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Staatsverschuldung: Unterschied zwischen den Versionen
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Für Mitgliedstaaten der [[Europäische Union | Für Mitgliedstaaten der [[Europäische Union|Europäischen Union]] (EU) - und hier insbesondere Mitglieder der [[Eurozone]] - gilt gemäß den [[Maastrichtkriterien]], dass der öffentliche Schuldenstand im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt einen Wert von 60 % nicht überschreiten soll. | ||
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Als Staatsverschuldung bezeichnet man die zusammengefassten Schulden eines Staates, also die Verbindlichkeiten des Staates gegenüber Dritten. Die Staatsverschuldung wird in der Regel brutto ausgewiesen, das heißt, die Verbindlichkeiten des Staates werden nicht wie in einer Bilanz den Forderungen gegenübergestellt. Das Vermögen eines Staates wird traditionell in der Kameralistik nicht erfasst, daher wird als Vergleichsgröße das Bruttoinlandsprodukt verwendet.
Für Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) - und hier insbesondere Mitglieder der Eurozone - gilt gemäß den Maastrichtkriterien, dass der öffentliche Schuldenstand im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt einen Wert von 60 % nicht überschreiten soll.
Siehe auch
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