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Deutsche: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Verweis auf eine gemeinsame biologische Abstammung ist ebenso wenig völkisch wie die Feststellung der Existenz unterschiedlicher Hautfarben oder Krankheitsresistenzen rassistisch ist
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Das [[Ethnonym]] '''Deutsche''' wird in vielfältiger Weise verwendet. Im Sinne von [[Ethnie|ethnischen]] Deutschen wird darunter die Gruppe von Menschen verstanden, deren Angehörige [[Deutsche Sprache|Deutsch]] als [[Muttersprache]] sprechen und spezifisch ''deutsche'' kulturelle Merkmale aufweisen, oft wird auch eine gemeinsame Herkunft postuliert; eine ethnologische und populationsgenetische Konzeption der Deutschen sieht dabei in einer gemeinsamen [[Abstammung]] das primäre Unterscheidungsmerkmal zwischen Deutschen und Nicht-Deutschen. Im [[Rechtswissenschaft|juristischen]] Sinne bilden alle [[Deutsche Staatsangehörigkeit|deutschen Staatsbürger]], ungeachtet ihrer deutschen oder anderen Ethnie, das deutsche [[Staatsvolk]].<ref>Vgl. [[Theodor Schweisfurth]], ''Völkerrecht'', Mohr Siebeck, Tübingen 2006, Kap. 1 §&nbsp;3.I [http://books.google.de/books?id=SbnGHvVLzE4C&pg=PA10 Rn 25].</ref> Es gibt enge Wechselbeziehungen zwischen den verschiedenen Konzeptionen, insbesondere zwischen dem Ethnienkonzept einerseits und den Bestimmungen über die [[Staatsbürgerschaft|rechtliche Zugehörigkeit]] zu [[Deutschland]] und Konzeptionen einer deutschen [[Nation]] andererseits.
Das [[Ethnonym]] '''Deutsche''' wird in vielfältiger Weise verwendet. Im Sinne von [[Ethnie|ethnischen]] Deutschen wird darunter die Gruppe von Menschen verstanden, deren Angehörige [[Deutsche Sprache|Deutsch]] als [[Muttersprache]] sprechen und spezifisch ''deutsche'' kulturelle Merkmale aufweisen, oft wird auch eine gemeinsame Herkunft postuliert; eine völkische Konzeption der Deutschen sieht dabei in einer gemeinsamen [[Abstammung]] das primäre Unterscheidungsmerkmal zwischen Deutschen und Nicht-Deutschen. Im [[Rechtswissenschaft|juristischen]] Sinne bilden alle [[Deutsche Staatsangehörigkeit|deutschen Staatsbürger]], ungeachtet ihrer deutschen oder anderen Ethnie, das deutsche [[Staatsvolk]].<ref>Vgl. [[Theodor Schweisfurth]], ''Völkerrecht'', Mohr Siebeck, Tübingen 2006, Kap. 1 §&nbsp;3.I [http://books.google.de/books?id=SbnGHvVLzE4C&pg=PA10 Rn 25].</ref> Es gibt enge Wechselbeziehungen zwischen den verschiedenen Konzeptionen, insbesondere zwischen dem Ethnienkonzept einerseits und den Bestimmungen über die [[Staatsbürgerschaft|rechtliche Zugehörigkeit]] zu [[Deutschland]] und Konzeptionen einer deutschen [[Nation]] andererseits.
==Andere Lexika==
==Andere Lexika==
*[https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche Wikipedia]
*[https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche Wikipedia]

Version vom 19. Dezember 2015, 16:40 Uhr

Das Ethnonym Deutsche wird in vielfältiger Weise verwendet. Im Sinne von ethnischen Deutschen wird darunter die Gruppe von Menschen verstanden, deren Angehörige Deutsch als Muttersprache sprechen und spezifisch deutsche kulturelle Merkmale aufweisen, oft wird auch eine gemeinsame Herkunft postuliert; eine völkische Konzeption der Deutschen sieht dabei in einer gemeinsamen Abstammung das primäre Unterscheidungsmerkmal zwischen Deutschen und Nicht-Deutschen. Im juristischen Sinne bilden alle deutschen Staatsbürger, ungeachtet ihrer deutschen oder anderen Ethnie, das deutsche Staatsvolk.[1] Es gibt enge Wechselbeziehungen zwischen den verschiedenen Konzeptionen, insbesondere zwischen dem Ethnienkonzept einerseits und den Bestimmungen über die rechtliche Zugehörigkeit zu Deutschland und Konzeptionen einer deutschen Nation andererseits.

Andere Lexika

Einzelnachweise

  1. Vgl. Theodor Schweisfurth, Völkerrecht, Mohr Siebeck, Tübingen 2006, Kap. 1 § 3.I Rn 25.

Weblinks

Einzelnachweise