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Absolutismus: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Absolutismus''' ist eine [[Monarchie|monarchische]] Herrschaftsform, die von der Regierung eines Herrschers ohne politische Mitwirkung ständischer oder demokratischer Institutionen bestimmt ist. Der Absolutismus entstand als Reaktion auf die Schrankenlosigkeit der [[Adel]]s- und [[Stände]]herrschaft und war im 17. und 18. Jahrhundert in [[Europa]] die vorherrschende Regierungsform. Er bezweckte die straffere Zusammenfassung des Staates in Notzeiten und war Voraussetzung für die Entstehung der [[Nationalstaat]]en. Seine schärfste Ausprägung inkl. [[Gottesgnadentum]], [[Polizeistaat]], stehendem [[Heer]] und Staatswirtschaft ([[Merkantilismus]]) fand der Absolutismus unter [[Ludwig XIV.]] in [[Frankreich]]. Im 18. Jahrhundert milderten viele Herrscher die Willkür des Absolutismus zu einem aufgeklärten Absolutismus mit humanisiertem [[Strafrecht]], größerer [[Toleranz]] und einem besseren Schulwesen. Eine Mitbestimmung der Untertanen wurde aber auch im aufgeklärten Absolutismus nicht geduldet. In Europa wurde der Absolutismus im Lauf des 19. Jahrhunderts beseitigt und durch parlamentarische Monarchien und später [[Demokratie]]n ersetzt.  
'''Absolutismus''' ist eine [[Monarchie|monarchische]] Herrschaftsform, die von der Regierung eines Herrschers ohne politische Mitwirkung ständischer oder demokratischer Institutionen bestimmt ist. Der Absolutismus entstand als Reaktion auf die Schrankenlosigkeit der [[Adel]]s- und [[Stände]]herrschaft und war im 17. und 18. Jahrhundert in [[Europa]] die vorherrschende Regierungsform. Er bezweckte die straffere Zusammenfassung des Staates und war Voraussetzung für die Entstehung der [[Nationalstaat]]en. Seine schärfste Ausprägung mit [[Gottesgnadentum]], [[Polizeistaat]], stehendem [[Heer]] und Staatswirtschaft (Merkantilismus) fand der Absolutismus unter [[Ludwig XIV.]] in [[Frankreich]]. Im 18. Jahrhundert milderten viele Herrscher die Willkür des Absolutismus zu einem aufgeklärten Absolutismus mit humanisiertem [[Strafrecht]], größerer [[Toleranz]] und einem besseren Schulwesen. Eine Mitbestimmung der Untertanen wurde aber auch im aufgeklärten Absolutismus nicht geduldet. In Europa wurde der Absolutismus im Laufe des 19. Jahrhunderts beseitigt und durch parlamentarische Monarchien und später [[Demokratie]]n ersetzt.
== Literatur ==
== Literatur ==
* Bertelsmann Universallexikon, Bertelsmann Lexikon Verlag GmbH, Gütersloh, 1995, Seite 12
* Bertelsmann Universallexikon, Bertelsmann Lexikon Verlag GmbH, Gütersloh, 1995, Seite 12
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[[Kategorie:Politisches System]]

Version vom 17. Dezember 2016, 21:19 Uhr

Absolutismus ist eine monarchische Herrschaftsform, die von der Regierung eines Herrschers ohne politische Mitwirkung ständischer oder demokratischer Institutionen bestimmt ist. Der Absolutismus entstand als Reaktion auf die Schrankenlosigkeit der Adels- und Ständeherrschaft und war im 17. und 18. Jahrhundert in Europa die vorherrschende Regierungsform. Er bezweckte die straffere Zusammenfassung des Staates und war Voraussetzung für die Entstehung der Nationalstaaten. Seine schärfste Ausprägung mit Gottesgnadentum, Polizeistaat, stehendem Heer und Staatswirtschaft (Merkantilismus) fand der Absolutismus unter Ludwig XIV. in Frankreich. Im 18. Jahrhundert milderten viele Herrscher die Willkür des Absolutismus zu einem aufgeklärten Absolutismus mit humanisiertem Strafrecht, größerer Toleranz und einem besseren Schulwesen. Eine Mitbestimmung der Untertanen wurde aber auch im aufgeklärten Absolutismus nicht geduldet. In Europa wurde der Absolutismus im Laufe des 19. Jahrhunderts beseitigt und durch parlamentarische Monarchien und später Demokratien ersetzt.

Literatur

  • Bertelsmann Universallexikon, Bertelsmann Lexikon Verlag GmbH, Gütersloh, 1995, Seite 12

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