||
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Version vom 16. März 2019, 07:56 Uhr
Eine Person ist in der Umgangssprache ein durch seine individuellen Eigenschaften und Eigenarten gekennzeichneter Mensch. Verschiedene Wissenschaften haben ein spezifisches Begriffsverständnis.
Allgemeines
Der Begriff der Person ist in nahezu allen kulturellen und wissenschaftlichen Kontexten (Umgangssprache, Literatur, Kunst, Recht, Philosophie, Theologie oder Ethik) präsent.[1] Er wird deshalb in den verschiedenen Fachgebieten teilweise unterschiedlich für deren Erkenntnisobjekte definiert. Das aus Person gebildete Nomen Agentis ist das Personal, die Belegschaft von Organisationen. Es bildet das in Komposita wie Personalabteilung, Personalakte, Personalbeurteilung oder Personalbedarfsplanung vorkommende Bestimmungswort. Damit nicht zusammenhängende Begriffe wie Personalausweis, Personalien oder Personalkredit weisen auf die Person als Adressat hin. Personengesellschaft, Einpersonengesellschaft, Personenkult, Personenname, Personenstand oder Personenverkehr wiederum sind Komposita, die durch ihr Bestimmungswort den Bezug zu Personen herstellen.
Siehe auch
Einzelnachweise
Andere Lexika