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Politische Partei: Unterschied zwischen den Versionen

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Zur Entstehungszeit der [[Parlament]]e waren Parteien meist nur lockere Vereinigungen, die vor allem kurz vor Wahlen tätig wurden, um Kandidaten zu unterstützen. Die ersten Parteien in einem klar definierten Parteiensystem gab es in [[England]] um 1690–1695. ''[[Whig]]'' und ''[[Tory]]'' definierten mehr und mehr eine politische Vorliebe für die verschiedensten Politikfragen. Seit den 1830er Jahren wurden Parteien in England erstmals auch vollständig mit [[Regierung]] und [[Opposition (Politik)|Opposition]] in Verbindung gebracht.
Zur Entstehungszeit der [[Parlament]]e waren Parteien meist nur lockere Vereinigungen, die vor allem kurz vor Wahlen tätig wurden, um Kandidaten zu unterstützen. Die ersten Parteien in einem klar definierten Parteiensystem gab es in [[England]] um 1690–1695. ''[[Whig]]'' und ''[[Tory]]'' definierten mehr und mehr eine politische Vorliebe für die verschiedensten Politikfragen. Seit den 1830er Jahren wurden Parteien in England erstmals auch vollständig mit [[Regierung]] und [[Opposition (Politik)|Opposition]] in Verbindung gebracht.


Als Obrigkeitsstaat mit seiner Selbstinterpretation als „überparteiliches“ Gebilde verwehrte das [[Deutsches Reich|Deutsche Reich]] den Parteien anfangs den Zugang zu staatlichen Organen, innerhalb derer sie erst zur Geltung hätten kommen können.<ref>[[Thomas Nipperdey]]: ''Die Organisation der deutschen Parteien vor 1918.'' Droste Verlag, Düsseldorf 1961, S.&nbsp;393.</ref> Im politischen System der Bundesrepublik Deutschland waren vor allem seit 1949 drei Parteien maßgebend: [[CDU]], [[Freie Demokratische Partei|FDP]] und [[SPD]].
Als Obrigkeitsstaat mit seiner Selbstinterpretation als „überparteiliches“ Gebilde verwehrte das [[Deutsches Reich|Deutsche Reich]] den Parteien anfangs den Zugang zu staatlichen Organen, innerhalb derer sie erst zur Geltung hätten kommen können.<ref>[[Thomas Nipperdey]]: ''Die Organisation der deutschen Parteien vor 1918.'' Droste Verlag, Düsseldorf 1961, S.&nbsp;393.</ref> Im politischen System der Bundesrepublik Deutschland waren vor allem seit 1949 drei Parteien maßgebend: [[CDU]], [[Freie Demokratische Partei|FDP]] und [[SPD]]. Als Besonderheit gilt [[Artikel 21]] des deutschen [[Grundgesetz]]es und das [[Parteiengesetz]] von 1967.<ref>Sontheimer/Bleek, Seite 216</ref>


== Literatur ==
== Literatur ==

Version vom 24. Juli 2021, 13:12 Uhr

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Eine politische Partei ist ein auf unterschiedliche Weise organisierter Zusammenschluss von Menschen, die innerhalb eines umfassenderen politischen Verbandes oder Gebietes (eines Staates, einer Region o. ä.) danach streben, möglichst viel politische Mitsprache zu erringen, um ihre eigenen sachlichen oder ideellen Ziele zu verwirklichen und/oder persönliche Vorteile zu erlangen. Wesentlicher Teil des Erringens bzw. Ausübens solcher politischer Macht ist es, Führungspositionen in staatlichen und anderen Institutionen mit Parteimitgliedern oder der Partei nahestehenden Menschen zu besetzen.[1] Aktive Parteimitglieder werden Politiker genannt. Als Partei wird in der Bundesrepublik Deutschland jedoch nur eine Gruppe anerkannt, die regelmäßig an Wahlen teilnimmt.

Geschichte

Zur Entstehungszeit der Parlamente waren Parteien meist nur lockere Vereinigungen, die vor allem kurz vor Wahlen tätig wurden, um Kandidaten zu unterstützen. Die ersten Parteien in einem klar definierten Parteiensystem gab es in England um 1690–1695. Whig und Tory definierten mehr und mehr eine politische Vorliebe für die verschiedensten Politikfragen. Seit den 1830er Jahren wurden Parteien in England erstmals auch vollständig mit Regierung und Opposition in Verbindung gebracht.

Als Obrigkeitsstaat mit seiner Selbstinterpretation als „überparteiliches“ Gebilde verwehrte das Deutsche Reich den Parteien anfangs den Zugang zu staatlichen Organen, innerhalb derer sie erst zur Geltung hätten kommen können.[2] Im politischen System der Bundesrepublik Deutschland waren vor allem seit 1949 drei Parteien maßgebend: CDU, FDP und SPD. Als Besonderheit gilt Artikel 21 des deutschen Grundgesetzes und das Parteiengesetz von 1967.[3]

Literatur

Einzelnachweise

  1. „Parteien sollen heißen auf (formal) freier Werbung beruhende Vergesellschaftungen mit dem Zweck, ihren Leitern innerhalb eines Verbandes Macht und ihren aktiven Teilnehmern dadurch (ideelle oder materielle) Chancen (der Durchsetzung an sachlichen Zielen oder der Erlangung von persönlichen Vorteilen oder beides) zuzuwenden.“ (Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. § 18.)
  2. Thomas Nipperdey: Die Organisation der deutschen Parteien vor 1918. Droste Verlag, Düsseldorf 1961, S. 393.
  3. Sontheimer/Bleek, Seite 216
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