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Studiengang
Als Studiengang bezeichnet man an Universitäten und anderen Hochschulen den spezifischen Aufbau und die fachliche Ausrichtung eines Studiums. Er ist entsprechend der zugehörigen Studienordnung bestimmten Studienfächern und Lehrveranstaltungen zugeordnet, die für die Erlangung eines Studienabschlusses (z.B. Bachelor und Master) besucht werden sollen. Dabei ist zwischen Pflicht- und Wahlveranstaltungen zu unterscheiden. In der Deutschland ist für die meisten Studienfächer eine Mindeststudiendauer in den besonderen Studiengesetzen sowie den Studienordnungen der jeweiligen Hochschule festgelegt. In Österreich gibt es im Universitätsgesetz 2002 nur den Begriff einer 'Studiendauer', die als Richtwert zu verstehen ist. In beiden Fällen wird diese Semesteranzahl aus verschiedenen Gründen von den Studierenden überschritten. Nach dem Studienabschluss an einer Universität ist die Promotion möglich. Das Anwenden der im Studium und in der wissenschaftlichen Arbeit gewonnenen Qualifikationen ist der jeweiligen Person überlassen.
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