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'''Arzt''' ist eine Berufsbezeichnung für Personen, die die Heilkunde ausüben dürfen. Die weibliche Berufsbezeichnung lautet '''Ärztin'''. | '''Arzt''' ist eine Berufsbezeichnung für Personen, die die [[Heilkunde]] ausüben dürfen. Die weibliche Berufsbezeichnung lautet '''Ärztin'''. Als Grundlage ärztlichen Handelns gilt seit Jahrhunderten der [[Eid des Hippokrates]]. | ||
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In seinem eigentlichen Berufsgebiet beschäftigt sich der Arzt mit der [[Diagnose]] (dem Erkennen) und der [[Therapie]] (dem Behandeln) von Erkrankungen und Verletzungen, ferner mit der Prävention (der Vorbeugung) von Erkrankungen. Besondere Bedeutungen kommen dem [[Amtsarzt]] und dem [[Hausarzt]] zu. Viele Ärzte haben sich als [[Facharzt]] spezialisiert. | |||
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Die Ausbildung zum Arzt ist in vielen Staaten gesetzlich geregelt. Voraussetzung für eine Tätigkeit in Deutschland als niedergelassener [[Kassenarzt]] ist eine abgeschlossene Facharztausbildung, entweder in der [[Allgemeinmedizin]] oder in einem Spezialfach der [[Humanmedizin]]. Die Ausbildung ist wie folgt gegliedert: | |||
* Studium der [[Medizin]] an einer [[Universität]] oder [[Hochschule]] | |||
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[[Arzt im Praktikum]] war in der Bundesrepublik Deutschland eine Ausbildungsphase in der Zeit von 1. Juli 1988 bis zum 30. September 2004. | |||
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Obwohl landläufig als „Doktor“ bezeichnet, ist der Arzt zunächst keiner. Das Führen eines [[Doktortitel]]s setzt eine [[Promotion (Doktor)|Promotion]] voraus. Aber nicht alle Ärzte sind promoviert. Das Führen eines Doktortitels gibt keine Hinweise auf die Fähigkeiten im Arztberuf. | Obwohl landläufig als „Doktor“ bezeichnet, ist der Arzt zunächst keiner. Das Führen eines [[Doktortitel]]s setzt eine [[Promotion (Doktor)|Promotion]] voraus. Aber nicht alle Ärzte sind promoviert. Das Führen eines Doktortitels gibt keine Hinweise auf die Fähigkeiten im Arztberuf und ist auch keine Voraussetzung, um als Arzt zugelassen zu werden. Gleichwohl gilt die Promotion in vielen Bereichen und Zusammenhängen als wissenschaftliche Qualifikation. Bis 2002 war das Medizinstudium in [[Österreich]] ein Doktoratsstudium. | ||
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* Dr. med. (Doktor medicinae, Doktor der Medizin) | * Dr. med. (Doktor medicinae, Doktor der Medizin) | ||
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* Dr. med. habil. (habilitierter Arzt) | * Dr. med. habil. ([[Habilitation|habilitierter]] Arzt), meist nur ''Prof. Dr.'' | ||
* Dr. sc. med. ( | * Dr. sc. med. (promovierter Arzt, DDR zwischen 1971 und 1990) | ||
==Ärzte in der Krankenhaushierarchie== | ==Ärzte in der Krankenhaushierarchie== | ||
In der [[Hierarchie]] eines Krankenhauses steht das ärztliche Personal traditionell und formal über dem Pflegepersonal. In vielen - vor allem privaten - Krankenhäusern gibt es neben dem Ärztlichen Direktor heutzutage noch einen kaufmännischen [[Geschäftsführer]] bzw. Direktor. Die Pflegedienstleitung ist eine zusätzliche Einrichtung, die sich als sinnvoll erwiesen hat. | |||
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* Chefarzt | * Chefarzt | ||
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* Assistenzarzt | * Assistenzarzt | ||
* Arzt | |||
==Weblinks== | |||
* [https://karrierebibel.de/arzt/ Arzt werden: Steckbrief zu Beruf, Voraussetzungen + Gehalt] | |||
* http://www.aerzteblatt.de – Deutsches Ärzteblatt | |||
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Aktuelle Version vom 23. Januar 2025, 13:31 Uhr
Arzt ist eine Berufsbezeichnung für Personen, die die Heilkunde ausüben dürfen. Die weibliche Berufsbezeichnung lautet Ärztin. Als Grundlage ärztlichen Handelns gilt seit Jahrhunderten der Eid des Hippokrates.
