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Andreas Müller (Richter): Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:RichterMüller.jpg|thumb|Richter Andreas Müller im Oktober 2014]]
[[Datei:RichterMüller.jpg|thumb|Richter Andreas Müller im Oktober 2014]]
'''Andreas Müller''' (* 5. Juli [[1961]] in [[Meppen]]) ist ein deutscher [[Jugendrichter]] in Bernau ([[Brandenburg]]) nördlich von [[Berlin]]. Er erlangte durch unkonventionelle Urteile deutschlandweite Bekanntheit. Im September 2019 setzte er im [[Amtsgericht]] zwei Strafverfahren wegen Besitzes von geringen Mengen [[Cannabis]] aus. Er erklärte, dass er alle Regelungen des [[Betäubungsmittelgesetz]]es für verfassungswidrig hält, die den unerlaubten Verkehr mit Cannabisprodukten strafbar macht. Am 20. April 2020 verkündete Müller, dass er auf Grundlage dieser Fälle eine 140 seitige Vorlage an das [[Bundesverfassungsgericht]] geschickt habe, damit dieses die Verfassungsmäßigkeit überprüft.<ref>[https://archive.today/20200621131117/www.ag-bernau.brandenburg.de/sixcms/list.php?template=content_list_agbernau_presse&query=allgemein_agbernau&sv%5Brelation_agbernau.gsid%5D=lbm1.c.226167.de&sort=lfdnr&order=asc ''Pressemitteilung''] Website des Amtsgerichts Bernau. Abgerufen am 21. April 2020.</ref> Im Oktober 2020 stellte die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) beim Amtsgericht Bernau einen Befangenheitsantrag gegen Müller.<ref>{{Internetquelle |autor=LTO |url=https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/staatsanwaltschaft-befangenheitsantrag-jugendrichter-cannabis-verbot-legalisierung/ |titel=Engagement für Cannabis: StA hält Richter für befangen |zugriff=2021-05-06}}</ref> Dieser wurde abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde beim zuständigen Landgericht ein.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.rbb24.de/studiofrankfurt/panorama/2021/02/jusitz-staatsanwaltschaft-jugendrichter-bernau.html |titel=Staatsanwaltschaft stellt neuen Antrag gegen Bernauer Jugendrichter |zugriff=2021-05-06}}</ref>
'''Andreas Müller''' (* 5. Juli [[1961]] in [[Meppen]]) ist ein deutscher [[Jugendrichter]] in Bernau ([[Brandenburg]]) nördlich von [[Berlin]]. Er erlangte durch unkonventionelle Urteile deutschlandweite Bekanntheit. Im September 2019 setzte er im [[Amtsgericht]] zwei Strafverfahren wegen Besitzes von geringen Mengen [[Cannabis]] aus. Er erklärte, dass er alle Regelungen des [[Betäubungsmittelgesetz]]es für verfassungswidrig hält, die den unerlaubten Verkehr mit Cannabisprodukten strafbar macht. Am 20. April 2020 verkündete Müller, dass er auf Grundlage dieser Fälle eine 140 seitige Vorlage an das [[Bundesverfassungsgericht]] geschickt habe, damit dieses die Verfassungsmäßigkeit überprüft.<ref>[https://archive.today/20200621131117/www.ag-bernau.brandenburg.de/sixcms/list.php?template=content_list_agbernau_presse&query=allgemein_agbernau&sv%5Brelation_agbernau.gsid%5D=lbm1.c.226167.de&sort=lfdnr&order=asc ''Pressemitteilung''] Website des Amtsgerichts Bernau. Abgerufen am 21. April 2020.</ref> Im Oktober 2020 stellte die Staatsanwaltschaft [[Frankfurt (Oder)]] beim Amtsgericht Bernau einen Befangenheitsantrag gegen Müller.<ref>{{Internetquelle |autor=LTO |url=https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/staatsanwaltschaft-befangenheitsantrag-jugendrichter-cannabis-verbot-legalisierung/ |titel=Engagement für Cannabis: StA hält Richter für befangen |zugriff=2021-05-06}}</ref> Dieser wurde abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde beim zuständigen Landgericht ein.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.rbb24.de/studiofrankfurt/panorama/2021/02/jusitz-staatsanwaltschaft-jugendrichter-bernau.html |titel=Staatsanwaltschaft stellt neuen Antrag gegen Bernauer Jugendrichter |zugriff=2021-05-06}}</ref>


== Vita ==
== Vita ==

Version vom 18. Juni 2021, 05:04 Uhr

Richter Andreas Müller im Oktober 2014

Andreas Müller (* 5. Juli 1961 in Meppen) ist ein deutscher Jugendrichter in Bernau (Brandenburg) nördlich von Berlin. Er erlangte durch unkonventionelle Urteile deutschlandweite Bekanntheit. Im September 2019 setzte er im Amtsgericht zwei Strafverfahren wegen Besitzes von geringen Mengen Cannabis aus. Er erklärte, dass er alle Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes für verfassungswidrig hält, die den unerlaubten Verkehr mit Cannabisprodukten strafbar macht. Am 20. April 2020 verkündete Müller, dass er auf Grundlage dieser Fälle eine 140 seitige Vorlage an das Bundesverfassungsgericht geschickt habe, damit dieses die Verfassungsmäßigkeit überprüft.[1] Im Oktober 2020 stellte die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) beim Amtsgericht Bernau einen Befangenheitsantrag gegen Müller.[2] Dieser wurde abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde beim zuständigen Landgericht ein.[3]

Vita

Privates

Mitgliedschaften

Ehrungen

Ausbildung

Beruflicher Werdegang

Auftritte


Veröffentlichungen

  • (zusammen mit Carsten Tergast): Schluss mit der Sozialromantik. Ein Jugendrichter zieht Bilanz. Herder, Freiburg 2013, ISBN 978-3-451-30909-0.
  • (zusammen mit Carsten Tergast): Kiffen und Kriminalität. Der Jugendrichter zieht Bilanz. Herder, Freiburg 2015, ISBN 978-3-451-31276-2.

Weblinks

Einzelnachweise

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