Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt
Schön, dass Sie da sind!

PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Wie alles, was bei laufendem Betrieb bearbeitet wird, kann es auch hier zu zeitweisen Ausfällen bestimmter Funktionen kommen. Es sind aber alle Artikel zugänglich, Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.

Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.

Bitte beachten: Aktuell können sich keine neuen Benutzer registrieren. Wir beheben das Problem so schnell wie möglich.

PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen

Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)

Polizei: Unterschied zwischen den Versionen

Aus PlusPedia
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Friedensjunge (Diskussion | Beiträge)
+ Abschnitt "Trivia" hinzugefügt
Taufik (Diskussion | Beiträge)
Strukturelles
 
(33 dazwischenliegende Versionen von 5 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Die '''Polizei''' ist eine Behörde, welche primär die Wahrung bzw. Herstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zur Aufgabe hat. In [[Deutschland]] ist gibt es die für das Gesamtgebiet der Bundesrepublik zuständige Bundespolizei (früher Bundesgrenzschutz) und die Landespolizeien der einzelnen [[Bundesland|Bundesländer]]. Hier gibt es jeweils noch Unterteilungen in verschiedene Fachgebiete. Am bekanntesten sind die allgemeine [[Schutzpolizei]] und die [[Kriminalpolizei]].
Die '''Polizei''' ist eine staatliche [[Behörde]], welche die Wahrung bzw. Herstellung der [[Öffentliche Ordnung|öffentlichen Ordnung]] und [[Sicherheit]] zur Aufgabe hat. In der [[Bundesrepublik Deutschland]] gibt es die für das Gesamtgebiet des Staates zuständige [[Bundespolizei]] (früher [[Bundesgrenzschutz]]) und die [[Landespolizei]]en der einzelnen [[Bundesland|Bundesländer]]. Zudem gibt es jeweils noch Unterteilungen in verschiedene Fachgebiete. Am bekanntesten sind die [[Verkehrspolizei]] und die [[Kriminalpolizei]].


===Aufgabengebiete===  
===Aufgabengebiete===  
*Sicherung öffentlicher Verkehrswege (z.B. bei Straßenschäden, Ölspuren, Unfällen und Feuerwehreinsätzen)
*Sicherung öffentlicher Verkehrswege (z.B. bei Straßenschäden, Ölspuren, Unfällen und Feuerwehreinsätzen)
*Eingreifen bei Streitigkeiten (oft unter Familienangehörigen)
*Eingreifen bei Streitigkeiten (oft unter Familienangehörigen)
Zeile 17: Zeile 16:
===Stationäre Arbeitsorte===
===Stationäre Arbeitsorte===
*Polizei-Zentralstationen
*Polizei-Zentralstationen
*Polizeikommissariate (früher Revierwachen)
*Polizeikommissariate
*Polizeiposten bzw. Sicherheitswachen  
*Revierwachen
*Polizeiposten bzw. Sicherheitswachen


===Mobile Arbeitsorte===
===Mobile Arbeitsorte===
Zeile 29: Zeile 29:
*vereinzelt auch zu Pferd
*vereinzelt auch zu Pferd


===Tätigkeit bei Gesetzesverstößen===
===Tätigkeit bei Verstößen===
Die Polizei darf bei strafrechtlichen Gesetzesverstößen selbst keine Bestrafungen vornehmen. Ihr ist es unter gewissen Umständen lediglich gestattet, jemanden vorläufig und zeitlich begrenzt in Gewahrsam zu nehmen. Für das weitere Vorgehen muss sie die [[Staatsanwaltschaft]] einschalten, die dann ein [[Ermittlungsverfahren]] einleitet. Personen, die hinreichend eines [[Kapitalverbrechen|Kapitalverbrechens]] (insbesondere Mord) verdächtig sind, werden festgenommen und nach richterlichem Beschluss der [[Untersuchungshaft]] zugeführt.
Die Polizei darf bei Gesetzesverstößen selbst keine Bestrafungen vornehmen. Ausnahme sind der [[Platzverweis]] und [[Ordnungswidrigkeit]]en, bei denen eine [[Geldbuße]] ausgesprochen werden kann. Den Polizisten ist es unter gewissen Umständen lediglich gestattet, jemanden vorläufig und zeitlich begrenzt in Gewahrsam zu nehmen. Für das weitere Vorgehen muss sie die [[Staatsanwaltschaft]] einschalten, die dann ein [[Ermittlungsverfahren]] einleitet. Personen, die hinreichend eines [[Verbrechen]] (insbesondere [[Mord]]) verdächtig sind, werden festgenommen und nach richterlichem Beschluss der [[Untersuchungshaft]] zugeführt.
 
Ordnungswidrigkeiten werden an Fachbehörden (z.B. [[Ordnungsamt]]) übermittelt, die dann ein Bußgeld verhängen können.


