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Kuscheljustiz: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Begriff '''Kuscheljustiz''' wird häufig in Verbindung mit Kritik am deutschen Rechtsstaat verwendet. Richter werden dabei manchmal pauschal als ''Kuschel-Richter'' diffamiert.<ref>http://www.express.de/news/politik-und-wirtschaft/frauen-schleifer-von-hameln-horror-tat--polizeigewerkschaft-aetzt-gegen-kuschel-richter-25152600 Vorwurf seitens der Polizeigewerkschaft], Bericht im [[Kölner Express]]</ref> Auch wird behauptet, dass sich angesichts dieser Kuscheljustiz Deutschland im Ausland lächerlich mache.


Das Wort '''Kuscheljustiz''' wird in Verbindung mit Kritik an den deutschen Rechtsstaat und teilweise auch mit kriminellen Asylanten verwendet. Es wird unterstellt, dass sogenannte [[Rapefugees]], auch wenn sie erwischt werden, oft straffrei oder mit besonders milden Strafen davonkämen. Richter, die besonders milde Strafen vergeben, bezeichnet man dabei oft als ''Kuschelrichter''. Es wird behauptet, dass angesichts deutscher Kuscheljustiz Deutschland vom Ausland höhnisch ausgelacht wird.
Verschiedene Kritiker betonen, dass zum Beispiel Jugendliche, Ausländer oder Täter mit Migrationshintergrund aus „falscher Rücksichtnahme“ zu milde bestraft würden. Dies kann aber so nicht verallgemeinert werden, obwohl Fälle wie [[Kirsten Heisig]] darauf hinzuweisen scheinen, dass es Richter mit etwas härterer Gangart nicht leicht haben. Der Jugendrichter [[Andreas Müller (Richter)|Andreas Müller]] setzt sich seit Jahren für eine andere Vorgehensweise dabei ein. Nach Aussage des Kriminologen [[Christian Pfeiffer]] dagegen werden Ausländer grundsätzlich häufiger straffällig, aber auch härter bestraft.<ref>http://www.welt.de/print-welt/article496482/Auslaender-werden-haerter-bestraft-als-Deutsche.html</ref> 


Oft wird auch unterstellt, dass Ausländer oder Täter mit Migrationshintergrund milder bestraft werden. Dies stimmt eher selten und ist meist ist das Gegenteil der Fall.<ref>http://www.welt.de/print-welt/article496482/Auslaender-werden-haerter-bestraft-als-Deutsche.html</ref> Täter mit Migrationshintergrund werden von der gnadenlosen deutschen Justiz meist viel härter bestraft. Wer Muslim ist, wird automatisch viel länger eingesperrt, was total rassistisch ist. Viel sinnvoller als Haftstrafen wären selbst bei Tötungsdelikten einige Therapiestunden mit gemeinsamen Ausflügen, z.B. in den Europa-Park.
==Rechtslage==
Ein möglicher Straftäter kann nach Feststellung der Personalien direkt wieder auf freiem Fuß sein. Dabei gilt, dass jemand solange unschuldig zu gelten hat, bis seine Schuld bewisen ist und es ein rechtskräftiges Urteil gibt. Es ist üblich, dass Menschen nur unter bestimmten Fällen in Untersuchungshaft genommen werden. Das Gesetz nennt potentielle Gefahren in {{§|112|stpo|juris}} Abs.&nbsp;2 [[StPO]] in Form von drei Haftgründen: Flucht oder Verborgenhalten (Nr.&nbsp;1), [[Fluchtgefahr]] (Nr.&nbsp;2) und [[Verdunkelungsgefahr]] (Nr.&nbsp;3). Darüber hinaus bestimmt {{§|112a|stpo|juris}} StPO die Wiederholungsgefahr als vierten Haftgrund. Dieser Haftgrund ist [[Kriminalprävention|präventiv]]-polizeilicher Natur und stellt daher bei strenger Betrachtung einen Fremdkörper in der StPO dar.


