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Adel: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Adel''' (von [[althochdeutsch]] ''adal'' oder ''edili'' = edel) ist eine Gruppe mit gesellschaftlichem Vorrang,<ref name="Wienfort-S8">Monika Wienfort: ''Der Adel in der Moderne'', Göttingen 2006, S.&nbsp;8.</ref> die in der Vergangenheit - insbesondere in Europa - auch als [[Elite]] galt. In den einzelnen europäischen Ländern gelten bzw. galten unterschiedliche Kriterien, wer zum Adel gehört und wer nicht.<ref>Ronald G. Asch: ''Europäischer Adel in der Frühen Neuzeit.'' Köln/Weimar/Wien 2008</ref> Noch viel mehr gilt dies für außereuropäische Kulturkreise. Ein Angehöriger des Adels wird in der [[Deutsche Sprache|deutschen Sprache]] als ''Adeliger'', ''Edelfrau'', ''Edelfräulein'' oder ''Edelmann'' bezeichnet und ist oft an dem '''''von''''' zwischen [[Vorname]]n und [[Familienname]] zu erkennen. Daraus geht aber nicht immer hervor, wann und wie der [[Adelstitel]] erworben wurde oder welche Verwandschaftsbeziehungen bestehen, da der Familienname nur vom legtimen Vater übernommen wurde. In der [[Englische Sprache|englischen Sprache]] gibt es die persönlichen, nichterblichen Adelstitel ''[[Knight|Sir]]'' und ''[[Dame (Ritterwürde)|Dame]]''. Die Verleihung von Adelstiteln an Mitglieder des [[Bürgertum]]s begann im deutschen Sprachraum etwa in der Zeit Kaiser [[Karl IV. (HRR)|Karls&nbsp;IV.]] nach [[Frankreich|französischem]] Vorbild durch die Erhebung von [[Beamte]]n als besondere Auszeichnung. Besondere Rechte waren jedoch damit zunächst nicht verbunden. Kaiser [[Karl VI. (HRR)|Karls&nbsp;VI.]] legt 1728 eine Rangfolge fest, die sich auf das Stimmrecht beim [[Reichstag]] auswirkte.<ref>Zier, Seite 148</ref> Unter [[Kaiser Wilhelm I.]] in Deutschland entstand der [[Briefadel]]. Die weitaus häufigste Erscheinungsform des europäischen Adels war der ''Erbadel'', erkennbar an Bezeichnungen wie [[Fürst]], [[Graf]] (dem englischen [[Earl]] vergleichbar) oder [[Freiherr]]. Zudem bildete sich als besondere Form in vielen Kulturen der erbliche ''Hochadel'' heraus, der über Jahrhunderte und teilweise bis in die Gegenwart eine herrschende Schicht bildete. Mit dem Inkrafttreten der [[Weimarer Verfassung|Weimarer Reichsverfassung]] am 14. August [[1919]] wurden alle Standesvorrechte des Adels in [[Deutschland]] abgeschafft.<ref>siehe Artikel 109 Abs. 3 WRV</ref> In [[Österreich]] wurde der Adel 1919 ebenfalls aufgehoben, das Führen von Adelsbezeichnungen wurde sogar unter Strafe gestellt.<ref>Gesetz vom 3.&nbsp;April 1919 über die Aufhebung des Adels, der weltlichen Ritter- und Damenorden und gewisser Titel und Würden</ref>
Der '''Adel''' (von [[althochdeutsch]] ''adal'' oder ''edili'' = edel) ist eine Gruppe mit gesellschaftlichem Vorrang,<ref name="Wienfort-S8">Monika Wienfort: ''Der Adel in der Moderne'', Göttingen 2006, S.&nbsp;8.</ref> die in der Vergangenheit - insbesondere in Europa - auch als [[Elite]] galt. In den einzelnen europäischen Ländern gelten bzw. galten unterschiedliche Kriterien, wer zum Adel gehört und wer nicht.<ref>Ronald G. Asch: ''Europäischer Adel in der Frühen Neuzeit.'' Köln/Weimar/Wien 2008</ref> Noch viel mehr gilt dies für außereuropäische Kulturkreise. Ein Angehöriger des Adels wird in der [[Deutsche Sprache|deutschen Sprache]] als ''Adeliger'', ''Edelfrau'', ''Edelfräulein'' oder ''Edelmann'' bezeichnet und ist oft an dem '''''von''''' zwischen [[Vorname]]n und [[Familienname]] zu erkennen. Daraus geht aber nicht immer hervor, wann und wie der [[Adelstitel]] erworben wurde oder welche Verwandschaftsbeziehungen bestehen, da der Familienname nur vom legtimen Vater übernommen wurde. In der [[Englische Sprache|englischen Sprache]] gibt es die persönlichen, nichterblichen Adelstitel ''[[Knight|Sir]]'' und ''[[Dame (Ritterwürde)|Dame]]''. Die Verleihung von Adelstiteln an Mitglieder des [[Bürgertum]]s begann im deutschen Sprachraum etwa in der Zeit Kaiser [[Karl IV. (HRR)|Karls&nbsp;IV.]] nach [[Frankreich|französischem]] Vorbild durch die Erhebung von [[Beamte]]n als besondere Auszeichnung. Besondere Rechte waren jedoch damit zunächst nicht verbunden. Kaiser [[Karl VI. (HRR)|Karl&nbsp;VI.]] legt 1728 eine Rangfolge fest, die sich auf das Stimmrecht beim [[Reichstag]] auswirkte.<ref>Zier, Seite 148</ref> Unter [[Kaiser Wilhelm I.]] in Deutschland entstand der [[Briefadel]]. Die weitaus häufigste Erscheinungsform des europäischen Adels war der ''Erbadel'', erkennbar an Bezeichnungen wie [[Fürst]], [[Graf]] (dem englischen [[Earl]] vergleichbar) oder [[Freiherr]]. Zudem bildete sich als besondere Form in vielen Kulturen der erbliche ''Hochadel'' heraus, der über Jahrhunderte und teilweise bis in die Gegenwart eine herrschende Schicht bildete. Mit dem Inkrafttreten der [[Weimarer Verfassung|Weimarer Reichsverfassung]] am 14. August [[1919]] wurden alle Standesvorrechte des Adels in [[Deutschland]] abgeschafft.<ref>siehe Artikel 109 Abs. 3 WRV</ref> In [[Österreich]] wurde der Adel 1919 ebenfalls aufgehoben, das Führen von Adelsbezeichnungen wurde sogar unter Strafe gestellt.<ref>Gesetz vom 3.&nbsp;April 1919 über die Aufhebung des Adels, der weltlichen Ritter- und Damenorden und gewisser Titel und Würden</ref>


