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Terroranschläge am 11. September 2001: Unterschied zwischen den Versionen
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Nach der Weiterleitung an die höchste staatsanwaltliche Instanz [[Deutschland]]s wurde ein Ermtittlungsverfahren vom Generalbundesanwalt u.a. mit folgender Begründung abgelehnt: | Nach der Weiterleitung an die höchste staatsanwaltliche Instanz [[Deutschland]]s wurde ein Ermtittlungsverfahren vom Generalbundesanwalt u.a. mit folgender Begründung abgelehnt: | ||
:''„Ob in einzelnen Fällen Personen oder Institutionen, die für die Luftüberwachung und Luftsicherheit in den Vereinigten Staaten von Amerika zuständig waren, nicht, nicht rechtzeitig oder nicht angemessen auf die Anschläge und die den Anschlägen vorausgegangenen Geschehnissen reagiert haben, kann hier dahinstehen, da ein solches Fehlverhalten jedenfalls nicht als Gründung, Mitgliedschaft in oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung gem. § 129a StGB zu qualifizieren wäre.“''<ref>http://www.medienanalyse-international.de/911strafanzeige.html Vollständige Begründung der Ablehnung | :''„Ob in einzelnen Fällen Personen oder Institutionen, die für die Luftüberwachung und Luftsicherheit in den Vereinigten Staaten von Amerika zuständig waren, nicht, nicht rechtzeitig oder nicht angemessen auf die Anschläge und die den Anschlägen vorausgegangenen Geschehnissen reagiert haben, kann hier dahinstehen, da ein solches Fehlverhalten jedenfalls nicht als Gründung, Mitgliedschaft in oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung gem. § 129a StGB zu qualifizieren wäre.“''<ref>http://www.medienanalyse-international.de/911strafanzeige.html Vollständige Begründung der Ablehnung des geforderten Ermittlungsverfahrens</ref> | ||
Der Antragsteller sieht in dieser Begründung eine Anmaßung des Generalbundesanwalts, da er hier über einen Sachverhalt urteilt, über den lediglich ein Gericht zu entscheiden habe. | Der Antragsteller sieht in dieser Begründung eine Anmaßung des Generalbundesanwalts, da er hier über einen Sachverhalt urteilt, über den lediglich ein Gericht zu entscheiden habe. |
Version vom 9. Juni 2017, 21:45 Uhr
Bei den Anschlägen vom 11. September 2001 wurden die Gebäude des World Trade Centers (WTC) in New York City und Teile des Pentagon zerstört. Durch die Anschläge und deren unmittelbaren Folgen kamen über 3000 Menschen ums Leben. Bereits nach kurzer Zeit machte die US-Regierung die terroristische Vereinigung Al-Qaida für die Anschläge verantwortlich. Diese offizielle Darstellung der Ereignisse wird von einigen Historikern aufgrund der lückenhaften Beweislage angezweifelt, so dass sowohl über die Täterschaft als auch über die Hintergründe weitere Attentatshypothesen formuliert wurden.
Durch die Anschläge erhielten die USA in direktem Anschluss ein UN-Mandat, das zu einer langjährigen militärischen Auseinandersetzung mit Afghanistan führte – dem Land, in dem die US-Regierung die Drahtzieher der Anschläge vermutete.
Der Irakkrieg, der 2003 maßgeblich von den USA und der ‚Koalition der Willigen’ als ‚Präventivkrieg’ begonnen wurde, wurde ebenfalls u.a. mit den Anschlägen des 11. Septembers und einer fälschlich behaupteten Mittäterschaft des Iraks begründet.[1]
Der Ablauf (offizielle Darstellung )
In drei innerhalb der Vereinigten Staaten verkehrenden Boeing-Flugzeugen waren jeweils fünf Al-Qaida-Terroristen an Bord, in einem vierten nur vier Terroristen. Mit Messern bedrohten sie die Passagiere und die Besatzung und erklärten, sie hätten Bomben. Die Steuerung über die Flugzeuge übernahmen vollständig die Attentäter. Das erste und zweite Flugzeug traf jeweils ein Gebäude des World Trade Centers. Das dritte wurde in das Pentagon gelenkt. Im vierten konnten die Passagiere mit viel Mut genug Widerstand leisten, so dass das Flugzeug in Pennsylvania in ein Feld stürzte und dadurch ein Anschlag auf das Weiße Haus oder das Capitol verhindert wurde.