==Beispiele==
Oft werden Täter nach Jugendstrafrecht verurteilt. Dieses ist deutlich milder als Erwachsenenstrafrecht. Das sind also keine Kuschelurteile, sondern im Rahmen der Gesetzgebung. Was auf den ersten Blick oder aufgrund der Presseberichte ein [[Mord]] zu sein scheint, kann sich bei genauer Betrachtungsweise als Unfall oder eine Körperverletzung mit Todesfolge herausstellen. In einem minderschweren Fall sieht das Gesetz die Strafe von mindestens einem Jahr vor. Dies kann auf Bewährung ausgesetzt werden.<ref>http://dejure.org/gesetze/StGB/227.html</ref> Damit mag eine zwei-jährige Strafe mild wirken - ist aber legitim.
* Ein Straftäter, der nach Feststellung der Personalien direkt wieder auf freiem Fuß ist.
** Dabei gilt, dass jemand solange Unschuldig zu gelten hat, bis seine Schuld bewisen ist und es ein rechtskräftiges Urteil gibt.
* Ein polizeibekannter Iraner schubste eine Berlinerin mit Anlauf auf die Gleise. Die Berlinerin gilt somit als „Opfer der Kuscheljustiz“.<ref>[http://www.bz-berlin.de/berlin/charlottenburg-wilmersdorf/frau-wird-auf-die-gleise-geworfen-und-von-u-bahn-ueberrollt Ernst-Reuter-Platz: Täter schubste Frau mit Anlauf vor die U-Bahn] bz-berlin.de</ref>
** Der Man hat als Jugendliche eine mehrjährige Strafe erhalten, weil er einem Mann zwei Messerstiche in den Bauch zugefügt hat.
* Nach sexuellem Missbrauch von 4 Mädchen im Schwimmbad, ist ein afghanischer Asylbewerber wieder auf freiem Fuß.<ref>[https://mopo24.de/nachrichten/dresden-vier-maedchen-im-schwimmbad-missbraucht-41129 Vier Mädchen im Schwimmbad missbraucht] mopo24.de</ref>
** Es ist üblich, dass Menschen nur unter bestimmten Fällen in U-Haft genommen werden. Das Gesetz nennt potentielle Gefahren in {{§|112|stpo|juris}} Abs.&nbsp;2 StPO in Form von drei Haftgründen: Flucht oder Verborgenhalten (Nr.&nbsp;1), [[Fluchtgefahr]] (Nr.&nbsp;2) und [[Verdunkelungsgefahr]] (Nr.&nbsp;3). Darüber hinaus bestimmt {{§|112a|stpo|juris}} StPO die Wiederholungsgefahr als vierten Haftgrund. Dieser Haftgrund ist [[Kriminalprävention|präventiv]]-polizeilicher Natur und stellt daher bei strenger Betrachtung einen Fremdkörper in der repressiv-rechtlichen StPO dar.
===Twitter Beispiele===
„Wenn ich schon lese: "polizeibekannte #Asylbewerber" - Die wissen, dass ihnen nichts passiert wg. #Kuscheljustiz“<ref>[https://twitter.com/DanielAD1972/status/691637616396128257 status/691637616396128257] bei Twitter</ref>