==Literatur==
==Literatur==

Version vom 20. Oktober 2025, 14:55 Uhr

Der Adel (von althochdeutsch adal oder edili = edel) ist eine Gruppe mit gesellschaftlichem Vorrang,[1] die in der Vergangenheit - insbesondere in Europa - auch als Elite galt. In den einzelnen europäischen Ländern gelten bzw. galten unterschiedliche Kriterien, wer zum Adel gehört und wer nicht.[2] Noch viel mehr gilt dies für außereuropäische Kulturkreise. Ein Angehöriger des Adels wird in der deutschen Sprache als Adeliger, Edelfrau, Edelfräulein oder Edelmann bezeichnet und ist oft an dem von zwischen Vornamen und Familienname zu erkennen. Daraus geht aber nicht immer hervor, wann und wie der Adelstitel erworben wurde oder welche Verwandschaftsbeziehungen bestehen, da der Familienname nur vom legtimen Vater übernommen wurde. In der englischen Sprache gibt es die persönlichen, nichterblichen Adelstitel Sir und Dame. Die Verleihung von Adelstiteln an Mitglieder des Bürgertums begann im deutschen Sprachraum etwa in der Zeit Kaiser Karls IV. nach französischem Vorbild durch die Erhebung von Beamten als besondere Auszeichnung. Besondere Rechte waren jedoch damit zunächst nicht verbunden. Kaiser Karl VI. legt 1728 eine Rangfolge fest, die sich auf das Stimmrecht beim Reichstag auswirkte.[3] Unter Kaiser Wilhelm I. in Deutschland entstand der Briefadel. Die weitaus häufigste Erscheinungsform des europäischen Adels war der Erbadel, erkennbar an Bezeichnungen wie Fürst, Graf (dem englischen Earl vergleichbar) oder Freiherr. Zudem bildete sich als besondere Form in vielen Kulturen der erbliche Hochadel heraus, der über Jahrhunderte und teilweise bis in die Gegenwart eine herrschende Schicht bildete. Mit dem Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung am 14. August 1919 wurden alle Standesvorrechte des Adels in Deutschland abgeschafft.[4] In Österreich wurde der Adel 1919 ebenfalls aufgehoben, das Führen von Adelsbezeichnungen wurde sogar unter Strafe gestellt.[5]

Literatur

  • Wilhelm Zier: Europas Fürstenhäuser, vgs Verlagsgesellschaft, Köln 1995

Weblinks

Andere Lexika





Einzelnachweise

  1. Monika Wienfort: Der Adel in der Moderne, Göttingen 2006, S. 8.
  2. Ronald G. Asch: Europäischer Adel in der Frühen Neuzeit. Köln/Weimar/Wien 2008
  3. Zier, Seite 148
  4. siehe Artikel 109 Abs. 3 WRV
  5. Gesetz vom 3. April 1919 über die Aufhebung des Adels, der weltlichen Ritter- und Damenorden und gewisser Titel und Würden