===Kriminalpolizei===
Bestimmte Ordnungswidrigkeiten werden an Fachbehörden (z.B. [[Ordnungsamt]]) übermittelt, die dann ein Bußgeld verhängen können.
Die Kriminalpolizei hat vor allem die Aufgabe, die Staatsanwaltschaft durch [[Ermittlungstätigkeit]] zu unterstützen. Sie klärt Straftaten u.a. auf, indem sie als Straftäter verdächtige Personen ermittelt, diese verhört und bei sich daraus ergebenen ausreichendem  Anfangsverdacht vorläufig festnimmt.


===Beliebt===
===Organisation===
ist die Polizei vor allem, weil sie bemüht ist, vor folgenden Personengruppen Schutz zu bieten:  
Die Organisation erfolgt nach den jeweiligen Tätigkeitsbereichen. Die Kriminalpolizei ist meist in Kommissariate je nach der Kategorie der [[Straftat]] gegliedert; so werden folgende Taten und Personengruppen unterschieden:
* [[Dieb|Diebe]]
* [[Raub]] und [[Dieb]]stahl
* [[Einbrecher]]
* [[Einbrecher]]
* [[Gewalttäter]]
* [[Gewalttat]]
* [[Erpresser]]
* [[Erpressung]]
* [[Sex-Gangster]]
* [[Menschenhandel]] und [[Zuhälter]]
* [[Zuhälter]]
* [[Mörder]]
* [[Mörder]]


===Unbeliebt===
Die Polizei hat vor allem die Aufgabe, die [[Staatsanwaltschaft]] durch [[Ermittlungstätigkeit]] zu unterstützen. Sie klärt Straftaten u.a. auf, indem sie Zeugen und verdächtige Personen ermittelt, diese verhört und Tatverdächtige bei sich daraus ergebenen ausreichendem Anfangsverdacht vorläufig festnimmt.
ist die Polizei vor allem bei
 
== Ansehen und Berufsbild ==
Das [[Berufsbild]] wird weniger durch die tatsächliche Ausbildung, die oft wenig bekannt ist und sich in den Bundesländern unterscheidet, als durch das öffentliche Auftreten und einzelne Erfahrungsberichte bestimmt. Ein realistisches Bild des beruflichen Alltags beschrieb zum Beispiel der Autor [[Jürgen Alberts]]. Die Weisungsbefugnis oder persönliche Anwesenheit eines Staatsanwalts am Tatort, wie sie etwa in der Fernsehserie [[Der Staatsanwalt]] dargestellt wird, entspricht nicht der Wirklichkeit. Der Spruch „die Polizei - dein Freund und Helfer“ wird kritisch gesehen. Gleichwohl ist [[Psychologie]] heute ein wichtiger Bestandteil der Ausbildung.
Unbeliebt ist die Polizei vor allem bei
* [[Falschparker|Falschparkern]]
* [[Falschparker|Falschparkern]]
* [[Raser|Rasern]]
* [[Raser|Rasern]]
* [[Drogenkonsument|Drogenkonsumenten]]
* [[Drogenkonsument|Drogenkonsumenten]]
* einigen [[Demo]]nstranten
* einigen [[Demonstrant]]en, insbesondere bei rechts- bzw. linksextremen Krawallmachern
* [[Gannove|Gannoven]]
* [[Ganove]]n
 
<gallery>
Zeichen 363 - Polizei.png|Hinweisschild laut Fassung der [[StVO]] von 1966
DDR-Polizei.jpg|Abzeichen der Schutzpolizei in der DDR
Antinazi-4.jpg|Mannschaftswagen der Polizei
Datei:Polizeihubschrauber Z4293195.jpg|Polizeihubschrauber Z4293195.jpg
</gallery>


== Trivia ==
== Siehe auch ==
*Da Polizisten während ihrer [[Ausbildung]] umfangreich in psychologischen Dingen geschult werden, können sie auch komplexe psychische Zusammenhänge professionell erkennen und entsprechend diagnostizieren.
*[[Volkspolizei]]
*[[Bundeskriminalamt]]


== Links ==
== Weblinks ==
=== Siehe auch ===
*[https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/291178/polizei-en-und-innere-sicherheit-in-deutschland Polizei(en) und innere Sicherheit in Deutschland] auf der Webseite der [[Bundeszentrale für politische Bildung]]
=== Weblinks ===
*[https://verfassungsblog.de/schmerzgriffe-als-technik-in-der-polizeilichen-praxis Schmerzgriffe als Technik in der polizeilichen Praxis]
*https://polizei.nrw/


