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Inzestdiskussion: Unterschied zwischen den Versionen
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* (2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen. | |||
* (3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren. | |||
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Version vom 16. April 2012, 13:54 Uhr
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Im April 2012 urteilte der Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, das die der §173 in Deutschland nicht gegen die Menschenrechte verstößt. Begründung:
- "In der Mehrheit der Staaten seien sexuelle Beziehungen zwischen Geschwistern strafbar"
- "Die Verurteilung habe ein legitimes Ziel verfolgt: Die Moral und Rechte anderer zu schützen, wie es das deutsche Strafgesetz vorsehe, indem es freiwilligen Sex zwischen erwachsenen leiblichen Geschwistern verbiete."[1]
Hintergründe des Gerichtsverfahrens
Sein Anwalt kritisierte das Urteil: „Niemandem darf die Fortpflanzung verboten werden“[2]
Rechtliche Lage
Gesetzestext
§ 173 Beischlaf zwischen Verwandten
- (1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
- (2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.
- (3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.
Interpretation
Situation im Ausland
Politische Auswirkungen
- Christian Ströbele forderte Inzest zu legalisieren.[3]
- Bundesjustizministerin zu Inzestfällen - Leutheusser-Schnarrenberger fordert therapeutische Begleitung (lto)
- Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) zur bildzeitung: "Es ist wichtig, dass Inzest in Deutschland weiter verboten bleibt. Wir müssen die Gesundheit unserer Bevölkerung schützen, die Chance auf ein körperlich und vor allem seelisch unversehrtes Leben ermöglichen. Kinder aus Inzest-Beziehungen haben überdurchschnittlich viele gesundheitliche Störungen. Sexuelle Selbstbestimmung kann deshalb inzestuöse Beziehungen nicht rechtfertigen. Fast immer geht Inzest außerdem mit der Abhängigkeit eines Partners und äußerst schwierigen Familienverhältnissen einher. Wer hier nur an sexuelle Freiheit denkt, gibt sich vermeintlich tolerant, verdrängt aber die Folgen und ignoriert die Konsequenzen inzestuöser Verhältnisse. "[3]
Medienecho
Gegen die Bestrafung
Das Medienech hat wie bereits 2008 eher negativ auf das Urteil reagiert.
- Inzest-Urteil in Straßburg - Warum das Inzestverbot widersinnig ist - Die Süddeutsche, 13. April 2012 - Autor: Helmut Kerscher
- EGMR-Urteil - Das Inzest-Tabu ist überflüssig - Die Zeit, 12. April 2012 - Autorin: Parvin Sadigh
- Kommentar zum Inzest-Urteil - Kein Fall für den Richter - Stuttgarter Zeitung, 12. April 2012 - Autorin: Hilke Lorenz
Eher Gegen die Bestrafung
- Bei Inzest ist deutsches Strafrecht unangemessen - Die Welt, 13. April 2012 - Autor: Helmut Kerscher
Für das Inzestverbot
Während die Welt eher differenzierter die Sachlage betrachtete, preschte bild nach vorne, als Christian Ströbele mit dem Vorschlag kam, Inzest zu erlauben.
- Die bildzeitung fragte: "Sex zwischen Bruder und Schwester – HERR STRÖBELE, MEINEN SIE DAS WIRKLICH ERNST?"* [4]
- Stephanie Jungholt sprach sich klar dagegen aus und bezeichnete Inzest als morlaisches Verbrechen. Für sie ist Inzest letztlich eine mildere Form der Vergewaltigung.[5]
Links und Quellen
Siehe auch
Weblinks
Bilder / Fotos
Quellen
Literatur
Einzelnachweise
- ↑ Entscheidung in Straßburg - Menschenrechtsgerichtshof billigt deutsches Inzestverbot - Der Spiegel, 12. April 2012 - Autoren: wit/ulz/AFP/dapd
- ↑ "Anwalt von Patrick S. kritisiert Inzest- - „Niemandem darf die Fortpflanzung verboten werden“ - Focus, 12. April 2012
- ↑ 3,0 3,1 Forderung nach Abschaffung des Paragrafen 173 - Grünen-Politiker Ströbele will Inzest erlauben - Focus, 13. April 2012
- ↑ LIEBE ZWISCHEN BRUDER UND SCHWESTER - Grünen-Politiker will Inzest erlauben - bild, 13. April 2012 - Autor: Helmut Kerscher - Autoren: S. JUNGHOLT und E. KOCH
- ↑ Ein moralisches Verbrechen - bild, 13. April 2012 - Autorin: Stephanie Jungholt
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Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Inzestdiskussion) vermutlich nicht.
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