Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt
Schön, dass Sie da sind!

PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Wie alles, was bei laufendem Betrieb bearbeitet wird, kann es auch hier zu zeitweisen Ausfällen bestimmter Funktionen kommen. Es sind aber alle Artikel zugänglich, Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.

Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.

Bitte beachten: Aktuell können sich keine neuen Benutzer registrieren. Wir beheben das Problem so schnell wie möglich.

PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen

Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)

Recht: Unterschied zwischen den Versionen

Aus PlusPedia
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Whorf (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Fmrauch (Diskussion | Beiträge)
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Das '''Recht''' regelt die Beziehungen der Menschen einer [[Gesellschaft]], soweit diese zu nicht einvernehmlich lösbaren Konflikten führen könnten. Dazu erlässt der Staat Regelungen ([[Gesetz]]e und andere Erlasse), deren Einhaltung nötigenfalls  vor [[Gericht]] erstritten werden kann.  
Das '''Recht''' regelt die Beziehungen der Menschen einer [[Gesellschaft]], soweit diese zu nicht einvernehmlich lösbaren Konflikten führen könnten. Dazu erlässt der Staat Regelungen ([[Gesetz]]e und andere Erlasse), deren Einhaltung nötigenfalls  vor [[Gericht]] erstritten werden kann.  


Das grundlegende Gesetz eines Staates, auf dem alle anderen gesetzlichen Erlasse abstützen, ist die [[Grundgesetz|Verfassung]] (Bsp.: [[Grundgesetz für die  Bundesrepublik Deutschland]]). Zu unterscheiden sind ferner das ''[[Privatrecht]]'', das die Beziehungen einzelner Personen untereinander regelt sowie das ''öffentliche Recht'', welches die Beziehungen der einzelnen Personen zum Staat regelt. Ferner gibt es ''zwingendes Recht'', das vom Staat auf eigene Initiative durchgesetzt wird - das [[Strafrecht]] mit dem [[Ankläger]] ([[Staatsanwalt]]) ist hier ein typisches Beispiel - sowie ''dispositives Recht'', worin ein Gericht nur aktiv wird auf [[Klage (Recht)|Klage]] eines Geschädigten selber. Im Unterschied zu einem [[Polizeistaat]], wie es etwa die [[DDR]] war, darf in einem demokratischen [[Rechtsstaat]] der Staat nicht [[Willkür|willkürlich]] ins Leben seiner Bürger/innen eingreifen, sondern es muss jeder behördliche Rechtsakt eine gesetzliche Grundlage haben.
Das grundlegende Gesetz eines Staates, auf dem alle anderen gesetzlichen Erlasse abstützen, ist die [[Verfassung (Staat)|Verfassung]] (zum Beispiel [[Grundgesetz für die  Bundesrepublik Deutschland]]). Zu unterscheiden sind ferner das ''[[Privatrecht]]'', das die Beziehungen einzelner Personen untereinander regelt, sowie das ''öffentliche Recht'', welches die Beziehungen zwischen den einzelnen Personen und dem Staat regelt. Ferner gibt es ''zwingendes Recht'', das vom Staat auf eigene Initiative durchgesetzt wird - das [[Strafrecht]] mit dem [[Ankläger]] ([[Staatsanwalt]]) ist hier ein typisches Beispiel - sowie ''dispositives Recht'', worin ein Gericht nur aktiv wird auf [[Klage (Recht)|Klage]] eines Geschädigten selber. Im Unterschied zu einem [[Polizeistaat]], wie es etwa die [[DDR]] war, darf in einem demokratischen [[Rechtsstaat]] der Staat nicht [[Willkür|willkürlich]] ins Leben seiner Bürger/innen eingreifen, sondern es muss jeder behördliche Rechtsakt eine gesetzliche Grundlage haben.


Die hauptsächlichen Rechtsgebiete des Staates sind (nur Auswahl):
Die hauptsächlichen Rechtsgebiete des Staates sind (nur Auswahl):
Zeile 8: Zeile 8:
* Strafrecht
* Strafrecht
* [[Insolvenzrecht]] (Schuldbetreibungen und [[Konkurs]]e)
* [[Insolvenzrecht]] (Schuldbetreibungen und [[Konkurs]]e)
* [[Zivilrecht]] (entspricht dem Privatrecht), z.B. das [[Bürgerliches Gesetzbuch|Bürgerliche Gesetzbuch]], in der Schweiz [[Zivilgesetzbuch]] genannt
* [[Zivilrecht]] (entspricht dem Privatrecht), z.B. das [[Bürgerliches Gesetzbuch|Bürgerliche Gesetzbuch]], in der [[Schweiz]] Zivilgesetzbuch genannt
* [[Verkehrsrecht]]
* [[Verkehrsrecht]]
Spezielle Rechtsgebiete sind das Gesellschaftsrecht (zum Beispiel in Bezug auf eine [[Gesellschaft mit beschränkter Haftung]]) und das Sachenrecht (Eigentumsrecht, Besitzrecht usw-)


Darüber hinaus gibt es spezielle Rechtsgebiete anderer Institutionen, etwa das [[Kanonisches Recht|Kirchenrecht]].
Darüber hinaus gibt es spezielle Rechtsgebiete anderer Institutionen, etwa das [[Kanonisches Recht|Kirchenrecht]].

Version vom 13. August 2017, 18:34 Uhr

Das Recht regelt die Beziehungen der Menschen einer Gesellschaft, soweit diese zu nicht einvernehmlich lösbaren Konflikten führen könnten. Dazu erlässt der Staat Regelungen (Gesetze und andere Erlasse), deren Einhaltung nötigenfalls vor Gericht erstritten werden kann.

Das grundlegende Gesetz eines Staates, auf dem alle anderen gesetzlichen Erlasse abstützen, ist die Verfassung (zum Beispiel Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland). Zu unterscheiden sind ferner das Privatrecht, das die Beziehungen einzelner Personen untereinander regelt, sowie das öffentliche Recht, welches die Beziehungen zwischen den einzelnen Personen und dem Staat regelt. Ferner gibt es zwingendes Recht, das vom Staat auf eigene Initiative durchgesetzt wird - das Strafrecht mit dem Ankläger (Staatsanwalt) ist hier ein typisches Beispiel - sowie dispositives Recht, worin ein Gericht nur aktiv wird auf Klage eines Geschädigten selber. Im Unterschied zu einem Polizeistaat, wie es etwa die DDR war, darf in einem demokratischen Rechtsstaat der Staat nicht willkürlich ins Leben seiner Bürger/innen eingreifen, sondern es muss jeder behördliche Rechtsakt eine gesetzliche Grundlage haben.

Die hauptsächlichen Rechtsgebiete des Staates sind (nur Auswahl):

Spezielle Rechtsgebiete sind das Gesellschaftsrecht (zum Beispiel in Bezug auf eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und das Sachenrecht (Eigentumsrecht, Besitzrecht usw-)

Darüber hinaus gibt es spezielle Rechtsgebiete anderer Institutionen, etwa das Kirchenrecht.