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Thyssen-Bank-Prozess: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Thyssen-Bank-Prozess''' war ein [[Strafprozess]] vor der 8. Strafkammer in [[Berlin-Moabit]], der nach dem [[Bankrott]] der ''[[August-Thyssen-Bank]]'' von 1961 stattfand


Der '''Thyssen-Bank-Prozess''' war ein [[Strafprozess]] vor der 8. Strafkammer in [[Berlin-Moabit]] um den [[Bankrott]] der ''[[August-Thyssen-Bank]]'', [[Düsseldorf]]'', 1961.  
Es wurde gegen 13 Angeklagte ermittelt; bekannt sind vor allem:
* Wilhelm Gericke (* 1916), [[Prokurist]] der Berliner Filiale der ''August-Thyssen-Bank'', (Verteidiger RA [[Horst Mahler]], Urteil wegen [[Untreue (Vermögensdelikt)|Untreue]] auf 7 Jahre),
* Müller, Prokurist der ''August-Thyssen-Bank'',
* Forner, Bevollmächtigter der ''August-Thyssen-Bank'',  
* Kurt / Karl-Heinz Johannes Wemhoff (* 1927), ''Autokredithandel OHG'', (RA Dr. Dietrich Scheid, * 1916, wegen fortgesetzter Beihilfe zur Untreue auf 6,5 Jahre),
* Waffenhändler Gerhard Dominowski ''Autohandelshaus Ricci -Automobile'' (* 1911, verurteilt zu 5,5 Jahren)
* wegen [[Scheckreiterei]] Leo Rabinowitz (* März 1936 in Berlin. † 1992 in Berlin).
* Bankier Ernst Decot


13 Ageklagte:
== Rechtsgeschichtliche Bedeutung ==
* Wilhelm Gericke (*1916) [[Prokurist]], der Berliner Filiale der ''August-Thyssen-Bank'', (RA [[Horst Mahler]]) ([[Untreue]], 7 Jahre),
Es kamen im Laufe des Jahres 1961 drei leitende Angestellte der Bank und drei Kaufleute in [[Untersuchungshaft]].<ref name=ds1961121 /> Dominowski kam am 9. November 1961 in Untersuchungshaft.<ref name=ds19640205>''[[Der Spiegel]]'' [https://www.spiegel.de/spiegel/print/index-1964-6.html 04.02.1964]: ''Gerhard Dominowski''</ref> Die Untersuchungshaft (U-Haft) dauerte teilweise drei oder mehr Jahre. Wemhoff, der bereits seit Frühjahr 1961 in U-Haft saß,<ref name=ds19661113 /> reichte 1964 eine Klage gegen die [[Bundesrepublik Deutschland]] bei der [[Europäische Kommission für Menschenrechte|Europäischen Kommission für Menschenrechte]] (EKMR) wegen Unverhältnismäßigkeit der Untersuchungshaftdauer ein.<ref name=ius196806>EUCHR, [http://www.ius-software.si/EUII/EUCHR/dokumenti/1968/06/CASE_OF_WEMHOFF_v._GERMANY_27_06_1968.html CASE OF WEMHOFF v. GERMANY], No 2122/64</ref>
* Müller Prokurist der ''August-Thyssen-Bank'',
* Forner Bevollmächtigter der ''August-Thyssen-Bank'',
*Kurt / Karl-Heinz Johannes Wemhoff (*1927) ''Autokredithandel OHG'', (RA Dr. Dietrich Scheid *1916) (fortgesetzte Beihilfe zur Untreue, 6,5 Jahre),
*Waffenhändler Gerhard Dominowski ''Autohandelshaus Ricci -Automobile'' (*1911) (5,5 Jahre)
*[[Scheckreiterei|Scheckreiter]] Leo Rabinowitz (März 1936 in Berlin. † 1992 in Berlin).
*Bankier Ernst Decot, Bankhäusern Ernst Decot


Gericke, Wemhoff und Dominowski kamen am 9. November 1961 in Untersuchungshaft. <ref name=ds19640205>''[[Der Spiegel]]'' 05.02.1964, [http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument/dokument.html?id=46163034&top=SPIEGEL Gerhard Dominowski] [http://wissen.spiegel.de/wissen/image/show.html?did=46163034&aref=image036/2006/03/06/cqsp196406086-P2P-086.pdf pdf]</ref>
Helga Gericke und Wilhelm Gericke klagten ebenfalls bei der ''EKMR''; die Klage wurde am 22. Juli 1966 angenommen.<ref name=Nijhuff>Martinus Nijhuff, [http://books.google.com/books?id=yAKeBc3-0LMC&pg=PA622 Yearbook of the European Convention of Human Rights, S.622], No 2294/64</ref>


