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Mietwohnung: Unterschied zwischen den Versionen
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Eine '''Mietwohnung''' ist der Teil eines [[Gebäude]]s, das als [[Wohnung]] von einem Vermieter gegen ein meist monatliches Entgelt (die [[Miete]]) zur Verfügung gestellt wird. Der Vermieter kann Besitzer oder Eigentümer des gesamten Gebäudes sein oder auch nur der betreffenden Wohnung, die für ihn dann die [[Eigentumswohnung]] ist. Befinden sich mehrere Mietwohnungen oder [[Nutzungseinheit]]en in einem Haus, so wird auch der Begriff [[Mietshaus]] verwendet. In Deutschland wird die ortsübliche Miete im [[Mietspiegel]] erfasst; zudem ist die Dauer des Mietverhältnisses in bestimmten Fällen für die [[ | Eine '''Mietwohnung''' ist der Teil eines [[Gebäude]]s, das als [[Wohnung]] von einem Vermieter gegen ein meist monatliches Entgelt (die [[Miete]]) zur Verfügung gestellt wird. Der Vermieter kann Besitzer oder Eigentümer des gesamten Gebäudes sein oder auch nur der betreffenden Wohnung, die für ihn dann die [[Eigentumswohnung]] ist. Befinden sich mehrere Mietwohnungen oder [[Nutzungseinheit]]en in einem Haus, so wird auch der Begriff [[Mietshaus]] verwendet. In Deutschland wird die ortsübliche Miete im [[Mietspiegel]] erfasst; zudem ist die Dauer des Mietverhältnisses in bestimmten Fällen für die [[Kündigungsfrist]] entscheidend. Im Allgemeinen beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Die Vereinbarung einer längeren Kündigungsfrist für den Mieter ist unzulässig. Für den Vermieter verlängert sie sich nach fünf Jahren auf sechs Monate und nach acht Jahren auf neun Monate (siehe {{§|573c|BGB|juris}} BGB). Der Mieter ist gemäß {{§|553|BGB|juris}} BGB berechtigt, bei berechtigtem Interesse weitere Personen in die gemietete Wohnung aufzunehmen; in der Regel gilt das für Familienangehörige oder Lebenspartner. Der Mieter benötigt zwar die Zustimmung des Vermieters, kann diese aber vom Vermieter (sofern nicht besondere Umstände vorliegen) verlangen. Der Vermieter kann bestimmte Nutzungen (Anbringen von [[Werbung]] an der Hauswand, Nutzung als [[Büro]], Rauchen von [[Cannabis]] im Haus usw. untersagen). | ||
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Aktuelle Version vom 16. Juni 2025, 11:01 Uhr
Eine Mietwohnung ist der Teil eines Gebäudes, das als Wohnung von einem Vermieter gegen ein meist monatliches Entgelt (die Miete) zur Verfügung gestellt wird. Der Vermieter kann Besitzer oder Eigentümer des gesamten Gebäudes sein oder auch nur der betreffenden Wohnung, die für ihn dann die Eigentumswohnung ist. Befinden sich mehrere Mietwohnungen oder Nutzungseinheiten in einem Haus, so wird auch der Begriff Mietshaus verwendet. In Deutschland wird die ortsübliche Miete im Mietspiegel erfasst; zudem ist die Dauer des Mietverhältnisses in bestimmten Fällen für die Kündigungsfrist entscheidend. Im Allgemeinen beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Die Vereinbarung einer längeren Kündigungsfrist für den Mieter ist unzulässig. Für den Vermieter verlängert sie sich nach fünf Jahren auf sechs Monate und nach acht Jahren auf neun Monate (siehe § 573c BGB). Der Mieter ist gemäß § 553 BGB berechtigt, bei berechtigtem Interesse weitere Personen in die gemietete Wohnung aufzunehmen; in der Regel gilt das für Familienangehörige oder Lebenspartner. Der Mieter benötigt zwar die Zustimmung des Vermieters, kann diese aber vom Vermieter (sofern nicht besondere Umstände vorliegen) verlangen. Der Vermieter kann bestimmte Nutzungen (Anbringen von Werbung an der Hauswand, Nutzung als Büro, Rauchen von Cannabis im Haus usw. untersagen).
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Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Mietwohnung) vermutlich nicht.
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