== "Kuschelurteile" ==
==Einzelfälle==
* Oft werden Täter nach Jugendstrafrecht verurteilt. Dieses ist deutlich milder als Erwachsenenstrafrecht. Das sind also keine Kuschelurteile, sondern im Rahmen der Gesetzgebung.
Die folgenden Beispiele sorgten teilweise für Empörung, zeigen aber auch die Unterschiede zwischen Berichterstattung und öffentlicher Wahrnehmung:
* Oft empört sich der biodeutsche Mob - aber auch Menschen mit Migrationshintergrund - über einen Mord, der aber bei genauer Betrachtungsweise ein Unfall oder eine Körperverletzung mit Todesfolge war. In einem Minderschweren Fall sieht das Gesetz die Strafe von mindestens einem Jahr vor. Dies kann auf Bewährung ausgesetzt werden. <ref>http://dejure.org/gesetze/StGB/227.html</ref> Damit mag eine zwei-jährige Strafe mild wirken - ist aber legitim.
* Ein polizeibekannter 28jähriger Iraner schubste im Januar 2016 eine 20jährige Berlinerin mit Anlauf auf die Gleise. Sie wurde vom Zug überrollt und starb kurze Zeit später. Der Täter hatte als Jugendlicher eine mehrjährige Strafe erhalten, weil er einem Mann zwei Messerstiche in den Bauch zugefügt hatte. Er kam nun in eine psychiatrische Klinik,<ref>[http://www.bz-berlin.de/berlin/charlottenburg-wilmersdorf/frau-wird-auf-die-gleise-geworfen-und-von-u-bahn-ueberrollt Ernst-Reuter-Platz: Täter schubste Frau mit Anlauf vor die U-Bahn], Bericht in der [[B.Z.]]</ref> was offenbar auf einen Gerichtsbeschluss zurückzuführen ist.
* Nach sexuellem Missbrauch von 4 Mädchen im Schwimmbad ist ein afghanischer Asylbewerber wieder auf freiem Fuß.<ref>[https://mopo24.de/nachrichten/dresden-vier-maedchen-im-schwimmbad-missbraucht-41129 Vier Mädchen im Schwimmbad missbraucht], Bericht in der [[Hamburger Morgenpost]]</ref>
*  Ein 19-jähriger, mutmaßlicher Täter hatte 2016 bei einer Demonstration der rechtspopulistischen [[AfD (Partei)]] aus der Menge heraus Pfefferspray in Richtung mehrerer Journalisten gesprüht. Die [[Magdeburg|Magdeburger]] Polizei ließ den Täter frei, der [[Staatsschutz]] wurde eingeschaltet.<ref>http://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-demo-in-magdeburg-polizei-laesst-verdaechtigen-frei-a-1074430.html</ref>
* 2008: Der zur Tatzeit 17-jährige Grieche Spyridon L. kam für 8 Jahre und 6 Monate hinter Gitter - eine Jugendstrafe. Der damals 20-jährige in München geborene Türke Serkan A. musste 12 Jahre ins Gefängnis wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung an einem Rentner. Nach ihrer Haft sollen sie laut Bayerns Innenminister zusätzliche abgeschoben werden, was einer Doppelbestrafung gleich kommt. Der Grieche ist mittlerweile zudem abgeschoben worden. Die beiden Kriminellen hatten am 20. Dezember 2007 den Pensionär Hubertus Bruno N. in einem U-Bahn-Zwischengeschoss mit mehreren Tritten und Faustschlägen lebensgefährlich verletzt.<ref>http://www.taz.de/!5179330/</ref> Obwohl auch Serkan nach Jugendstrafrecht hätte bestraft werden können, wurde er dies nicht, denn er hatte mehrere Vorstrafen und daraus offensichtlich nichts gelernt.
* Torben P. wurde am 19. September 2011 zu zwei Jahre und zehn Monate Haft wegen versuchten Totschlags verurteilt. Das Urteil war schon umstritten, bevor es überhaupt gesprochen war. Soll man einen Jungen aus einer intakten Familie, sozial integriert, nie auffällig geworden, kurz vor dem Abitur einsperren?<ref>http://www.spiegel.de/panorama/justiz/u-bahn-schlaeger-torben-p-hartes-urteil-milde-strafe-a-787174.html</ref> Der Täter wurde nach Jugendstrafrecht verteilt. Doch im Gegensatz zum Griechen belief sich seine Strafe auf weniger als die Hälfte. Das liegt auch daran, dass der Täter im Gegensatz zu dem Griechen keine ellenlange Vorstrafenliste hatte, sondern das erste mal in seinem Leben machte.