=== Einzelnachweise ===
== Einzelnachweise ==


[[Kategorie:Polizei| ]]
[[Kategorie:Polizei| ]]
[[Kategorie:Organisation (Sicherheit)]]
[[Kategorie:Organisation (Sicherheit)]]
{{Vorlage:PPA-Kupfer|Txt=Polizei}}
{{PPA-Silber}}

Aktuelle Version vom 16. Juni 2024, 05:20 Uhr

Die Polizei ist eine staatliche Behörde, welche die Wahrung bzw. Herstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zur Aufgabe hat. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es die für das Gesamtgebiet des Staates zuständige Bundespolizei (früher Bundesgrenzschutz) und die Landespolizeien der einzelnen Bundesländer. Zudem gibt es jeweils noch Unterteilungen in verschiedene Fachgebiete. Am bekanntesten sind die Verkehrspolizei und die Kriminalpolizei.

Aufgabengebiete

  • Sicherung öffentlicher Verkehrswege (z.B. bei Straßenschäden, Ölspuren, Unfällen und Feuerwehreinsätzen)
  • Eingreifen bei Streitigkeiten (oft unter Familienangehörigen)
  • Vermittlung bei gemeldeten Ruhestörungen, wie z.B. lauter Musik
  • Auffinden verwirrter bzw. vermisster Personen
  • Nachgehen ungewöhnlicher bzw. verdächtiger Beobachtungen aus der Bevölkerung
  • Ahndung von Ordnungswidrigkeiten wie z.B. zu schnelles Fahren.
  • Kontrollieren von Personen und Fahrzeugen
  • Festnahme von Straftätern und zur Fahndung ausgeschriebener Personen
  • Sicherstellung von Gegenständen aus der Sachfahndung (insbesondere gestohlene Gegenstände)
  • Sicherstellung verbotener Gegenstände (z.B. Waffen, Drogen, illegale Pornografie, nationalsozialistische Symbole und Schriften)
  • Gewährleistung der Sicherheit bei Großveranstaltungen und Demonstrationen

Stationäre Arbeitsorte

  • Polizei-Zentralstationen
  • Polizeikommissariate
  • Revierwachen
  • Polizeiposten bzw. Sicherheitswachen

Mobile Arbeitsorte

  • Streifenwagen
  • Einsatzmotorräder
  • Dienstfahrräder
  • Polizeiboote
  • Polizeihubschrauber
  • zu Fuß
  • vereinzelt auch zu Pferd

Tätigkeit bei Verstößen

Die Polizei darf bei Gesetzesverstößen selbst keine Bestrafungen vornehmen. Ausnahme sind der Platzverweis und Ordnungswidrigkeiten, bei denen eine Geldbuße ausgesprochen werden kann. Den Polizisten ist es unter gewissen Umständen lediglich gestattet, jemanden vorläufig und zeitlich begrenzt in Gewahrsam zu nehmen. Für das weitere Vorgehen muss sie die Staatsanwaltschaft einschalten, die dann ein Ermittlungsverfahren einleitet. Personen, die hinreichend eines Verbrechen (insbesondere Mord) verdächtig sind, werden festgenommen und nach richterlichem Beschluss der Untersuchungshaft zugeführt.

Bestimmte Ordnungswidrigkeiten werden an Fachbehörden (z.B. Ordnungsamt) übermittelt, die dann ein Bußgeld verhängen können.

Organisation

Die Organisation erfolgt nach den jeweiligen Tätigkeitsbereichen. Die Kriminalpolizei ist meist in Kommissariate je nach der Kategorie der Straftat gegliedert; so werden folgende Taten und Personengruppen unterschieden:

Die Polizei hat vor allem die Aufgabe, die Staatsanwaltschaft durch Ermittlungstätigkeit zu unterstützen. Sie klärt Straftaten u.a. auf, indem sie Zeugen und verdächtige Personen ermittelt, diese verhört und Tatverdächtige bei sich daraus ergebenen ausreichendem Anfangsverdacht vorläufig festnimmt.

Ansehen und Berufsbild

Das Berufsbild wird weniger durch die tatsächliche Ausbildung, die oft wenig bekannt ist und sich in den Bundesländern unterscheidet, als durch das öffentliche Auftreten und einzelne Erfahrungsberichte bestimmt. Ein realistisches Bild des beruflichen Alltags beschrieb zum Beispiel der Autor Jürgen Alberts. Die Weisungsbefugnis oder persönliche Anwesenheit eines Staatsanwalts am Tatort, wie sie etwa in der Fernsehserie Der Staatsanwalt dargestellt wird, entspricht nicht der Wirklichkeit. Der Spruch „die Polizei - dein Freund und Helfer“ wird kritisch gesehen. Gleichwohl ist Psychologie heute ein wichtiger Bestandteil der Ausbildung. Unbeliebt ist die Polizei vor allem bei

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

Vergleich zu Wikipedia