== Untersuchungshaftdauer ==
Der ''EKMR'' wurde unter anderem angerufen, weil sich der innerstaatliche [[Instanz (Recht)|Rechtszug]] in Berlin erschöpft hatte. In Berliner [[Haftsache]]n entschied damals das [[Kammergericht]] in letzter Instanz, das [[Bundesverfassungsgericht]] in Karlsruhe war nicht zuständig.<ref name=ds19661113 /> Durch den Schlussbericht der ''EKMR'' ist der Fall rechtsgeschichtlich relevant, da sechs Kriterien genannt werden, welche bei Entscheidungen über die Länge einer U-Haft anzuwenden sind:
Die [[Untersuchungshaft]] dauerte drei Jahre.
Wemhoff reichte Klage No 2122/64 bei der [[Europäische Kommission für Menschenrechte|Europäischen Kommission Für Menschenreche]] wegen Unverhältnismäßigkeit
der Untersuchungshaftdauer ein. <ref name=ius196806>EUCHR, [http://www.ius-software.si/EUII/EUCHR/dokumenti/1968/06/CASE_OF_WEMHOFF_v._GERMANY_27_06_1968.html CASE OF WEMHOFF v. GERMANY] </ref>
 
Helga Gericke und Wilhelm Gericke klagten ebenfalls bei der ''EKMR'' gegen die [[Bundesrepublik Deutschland]] No 2294/64 die Klage wurde am 22. Juli 1966 angenommen. <ref name=Nijhuff>Martinus Nijhuff, [http://books.google.com/books?id=yAKeBc3-0LMC&pg=PA622&lpg=PA622&dq=%22Wilhelm+Gericke%22+Prokurist&source=bl&ots=m6j77aW-f0&sig=zBxo1lHnwth5GWYUoJT8wehYzB4&hl=en&ei=MVdHSveWN46D_Aatp9iFCQ&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=8 Yearbook of the European Convention of Human Rights, S.622]</ref>
 
Beim ''EKMR'' wurde appelliert, da sich der innerstaatliche [[Instanz (Recht)|Rechtszug]] in Berlin erschöpft hatte. In Berliner [[Haftsache]]n entschied damals das Kammergericht in letzter Instanz.
Obwohl der Schlußbericht der ''EKMR'' erst nach der Untersuchungshaft erstellt wurde ist der Fall rechtsgeschichtlich relvant, da in diesem Schlußbericht sechs Kriterien genannt werden, welche bei Entscheidungen über die Länge einer U-Haft anzuwenden sind:


# ob die Länge der U-Haft in einem vertretbaren Verhältnis zum Vorwurf und zu der vom Gesetz vorgeschriebenen und der zu erwartenden Strafe stehe;
# ob die Länge der U-Haft in einem vertretbaren Verhältnis zum Vorwurf und zu der vom Gesetz vorgeschriebenen und der zu erwartenden Strafe stehe;
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# wie schwierig für die Ermittlungsbehörden die Aufklärung des Sachverhalts gewesen sei;
# wie schwierig für die Ermittlungsbehörden die Aufklärung des Sachverhalts gewesen sei;
# ob die Ermittlungen zügig und sachgerecht geführt worden seien und
# ob die Ermittlungen zügig und sachgerecht geführt worden seien und
# ob die Strafverfolgungsbehörden alle erforderlichen Maßnahmen eingeleitet hätten. <ref name=ds19661114>''Der Spiegel'', 14.11.1966, [http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument/dokument.html?id=46415070&top=SPIEGEL U-HAFT] [http://wissen.spiegel.de/wissen/image/show.html?did=46415070&aref=image036/2006/03/22/cqsp196647048-P2P-048.pdf pdf] </ref>
# ob die Strafverfolgungsbehörden alle erforderlichen Maßnahmen eingeleitet hätten.<ref name=ds19661113>''Der Spiegel'', [https://www.spiegel.de/spiegel/print/index-1966-48.html 13.11.1966]: U-Haft</ref>


== Hauptverfahren ==
== Hauptverfahren ==
Für sieben der 13 Angeklagten begann das Hauptverfahren am  9. November 1964 vor der achten Großen Strafkammer im Moabit im Saal 500 in der Turmstraße im ersten Stock unter der Bezeichnung  ''Geschäfts-Nummer 1 Bt KLs 9/64 gegen Gericke u. A.''
Für sieben der 13 Angeklagten begann das Hauptverfahren am  9. November [[1964]] vor der achten Großen Strafkammer in Moabit im Saal 500 in der Turmstraße im ersten Stock unter der Bezeichnung  ''Geschäfts-Nummer 1 Bt KLs 9/64 gegen Gericke u. A.''