== Härtere Strafen für Ausländer ==
== Darstellung in den Medien ==  
* 2008: Der zur Tatzeit 17-jährige Grieche Spyridon L.  8 Jahre und 6 Monate hinter Gitter - eine Jugendstrafe. Der damals 20-jährige in München geborene Türke Serkan A. muss 12 Jahre ins Gefängnis wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung an einem Rentner.  Nach ihrer Haft sollen sie laut Bayerns Innenminister zusätzliche abgeschoben werden, was einer Doppelbestrafung gleich kommt. Der Grieche ist mittlerweile zudem abgeschoben worden.  Die beiden Burschen hatten am 20. Dezember 2007 den Pensionär Hubertus Bruno N. in einem U-Bahn-Zwischengeschoss mit mehreren Tritten und Faustschlägen lebensgefährlich verletzt.<ref>http://www.taz.de/!5179330/</ref> Obwohl auch Serkan nach Jugendstrafrecht hätte bestraft werden können wurde an den beiden in Bayern ein sehr hartes Urteil als Exempel statuiert.
Twitter: „Wenn ich schon lese: "polizeibekannte #Asylbewerber" - Die wissen, dass ihnen nichts passiert wg. #Kuscheljustiz“<ref>[https://twitter.com/DanielAD1972/status/691637616396128257 status/691637616396128257 bei Twitter]</ref>
* Torben P. wurde am 19. September 2011 zu zwei Jahre und zehn Monate Haft wegen versuchten Totschlags. Das Urteil im Fall Torben P. war schon umstritten, bevor es überhaupt gesprochen war. Soll man einen Jungen aus einer intakten Familie, sozial integriert, nie auffällig geworden, kurz vor dem Abitur einsperren? Wie Torben P. aus dem Stand auf den hilflosen Markus P. zuspringt, ihn anbrüllt und ihm weit ausholend eine gefüllte Colaflasche aus Hartplastik an den Kopf knallt. Der 29-jährige Installateur fällt auf den gekachelten Boden. "Kraft- und schwungvoll" tritt Torben P. auf den Kopf des Gestürzten, der regungslos liegenbleibt, so zeichnet es der Richter nach. Torben P. habe die Gefährlichkeit erkannt und sie hingenommen. Anstatt aufzuhören habe der 18-Jährige gezielt weitere dreimal auf den Kopf des Bewusstlosen getreten und so den Tod seines Opfers einkalkuliert, das Schicksal des Mannes sei ihm gleichgültig gewesen. <ref>http://www.spiegel.de/panorama/justiz/u-bahn-schlaeger-torben-p-hartes-urteil-milde-strafe-a-787174.html</ref> Der Täter wurde nach Jugendstrafrecht verteilt. Doch im Gegensatz zum Griechen belief sich seine Strafe auf weniger als die Hälfte. Das liegt auch daran, dass der Täter in Berlin verurteilt wurde und nicht in Bayern. Zudem wurde ihm eine günstige Prognose bescheinigt. Nichts desto troz ist der Täter in keiner Weise von Abschiebung bedroht. Dieses zwei Beispiel zeigen, dass sehr ähnliche Taten deutlich unterschiedlich bestraft werden.


== Links und Quellen ==
== Siehe auch ==
=== Siehe auch ===
== Weblinks ==
=== Weblinks ===
* [https://twitter.com/search?f=tweets&vertical=default&q=Kuscheljustiz&src=typd Kuscheljustiz] bei Twitter
* [http://www.mundmische.de/bedeutung/37945-Kuscheljustiz Kuscheljustiz] bei mundmische.de


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Aktuelle Version vom 15. Oktober 2024, 23:40 Uhr

Der Begriff Kuscheljustiz wird häufig in Verbindung mit Kritik am deutschen Rechtsstaat verwendet. Richter werden dabei manchmal pauschal als Kuschel-Richter diffamiert.[1] Auch wird behauptet, dass sich angesichts dieser Kuscheljustiz Deutschland im Ausland lächerlich mache.

Verschiedene Kritiker betonen, dass zum Beispiel Jugendliche, Ausländer oder Täter mit Migrationshintergrund aus „falscher Rücksichtnahme“ zu milde bestraft würden. Dies kann aber so nicht verallgemeinert werden, obwohl Fälle wie Kirsten Heisig darauf hinzuweisen scheinen, dass es Richter mit etwas härterer Gangart nicht leicht haben. Der Jugendrichter Andreas Müller setzt sich seit Jahren für eine andere Vorgehensweise dabei ein. Nach Aussage des Kriminologen Christian Pfeiffer dagegen werden Ausländer grundsätzlich häufiger straffällig, aber auch härter bestraft.[2]

Rechtslage

Ein möglicher Straftäter kann nach Feststellung der Personalien direkt wieder auf freiem Fuß sein. Dabei gilt, dass jemand solange unschuldig zu gelten hat, bis seine Schuld bewisen ist und es ein rechtskräftiges Urteil gibt. Es ist üblich, dass Menschen nur unter bestimmten Fällen in Untersuchungshaft genommen werden. Das Gesetz nennt potentielle Gefahren in § 112 Abs. 2 StPO in Form von drei Haftgründen: Flucht oder Verborgenhalten (Nr. 1), Fluchtgefahr (Nr. 2) und Verdunkelungsgefahr (Nr. 3). Darüber hinaus bestimmt § 112a StPO die Wiederholungsgefahr als vierten Haftgrund. Dieser Haftgrund ist präventiv-polizeilicher Natur und stellt daher bei strenger Betrachtung einen Fremdkörper in der StPO dar.

