PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung; es sind aber alle Artikel zugänglich und Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.

Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:

Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige Email-Adresse. Wenn keine Email ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.

Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)

Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.

PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen

Betreuer: Unterschied zwischen den Versionen

Aus PlusPedia
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Fmrauch (Diskussion | Beiträge)
Fmrauch (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 9: Zeile 9:
* Betreuung in Wohnangelegenheiten einschließlich Bestimmung des Aufenthaltsortes
* Betreuung in Wohnangelegenheiten einschließlich Bestimmung des Aufenthaltsortes


In bestimmten Fällen ist eine umfassende Betreuung möglich.
In bestimmten Fällen ist eine umfassende Betreuung möglich oder nötig.


== Gesetzliche Grundlagen ==
== Gesetzliche Grundlagen ==
Der Betreuer wird vom [[Amtsgericht]] (Betreuungsgericht) beaufsichtigt. Er muss dem Gericht periodisch über den Verlauf der Betreuung und die Lebenssituation des Betroffenen berichten. Verwaltet er das Vermögen, so muss er dem Gericht am Anfang der Betreuung ein Verzeichnis des Vermögens vorlegen und mindestens einmal jährlich eine Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben zusammen mit Belegen einreichen.  
Der Betreuer wird vom [[Amtsgericht]] (Betreuungsgericht) beaufsichtigt. Er muss dem Gericht periodisch über den Verlauf der Betreuung und die Lebenssituation des Betroffenen berichten. Verwaltet er das Vermögen, so muss er dem Gericht am Anfang der Betreuung ein Verzeichnis des Vermögens vorlegen und mindestens einmal jährlich eine Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben zusammen mit Belegen einreichen.  


Wird die Betreuung von Eltern, dem Ehegatten oder Lebenspartner oder von einem Abkömmling durchgeführt, so müssen sie nur dann alle zwei Jahre Rechnungen vorlegen, wenn das Gericht dies ausdrücklich angeordnet hat. Streit unter betreuenden Angehörigen kann zu einem Entzug der Betreuungsvollmacht führen. Das Gericht wird dann einen neuen gesetzlichen Vertreter benennen z.B. einen Rechtsanwalt.
Wird die Betreuung von Eltern, dem Ehegatten oder Lebenspartner oder von einem Abkömmling durchgeführt, so müssen sie nur dann alle zwei Jahre Rechnungen vorlegen, wenn das Gericht dies ausdrücklich angeordnet hat. Streit unter betreuenden Angehörigen kann zu einem Entzug der Betreuungsvollmacht führen. Das Gericht wird dann einen neuen gesetzlichen Vertreter benennen z.B. einen [[Rechtsanwalt]].


Bestimmte Maßnahmen stehen unter einem [[Einwilligungsvorbehalt]].
Bestimmte Maßnahmen stehen unter einem [[Einwilligungsvorbehalt]].

Version vom 11. August 2024, 21:11 Uhr

Ein Betreuer ist ein gesetzlicher Vertreter für volljährige Personen, die in bestimmten Bereichen oder ganz allgemein nicht für sich selber sorgen können. Die Tätigkeit kann als Beruf oder ehrenamtlich ausgeführt werden.

Aufgaben des Betreuers

Der Betreuer muss in der Regel die ihm zugewiesenen Angelegenheiten erledigen (gesetzliche Betreuung), die der Betroffene nicht mehr selbst bewältigen kann. Der Betreuer soll angemessen und verhältnismäßig auf die Wünsche und Vorstellungen des Betroffenen Rücksicht nehmen und durch seine Tätigkeiten für das Wohlergehen des Betroffenen sorgen. Dabei werden folgende Bereiche unterschieden:

  • Betreuung in finanziellen Angelegenheiten
  • Betreuung in gesundheitlichen Angelegenheiten
  • Betreuung in rechtlichen Angelegenheiten
  • Betreuung in Wohnangelegenheiten einschließlich Bestimmung des Aufenthaltsortes

In bestimmten Fällen ist eine umfassende Betreuung möglich oder nötig.

Gesetzliche Grundlagen

Der Betreuer wird vom Amtsgericht (Betreuungsgericht) beaufsichtigt. Er muss dem Gericht periodisch über den Verlauf der Betreuung und die Lebenssituation des Betroffenen berichten. Verwaltet er das Vermögen, so muss er dem Gericht am Anfang der Betreuung ein Verzeichnis des Vermögens vorlegen und mindestens einmal jährlich eine Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben zusammen mit Belegen einreichen.

Wird die Betreuung von Eltern, dem Ehegatten oder Lebenspartner oder von einem Abkömmling durchgeführt, so müssen sie nur dann alle zwei Jahre Rechnungen vorlegen, wenn das Gericht dies ausdrücklich angeordnet hat. Streit unter betreuenden Angehörigen kann zu einem Entzug der Betreuungsvollmacht führen. Das Gericht wird dann einen neuen gesetzlichen Vertreter benennen z.B. einen Rechtsanwalt.

Bestimmte Maßnahmen stehen unter einem Einwilligungsvorbehalt.

Weblinks

Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Vergleich zu Wikipedia