Schäden und Zerstörungen
- WTC 1
- WTC 2
- WTC 7
- weitere kleinere Hochhäuser rund um den WTC-Komplex
- Ein Teil vom Pentagon
- Vier Flugzeuge: American-Airlines-Flug 11, United-Airlines-Flug 175, American-Airlines-Flug 77 und United-Airlines-Flug 93
Strafverfolgung verantwortlicher Personen der US-Flugabwehr
Da mehrere deutsche Staatsbürger bei den Anschlägen ums Leben kamen, besteht die Möglichkeit, auch in der Bundesrepublik Deutschland Strafanzeigen gegen mutmaßliche Täter und Komplizen zu stellen. Eine Strafanzeige des Historikers Andreas Hauß richtete sich vor allem gegen die namentlich bekannten diensthabenden Personen, die am Tag der Anschläge für die Sicherheit des US-Luftraums verantwortlich waren. Bei einer funktionierenden und in NATO-Staaten permanent trainierten und praktizierten Luftabwehr (‚Air Policing’) hätten die Anschläge, die mit Hilfe von vier Flugzeugen über einen Zeitraum von etwa zwei Stunden verübt wurden, so nicht stattfinden können. Vor diesem Hintergrund stellte Hauß Strafanzeige
- „wegen des Verdachts auf gemeinschaftlich begangenen Mord, Körperverletzung, unterlassene Hilfeleistung, Bildung einer terroristischen Vereinigung und Gefährdung des internationalen Luftverkehrs sowie weiterer in Betracht kommenden Straftaten.“[2]
Nach der Weiterleitung an die höchste staatsanwaltliche Instanz Deutschlands wurde ein Ermtittlungsverfahren vom Generalbundesanwalt u.a. mit folgender Begründung abgelehnt:
- „Ob in einzelnen Fällen Personen oder Institutionen, die für die Luftüberwachung und Luftsicherheit in den Vereinigten Staaten von Amerika zuständig waren, nicht, nicht rechtzeitig oder nicht angemessen auf die Anschläge und die den Anschlägen vorausgegangenen Geschehnissen reagiert haben, kann hier dahinstehen, da ein solches Fehlverhalten jedenfalls nicht als Gründung, Mitgliedschaft in oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung gem. § 129a StGB zu qualifizieren wäre.“[3]
Der Antragsteller sieht in dieser Begründung eine Anmaßung des Generalbundesanwalts, da er hier über einen Sachverhalt urteilt, über den lediglich ein Gericht zu entscheiden habe.
Alternative Attentatshypothesen
Unter mehreren kritischen Journalisten und Historikern werden drei große Attentatshypothesen diskutiert. Die folgenden Bezeichnungen werden u.a. von dem Historiker Daniele Ganser verwendet.[4]
SURPRISE – Die US-Regierung hatte maximal lediglich diffuses Vorwissen gehabt und wurde von den Terrorangriffen überrascht.
LIHOP (let it happen on purpose) – Die US-Regierung war über Geheimdienste von dem Vorhaben der Attentäter informiert, hat diese jedoch gewähren lassen, weil somit z.B. geostrategische Ziele leichter erreicht werden konnten.
MIHOP (make it happen on purpose) – Die US-Regierung hat die Anschläge als Operation unter ‚falscher Flagge’ durch verdeckte aktive Beteiligung der eigenen Geheimdienste selber inszeniert.
Siehe auch
- Wie gut, dass es Amerika gibt! (Aufsatz von Ralph Giordano)
- Im Namen Gottes ist das Schrecklichste erlaubt (Aufsatz von José Saramago)
- Feige waren die Mörder nicht (Aufsatz von Susan Sontag)
Andere Lexika
- ↑ https://www.democracynow.org/2006/8/22/president_bush_admits_iraq_had_no Transkript der Pressekonferenz vom 21. August 2006 bei der George Bush zugibt, dass der Irak mit den Anschlägen des 11. Septembers nichts zu tun hatte
- ↑ http://www.medienanalyse-international.de/911strafanzeige.html Strafanzeige in vollständiger Ausführung inklusive Erläuterungen, veröffentlicht auf der Webseite des Anzeigenstellers
- ↑ http://www.medienanalyse-international.de/911strafanzeige.html Vollständige Begründung der Ablehnung des geforderten Ermittlungsverfahrens
- ↑ http://www.free21.org/dr-daniele-ganser-frieden-aus-geschichte-lernen/ Interview mit Daniele Ganser vom 25. September 2016, abgedruckt im Magazin Free21 vom 22. November 2016