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Säkularismus: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Säkularismus''' bedeutet die rechtliche Trennung von [[Kirche (Organisation)]] oder einer anderen vorherrschenden, religiösen Organisation des Landes und dem [[Staat]]. Deutschland und viele andere Staaten können als säkulare Staaten bezeichnet werden. Das Attribut ''säkular'' kann auch mit ''weltlich'' übersetzt werden.


'''Säkularismus''' bedeutet die rechtliche Trennung von [[Kirche (Organisation)]] und [[Staat]]. Deutschland und viele andere Staaten können als säkulare Staaten bezeichnet werden.
== Begriffsgeschichte ==
Bereits im Mittelalter wurde unterschieden zwischen weltlichen und geistlichen Herren. Zu den weltlichen Herren gehörten [[Herzog]], [[Fürst]], [[König]] und [[Kaiser]]. Die geistlichen Herren waren zunächst [[Bischof]] und [[Papst]], später entwickelten sich weitere Bezeichnungen wie [[Erzbischof]] und [[Fürstbischof]]. Dies war jedoch ein sehr starres System, weil es durch das [[Lehnswesen]] an [[Grundbesitz]] gebunden war. Es gab noch keine Staaten im heutigen Sinne mit [[Staatsangehörigkeit]] und einer [[Staatsgrenze]], sondern weltliche und geistliche Territorien wie [[Herzogtum]] und [[Bistum]]. Mit der [[Aufklärung]] setzte ein Umdenken ein. Die praktische Umsetzung erfolgte zum Beispiel in Deutschland mit der Einführungen des [[Standesamt]]es. Der Begriff wurde von dem Theologen [[Friedrich Gogarten]] (1887–1967) geprägt.


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
* [[Weimarer Verfassung]]
*[[Säkularisation]]
 


== Weblinks ==
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[[Kategorie:Ethik]]
[[Kategorie:Laizismus]]

Aktuelle Version vom 9. August 2024, 10:36 Uhr

Säkularismus bedeutet die rechtliche Trennung von Kirche (Organisation) oder einer anderen vorherrschenden, religiösen Organisation des Landes und dem Staat. Deutschland und viele andere Staaten können als säkulare Staaten bezeichnet werden. Das Attribut säkular kann auch mit weltlich übersetzt werden.

Begriffsgeschichte

Bereits im Mittelalter wurde unterschieden zwischen weltlichen und geistlichen Herren. Zu den weltlichen Herren gehörten Herzog, Fürst, König und Kaiser. Die geistlichen Herren waren zunächst Bischof und Papst, später entwickelten sich weitere Bezeichnungen wie Erzbischof und Fürstbischof. Dies war jedoch ein sehr starres System, weil es durch das Lehnswesen an Grundbesitz gebunden war. Es gab noch keine Staaten im heutigen Sinne mit Staatsangehörigkeit und einer Staatsgrenze, sondern weltliche und geistliche Territorien wie Herzogtum und Bistum. Mit der Aufklärung setzte ein Umdenken ein. Die praktische Umsetzung erfolgte zum Beispiel in Deutschland mit der Einführungen des Standesamtes. Der Begriff wurde von dem Theologen Friedrich Gogarten (1887–1967) geprägt.

Siehe auch


Weblinks

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