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Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Unterschied zwischen den Versionen
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Mit dem NetzDG hat Deutschland das unfreiste Netz in der gesamten westlichen Welt, wobei das Zensurverbot des [[Grundgesetz]]es geschickt umgangen wird, indem Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit von Beiträgen den Betreibern von Webinhalten auferlegt wird. Der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit kritisierte, das geplante Gesetz gefährde die Menschenrechte. Das Gesetz gilt für Betreiber [[Soziales Netzwerk (Internet)|sozialer Netzwerke im Internet]] mit mehr als zwei Millionen registrierten Nutzern in Deutschland und verpflichtet sie zu Maßnahmen, die bisher in die Zuständigkeit von Polizei und Staatsanwaltschaft fielen. Die Ausgestaltung dieser Maßnahmen ist in das Ermessen der Betreiber gestellt, doch sie haben das Risiko, dass Bußgelder bis zu 50 Millionen Euro verhängt werden können. Das Bundesjustizministerium ist für das Beschwerdemanagment zuständig und überwacht die Wirksamkeit des Gesetzes. Es wird sich also erst im Laufe der Zeit erweisen, ob die Regelungen praktikabel sind. Eine Alternative zu dem Gesetz wären eindeutige Identifikationen der Nutzer im Internet, wie dies bereits in einigen Staaten verlangt wird, so dass der jeweilige Verfasser im Falle einer Anklage oder Straftat ermittelt werden kann. Diese Identifikation ist aber von vielen Nutzern und auch von den Betreibern der Netzwerke aus verschiedenen Gründen nicht erwünscht. Weitere Alternativen wären strenge Regeln der Netzbetreiber im Sinne einer | Mit dem NetzDG hat Deutschland das unfreiste Netz in der gesamten westlichen Welt, wobei das Zensurverbot des [[Grundgesetz]]es geschickt umgangen wird, indem Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit von Beiträgen den Betreibern von Webinhalten auferlegt wird. Der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit kritisierte, das geplante Gesetz gefährde die Menschenrechte. Das Gesetz gilt für Betreiber [[Soziales Netzwerk (Internet)|sozialer Netzwerke im Internet]] mit mehr als zwei Millionen registrierten Nutzern in Deutschland und verpflichtet sie zu Maßnahmen, die bisher in die Zuständigkeit von Polizei und Staatsanwaltschaft fielen. Die Ausgestaltung dieser Maßnahmen ist in das Ermessen der Betreiber gestellt, doch sie haben das Risiko, dass Bußgelder bis zu 50 Millionen Euro verhängt werden können. Das Bundesjustizministerium ist für das Beschwerdemanagment zuständig und überwacht die Wirksamkeit des Gesetzes. Es wird sich also erst im Laufe der Zeit erweisen, ob die Regelungen praktikabel sind. Eine Alternative zu dem Gesetz wären eindeutige Identifikationen der Nutzer im Internet, wie dies bereits in einigen Staaten verlangt wird, so dass der jeweilige Verfasser im Falle einer Anklage oder Straftat ermittelt werden kann. Diese Identifikation ist aber von vielen Nutzern und auch von den Betreibern der Netzwerke aus verschiedenen Gründen nicht erwünscht. Weitere Alternativen wären strenge Regeln der Netzbetreiber im Sinne einer Netiquette, was aber auch viele scheuen. Auf jeden Fall lässt sich aber bereits jetzt (Januar 2018) abschätzen, dass sich die Kommunikationskultur in Deutschland dadurch verändern wird. Auf europäischer Ebene gibt es noch keine abgestimmte Meinung zu dem Gesetz. | ||
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Version vom 5. Februar 2018, 20:52 Uhr
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (kurz: NetzDG) ist ein deutsches Zensurgesetz, gültig seit 1.Januar 2018, das gegen Hetze und gefälschte Meldungen im Internet wirken. Artikel 1 betrifft soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter, Artikel 2 auch eine Änderung des Telemediengesetzes (TMG), das sich nicht bloß auf soziale Netzwerke auswirkt.
Auswirkungen
Mit dem NetzDG hat Deutschland das unfreiste Netz in der gesamten westlichen Welt, wobei das Zensurverbot des Grundgesetzes geschickt umgangen wird, indem Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit von Beiträgen den Betreibern von Webinhalten auferlegt wird. Der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit kritisierte, das geplante Gesetz gefährde die Menschenrechte. Das Gesetz gilt für Betreiber sozialer Netzwerke im Internet mit mehr als zwei Millionen registrierten Nutzern in Deutschland und verpflichtet sie zu Maßnahmen, die bisher in die Zuständigkeit von Polizei und Staatsanwaltschaft fielen. Die Ausgestaltung dieser Maßnahmen ist in das Ermessen der Betreiber gestellt, doch sie haben das Risiko, dass Bußgelder bis zu 50 Millionen Euro verhängt werden können. Das Bundesjustizministerium ist für das Beschwerdemanagment zuständig und überwacht die Wirksamkeit des Gesetzes. Es wird sich also erst im Laufe der Zeit erweisen, ob die Regelungen praktikabel sind. Eine Alternative zu dem Gesetz wären eindeutige Identifikationen der Nutzer im Internet, wie dies bereits in einigen Staaten verlangt wird, so dass der jeweilige Verfasser im Falle einer Anklage oder Straftat ermittelt werden kann. Diese Identifikation ist aber von vielen Nutzern und auch von den Betreibern der Netzwerke aus verschiedenen Gründen nicht erwünscht. Weitere Alternativen wären strenge Regeln der Netzbetreiber im Sinne einer Netiquette, was aber auch viele scheuen. Auf jeden Fall lässt sich aber bereits jetzt (Januar 2018) abschätzen, dass sich die Kommunikationskultur in Deutschland dadurch verändern wird. Auf europäischer Ebene gibt es noch keine abgestimmte Meinung zu dem Gesetz.
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Weblinks
Gesetz in der aktuellen Fassung