Oft werden Täter nach Jugendstrafrecht verurteilt. Dieses ist deutlich milder als Erwachsenenstrafrecht. Das sind also keine Kuschelurteile, sondern im Rahmen der Gesetzgebung. Was auf den ersten Blick oder aufgrund der Presseberichte ein Mord zu sein scheint, kann sich bei genauer Betrachtungsweise als Unfall oder eine Körperverletzung mit Todesfolge herausstellen. In einem minderschweren Fall sieht das Gesetz die Strafe von mindestens einem Jahr vor. Dies kann auf Bewährung ausgesetzt werden.[3] Damit mag eine zwei-jährige Strafe mild wirken - ist aber legitim.

Einzelfälle

Die folgenden Beispiele sorgten teilweise für Empörung, zeigen aber auch die Unterschiede zwischen Berichterstattung und öffentlicher Wahrnehmung:

  • Ein polizeibekannter 28jähriger Iraner schubste im Januar 2016 eine 20jährige Berlinerin mit Anlauf auf die Gleise. Sie wurde vom Zug überrollt und starb kurze Zeit später. Der Täter hatte als Jugendlicher eine mehrjährige Strafe erhalten, weil er einem Mann zwei Messerstiche in den Bauch zugefügt hatte. Er kam nun in eine psychiatrische Klinik,[4] was offenbar auf einen Gerichtsbeschluss zurückzuführen ist.
  • Nach sexuellem Missbrauch von 4 Mädchen im Schwimmbad ist ein afghanischer Asylbewerber wieder auf freiem Fuß.[5]
  • Ein 19-jähriger, mutmaßlicher Täter hatte 2016 bei einer Demonstration der rechtspopulistischen AfD (Partei) aus der Menge heraus Pfefferspray in Richtung mehrerer Journalisten gesprüht. Die Magdeburger Polizei ließ den Täter frei, der Staatsschutz wurde eingeschaltet.[6]
  • 2008: Der zur Tatzeit 17-jährige Grieche Spyridon L. kam für 8 Jahre und 6 Monate hinter Gitter - eine Jugendstrafe. Der damals 20-jährige in München geborene Türke Serkan A. musste 12 Jahre ins Gefängnis wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung an einem Rentner. Nach ihrer Haft sollen sie laut Bayerns Innenminister zusätzliche abgeschoben werden, was einer Doppelbestrafung gleich kommt. Der Grieche ist mittlerweile zudem abgeschoben worden. Die beiden Kriminellen hatten am 20. Dezember 2007 den Pensionär Hubertus Bruno N. in einem U-Bahn-Zwischengeschoss mit mehreren Tritten und Faustschlägen lebensgefährlich verletzt.[7] Obwohl auch Serkan nach Jugendstrafrecht hätte bestraft werden können, wurde er dies nicht, denn er hatte mehrere Vorstrafen und daraus offensichtlich nichts gelernt.
  • Torben P. wurde am 19. September 2011 zu zwei Jahre und zehn Monate Haft wegen versuchten Totschlags verurteilt. Das Urteil war schon umstritten, bevor es überhaupt gesprochen war. Soll man einen Jungen aus einer intakten Familie, sozial integriert, nie auffällig geworden, kurz vor dem Abitur einsperren?[8] Der Täter wurde nach Jugendstrafrecht verteilt. Doch im Gegensatz zum Griechen belief sich seine Strafe auf weniger als die Hälfte. Das liegt auch daran, dass der Täter im Gegensatz zu dem Griechen keine ellenlange Vorstrafenliste hatte, sondern das erste mal in seinem Leben machte.

Darstellung in den Medien

Twitter: „Wenn ich schon lese: "polizeibekannte #Asylbewerber" - Die wissen, dass ihnen nichts passiert wg. #Kuscheljustiz“[9]

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Kuscheljustiz) vermutlich nicht.

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