Im Prozess ging es 1,7 Milliarden Deutsche Mark, die auf unorthodoxe Weise ''bewegt'' worden sind. Richter war Landgerichtsdirektor Günter Pahl (*1922), am Prozess waren zwei Staatsanwälte, drei medizinische und drei Buchsachverständige, neun Verteidiger beteiligt. <ref name=ds19650120>[[Gerhard Mauz]] in ''Der Spiegel'', 20.01.1965, [http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument/dokument.html?id=46169178&top=SPIEGEL EIN GANZ NEUES KREDITGEFÜHL] [http://wissen.spiegel.de/wissen/image/show.html?did=46169178&aref=image036/2006/03/06/cqsp196504034-P2P-039.pdf pdf] </ref>
Im Prozess ging es um insgesamt 1,7 Milliarden Deutsche Mark, die auf „unorthodoxe“ Weise bewegt worden waren. Richter war Landgerichtsdirektor Günter Pahl (* 1922), am Prozess waren zwei Staatsanwälte, drei medizinische und drei Buchsachverständige sowie neun Verteidiger beteiligt.<ref name=ds19650120>[[Gerhard Mauz]] in ''Der Spiegel'', [https://www.spiegel.de/spiegel/print/index-1965-4.html 20.01.1965]: EIN GANZ NEUES KREDITGEFÜHL</ref>
Dominowski wurde [[Wechsel (Urkunde)|Wechsel]]manipulation vorgeworfen, wodurch die ''Thyssen-Bank'' ihr Aktienkapital in Höhe von 16 Millionen [[Deutsche Mark]] verloren haben soll. <ref name=ds1911122>''Der Spiegel'', 22.11.1961, [http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument/dokument.html?id=43367614&top=SPIEGEL Geld zwischen den Konten ] [http://wissen.spiegel.de/wissen/image/show.html?did=43367614&aref=image035/0548/cqsp196148030-P2P-034.pdf pdf] </ref>
Dominowski wurde [[Wechsel (Urkunde)|Wechsel]]manipulation vorgeworfen, wodurch die ''Thyssen-Bank'' ihr Aktienkapital in Höhe von 16 Millionen [[Deutsche Mark]] verloren haben soll.<ref name=ds1961121>''Der Spiegel'', [https://www.spiegel.de/spiegel/print/index-1961-48.html 21.11.1961]: ''Geld zwischen den Konten''</ref>


Am 7. April 1965 nach 50 Verhandlungstagen wurden die Urteile verkündet. <ref name=dz19650416>''[[Die Zeit]]'', 16.04.1965, [http://www.zeit.de/1965/16/Ohne-einen-Pfennig Ohne einen Pfennig] </ref>
Am 7. April 1965 nach 50 Verhandlungstagen wurden die Urteile verkündet.<ref name=dz19650416>''[[Die Zeit]]'', 16.04.1965, [http://www.zeit.de/1965/16/Ohne-einen-Pfennig Ohne einen Pfennig] </ref>


Dominowski wurde zu fünfeinhalb Jahren [[Zuchthaus]] verurteilt, von welchen, wegen guter Führung, 548 Tage auf [[Bewährung]] ausgesetzt wurden. <ref name=fr19680916>''[[Frankfurter Rundschau]]'', 16. Dezember 1968, http://originalausgaben.fr-online.de/_1968/pdf/09/1968-09-16_020.pdf </ref>
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== Siehe auch==
*[[FlowTex]]


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
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[[Kategorie:Rechtsgeschichte]]
[[Kategorie:Rechtsgeschichte]]
[[Kategorie:Geschichte (Düsseldorf)]]
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[[Kategorie:Deutsche Geschichte (Nachkriegszeit)]]
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== Init-Quelle ==
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[http://de.wikipedia.org/wiki/Thyssen-Bank-Prozess Wikipedia]
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*[https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:L%C3%B6schkandidaten/28._Juni_2009#Thyssen-Bank-Prozess_(gel%C3%B6scht) Löschdiskussion]
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Aktuelle Version vom 29. September 2022, 22:13 Uhr

Der Thyssen-Bank-Prozess war ein Strafprozess vor der 8. Strafkammer in Berlin-Moabit, der nach dem Bankrott der August-Thyssen-Bank von 1961 stattfand

Es wurde gegen 13 Angeklagte ermittelt; bekannt sind vor allem:

  • Wilhelm Gericke (* 1916), Prokurist der Berliner Filiale der August-Thyssen-Bank, (Verteidiger RA Horst Mahler, Urteil wegen Untreue auf 7 Jahre),
  • Müller, Prokurist der August-Thyssen-Bank,
  • Forner, Bevollmächtigter der August-Thyssen-Bank,
  • Kurt / Karl-Heinz Johannes Wemhoff (* 1927), Autokredithandel OHG, (RA Dr. Dietrich Scheid, * 1916, wegen fortgesetzter Beihilfe zur Untreue auf 6,5 Jahre),
  • Waffenhändler Gerhard Dominowski Autohandelshaus Ricci -Automobile (* 1911, verurteilt zu 5,5 Jahren)
  • wegen Scheckreiterei Leo Rabinowitz (* März 1936 in Berlin. † 1992 in Berlin).
  • Bankier Ernst Decot

Rechtsgeschichtliche Bedeutung

Es kamen im Laufe des Jahres 1961 drei leitende Angestellte der Bank und drei Kaufleute in Untersuchungshaft.[1] Dominowski kam am 9. November 1961 in Untersuchungshaft.[2] Die Untersuchungshaft (U-Haft) dauerte teilweise drei oder mehr Jahre. Wemhoff, der bereits seit Frühjahr 1961 in U-Haft saß,[3] reichte 1964 eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Kommission für Menschenrechte (EKMR) wegen Unverhältnismäßigkeit der Untersuchungshaftdauer ein.[4]

Helga Gericke und Wilhelm Gericke klagten ebenfalls bei der EKMR; die Klage wurde am 22. Juli 1966 angenommen.[5]

Der EKMR wurde unter anderem angerufen, weil sich der innerstaatliche Rechtszug in Berlin erschöpft hatte. In Berliner Haftsachen entschied damals das Kammergericht in letzter Instanz, das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe war nicht zuständig.[3] Durch den Schlussbericht der EKMR ist der Fall rechtsgeschichtlich relevant, da sechs Kriterien genannt werden, welche bei Entscheidungen über die Länge einer U-Haft anzuwenden sind:

  1. ob die Länge der U-Haft in einem vertretbaren Verhältnis zum Vorwurf und zu der vom Gesetz vorgeschriebenen und der zu erwartenden Strafe stehe;
  2. welche materiellen, moralischen und anderen Nachteile für den Betroffenen durch die Haft herbeigeführt würden;
  3. ob der Beschwerdeführer selbst das Ermittlungsverfahren verzögert habe;
  4. wie schwierig für die Ermittlungsbehörden die Aufklärung des Sachverhalts gewesen sei;
  5. ob die Ermittlungen zügig und sachgerecht geführt worden seien und
  6. ob die Strafverfolgungsbehörden alle erforderlichen Maßnahmen eingeleitet hätten.[3]

Hauptverfahren

Für sieben der 13 Angeklagten begann das Hauptverfahren am 9. November 1964 vor der achten Großen Strafkammer in Moabit im Saal 500 in der Turmstraße im ersten Stock unter der Bezeichnung Geschäfts-Nummer 1 Bt KLs 9/64 gegen Gericke u. A.

Im Prozess ging es um insgesamt 1,7 Milliarden Deutsche Mark, die auf „unorthodoxe“ Weise bewegt worden waren. Richter war Landgerichtsdirektor Günter Pahl (* 1922), am Prozess waren zwei Staatsanwälte, drei medizinische und drei Buchsachverständige sowie neun Verteidiger beteiligt.[6] Dominowski wurde Wechselmanipulation vorgeworfen, wodurch die Thyssen-Bank ihr Aktienkapital in Höhe von 16 Millionen Deutsche Mark verloren haben soll.[1]

Am 7. April 1965 nach 50 Verhandlungstagen wurden die Urteile verkündet.[7]

Dominowski wurde zu fünfeinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt, von welchen, wegen guter Führung, 548 Tage auf Bewährung ausgesetzt wurden. [8]

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Der Spiegel, 21.11.1961: Geld zwischen den Konten
  2. Der Spiegel 04.02.1964: Gerhard Dominowski
  3. 3,0 3,1 3,2 Der Spiegel, 13.11.1966: U-Haft
  4. EUCHR, CASE OF WEMHOFF v. GERMANY, No 2122/64
  5. Martinus Nijhuff, Yearbook of the European Convention of Human Rights, S.622, No 2294/64
  6. Gerhard Mauz in Der Spiegel, 20.01.1965: EIN GANZ NEUES KREDITGEFÜHL
  7. Die Zeit, 16.04.1965, Ohne einen Pfennig
  8. Frankfurter Rundschau, 16. Dezember 1968, http://originalausgaben.fr-online.de/_1968/pdf/09/1968-09-16_020.pdf

Andere Lexika

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Erster Autor: 87.163.75.140, weitere Autoren: Polemos, 87.163.96.244, 87.163.94.210