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Ständegesellschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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Die unterste Stufe in der ''Ständeordnung'' waren im [[Heiliges Römisches Reich|Heiligen Römischen Reich]] die Leibeigenen, die keinen Grund und Boden, sondern meist nur wenig persönliches Eigentum hatten. Zu unterscheiden sind davon die [[Reichsstände]], die Sitz und Stimme im [[Reichstag (Heiliges Römisches Reich)|Reichstag]] besaßen. | Die unterste Stufe in der ''Ständeordnung'' waren im [[Heiliges Römisches Reich|Heiligen Römischen Reich]] die Leibeigenen, die keinen Grund und Boden, sondern meist nur wenig persönliches Eigentum hatten. Zu unterscheiden sind davon die [[Reichsstände]], die Sitz und Stimme im [[Reichstag (Heiliges Römisches Reich)|Reichstag]] besaßen. | ||
Die Vorstellung der Gliederung der Gesellschaft in Stände durchdrang im Mittelalter alle theologischen sowie politischen Betrachtungen und war vielfältiger als die häufig genannte einfache Gliederung in nur drei Stände. Im allgemeinen wurde jede Gruppierung, jede Funktion, jeder Beruf als ein Stand angesehen, so dass neben der Einteilung der Gesellschaft in drei Stände auch eine in zwölf Stände vorkommen konnte. <ref>A. F. Pollard: ''The Evolution of Parliament'', London, 1920, Seite 58 bis 80</ref> | |||
== Siehe auch == | == Siehe auch == |
Version vom 12. Juni 2024, 09:16 Uhr
Eine Ständegesellschaft ist eine Gesellschaftsordnung mit sozialen Gruppierungen, für die jeweils eigene rechtliche und kulturelle Normen gelten. Die mittelalterliche Ständeordnung kannte dabei folgende Hierarchie:
- Klerus als Lehrstand
- Adel und Patrizier als Wehrstand
- Bürgertum mit Handwerkern, Kaufleuten, Grundbesitzern und Beamten
- Bauernstand als Nährstand
Die unterste Stufe in der Ständeordnung waren im Heiligen Römischen Reich die Leibeigenen, die keinen Grund und Boden, sondern meist nur wenig persönliches Eigentum hatten. Zu unterscheiden sind davon die Reichsstände, die Sitz und Stimme im Reichstag besaßen.
Die Vorstellung der Gliederung der Gesellschaft in Stände durchdrang im Mittelalter alle theologischen sowie politischen Betrachtungen und war vielfältiger als die häufig genannte einfache Gliederung in nur drei Stände. Im allgemeinen wurde jede Gruppierung, jede Funktion, jeder Beruf als ein Stand angesehen, so dass neben der Einteilung der Gesellschaft in drei Stände auch eine in zwölf Stände vorkommen konnte. [1]
Siehe auch
- ↑ A. F. Pollard: The Evolution of Parliament, London, 1920, Seite 58 bis 80