Tätigkeitsfeld
In seinem eigentlichen Berufsgebiet beschäftigt sich der Arzt mit der Diagnose (dem Erkennen) und der Therapie (dem Behandeln) von Erkrankungen und Verletzungen, ferner mit der Prävention (der Vorbeugung) von Erkrankungen. Besondere Bedeutungen kommen dem Amtsarzt und dem Hausarzt zu. Viele Ärzte haben sich als Facharzt spezialisiert.
Ausbildung
Die Ausbildung zum Arzt ist in vielen Staaten gesetzlich geregelt. Voraussetzung für eine Tätigkeit in Deutschland als niedergelassener Kassenarzt ist eine abgeschlossene Facharztausbildung, entweder in der Allgemeinmedizin oder in einem Spezialfach der Humanmedizin. Die Ausbildung ist wie folgt gegliedert:
- Studium der Medizin an einer Universität oder Hochschule
- praktische Tätigkeiten zum Beispiel in einem Krankenhaus
- Staatsexamen
- Weiterbildung zum Facharzt
- Facharztprüfung vor der Ärztekammer
Arzt im Praktikum war in der Bundesrepublik Deutschland eine Ausbildungsphase in der Zeit von 1. Juli 1988 bis zum 30. September 2004.
Wie in einigen anderen Studiengängen gibt es auch für Medizin einen Numerus clausus (NC) oder andere Zugangsbeschränkungen für das Studium. Voraussetzung für das Studium ist das Abitur oder die fachgebundene Hochschulreife für Medizin. Der NC lag im Jahr 2019 in Nordrhein-Westfalen bei einer Durchschnittsnote von 1,0.
Akademische Grade
Obwohl landläufig als „Doktor“ bezeichnet, ist der Arzt zunächst keiner. Das Führen eines Doktortitels setzt eine Promotion voraus. Aber nicht alle Ärzte sind promoviert. Das Führen eines Doktortitels gibt keine Hinweise auf die Fähigkeiten im Arztberuf und ist auch keine Voraussetzung, um als Arzt zugelassen zu werden. Gleichwohl gilt die Promotion in vielen Bereichen und Zusammenhängen als wissenschaftliche Qualifikation. Bis 2002 war das Medizinstudium in Österreich ein Doktoratsstudium.
Akademische Grade von Ärzten sind:
- Dr. med. (Doktor medicinae, Doktor der Medizin)
- Dipl-Med (Diplom-Mediziner, verliehen in der DDR zwischen 1971 und 1990)
- Dr. med. habil. (habilitierter Arzt), meist nur Prof. Dr.
- Dr. sc. med. (promovierter Arzt, DDR zwischen 1971 und 1990)
Ärzte in der Krankenhaushierarchie
In der Hierarchie eines Krankenhauses steht das ärztliche Personal traditionell und formal über dem Pflegepersonal. In vielen - vor allem privaten - Krankenhäusern gibt es neben dem Ärztlichen Direktor heutzutage noch einen kaufmännischen Geschäftsführer bzw. Direktor. Die Pflegedienstleitung ist eine zusätzliche Einrichtung, die sich als sinnvoll erwiesen hat.
Die bis heute üblichen Hierarchiestufen sind (von oben nach unten):
- Chefarzt
- Oberarzt
- Assistenzarzt
Weblinks
- Arzt werden: Steckbrief zu Beruf, Voraussetzungen + Gehalt
- http://www.aerzteblatt.de – Deutsches Ärzteblatt
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