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Das grundlegende Gesetz eines Staates, auf dem alle anderen gesetzlichen Erlasse beruhen, ist die [[Verfassung (Staat)|Verfassung]] (zum Beispiel [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland]]). Zu unterscheiden sind das ''[[Privatrecht]]'', das die Beziehungen einzelner Personen untereinander regelt, und das ''öffentliche Recht'', welches die Beziehungen zwischen den einzelnen Personen und dem Staat regelt. Ferner gibt es ''zwingendes Recht'', das vom Staat auf eigene Initiative durchgesetzt wird - das [[Strafrecht]] mit dem [[Ankläger]] ([[Staatsanwalt]]) ist hier ein typisches Beispiel - sowie ''dispositives Recht'', worin ein Gericht nur auf [[Klage (Recht)|Klage]] eines Geschädigten selber aktiv wird. Im Unterschied zu einem [[Polizeistaat]], wie es etwa die [[DDR]] war, darf in einem demokratischen [[Rechtsstaat]] der Staat nicht [[Willkür|willkürlich]] ins Leben seiner Bürger/innen eingreifen, sondern jeder behördliche Rechtsakt muss eine gesetzliche Grundlage haben. | Das grundlegende Gesetz eines Staates, auf dem alle anderen gesetzlichen Erlasse beruhen, ist die [[Verfassung (Staat)|Verfassung]] (zum Beispiel [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland]]). Zu unterscheiden sind das ''[[Privatrecht]]'', das die Beziehungen einzelner Personen untereinander regelt, und das ''öffentliche Recht'', welches die Beziehungen zwischen den einzelnen Personen und dem Staat regelt. Ferner gibt es ''zwingendes Recht'', das vom Staat auf eigene Initiative durchgesetzt wird - das [[Strafrecht]] mit dem [[Ankläger]] ([[Staatsanwalt]]) ist hier ein typisches Beispiel - sowie ''dispositives Recht'', worin ein Gericht nur auf [[Klage (Recht)|Klage]] eines Geschädigten selber aktiv wird. Im Unterschied zu einem [[Polizeistaat]], wie es etwa die [[DDR]] war, darf in einem demokratischen [[Rechtsstaat]] der Staat nicht [[Willkür|willkürlich]] ins Leben seiner Bürger/innen eingreifen, sondern jeder behördliche Rechtsakt muss eine gesetzliche Grundlage haben. | ||
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Version vom 20. Februar 2019, 13:26 Uhr
Das Recht regelt die Beziehungen der Menschen einer Gesellschaft, soweit diese zu nicht einvernehmlich lösbaren Konflikten führen könnten. Dazu erlässt der Staat Regelungen (Gesetze, Verordnungen usw.), deren Einhaltung nötigenfalls vor Gericht erstritten und danach polizeilich durchgesetzt werden kann.
Allgemeines
Das grundlegende Gesetz eines Staates, auf dem alle anderen gesetzlichen Erlasse beruhen, ist die Verfassung (zum Beispiel Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland). Zu unterscheiden sind das Privatrecht, das die Beziehungen einzelner Personen untereinander regelt, und das öffentliche Recht, welches die Beziehungen zwischen den einzelnen Personen und dem Staat regelt. Ferner gibt es zwingendes Recht, das vom Staat auf eigene Initiative durchgesetzt wird - das Strafrecht mit dem Ankläger (Staatsanwalt) ist hier ein typisches Beispiel - sowie dispositives Recht, worin ein Gericht nur auf Klage eines Geschädigten selber aktiv wird. Im Unterschied zu einem Polizeistaat, wie es etwa die DDR war, darf in einem demokratischen Rechtsstaat der Staat nicht willkürlich ins Leben seiner Bürger/innen eingreifen, sondern jeder behördliche Rechtsakt muss eine gesetzliche Grundlage haben.
Die hauptsächlichen Rechtsgebiete des Staates sind (nur Auswahl):
- Staatsrecht (Verfassungsrecht), Verwaltungsrecht (etwa Baurecht, Umweltrecht, Polizeirecht, Verkehrsrecht) sowie Steuerrecht
- Strafrecht
- Zivilrecht (entspricht dem Privatrecht), z.B. das Bürgerliche Gesetzbuch, in der Schweiz Zivilgesetzbuch genannt
Spezielle Rechtsgebiete sind:
- Gesellschaftsrecht (zum Beispiel in Bezug auf eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
- Sachenrecht (Eigentumsrecht, Besitzrecht usw.)
- Insolvenzrecht (Schuldbetreibungen und Konkurse)
Einige Rechtsgebiete bestehen aus einer Vielzahl von Gesetzen, die sich vor allem seit der Industrialisierung entwickelt haben. Dazu gehören das Umweltrecht und das Wirtschaftsrecht.
Zum internationalen Recht gehört hauptsächlich das Völkerrecht.
Darüber hinaus gibt es spezielle Rechtsgebiete anderer Institutionen als der Staaten, etwa das Kirchenrecht.
Siehe auch
- Kategorie:Recht bei Wikipedia
- Recht bei Wikipedia