PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung; es sind aber alle Artikel zugänglich und Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.
Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:
Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige Email-Adresse. Wenn keine Email ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.
Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)
Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.
PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen
Arbeitsrecht: Unterschied zwischen den Versionen
Die Seite wurde neu angelegt: „Das '''Arbeitsrecht''' umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen [[Erwerbstätigkeit]…“ |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| (2 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Das '''Arbeitsrecht''' umfasst alle [[Gesetz]]e, [[Verordnung]]en und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen [[Erwerbstätigkeit]]. Inhaltlich unterscheidet man das Individualarbeitsrecht (Verhältnis zwischen [[Arbeitgeber]] und [[Arbeitnehmer]]) und das Kollektivarbeitsrecht (Verhältnis zwischen | Das '''Arbeitsrecht''' umfasst alle [[Gesetz]]e, [[Verordnung]]en und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen [[Erwerbstätigkeit]]. Inhaltlich unterscheidet man das Individualarbeitsrecht (Verhältnis zwischen [[Arbeitgeber]] und [[Arbeitnehmer]]) und das Kollektivarbeitsrecht (Verhältnis zwischen [[Betriebsrat]] bzw. [[Personalrat]] und anderen Formen der Mitarbeitervertretung auf der einen Seite und den Arbeitgebern auf der anderen Seite) sowie das [[Tarifrecht]]. Ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts ist der [[Arbeitsschutz]]. | ||
{{PPA-Kupfer}} | {{PPA-Kupfer}} | ||
*[http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/arbeitsrecht.html Gabler Wirtschaftslexikon online], abgerufen am 14. März 2011. | |||
== Einzelnachweise == | |||
<references/> | |||
[[Kategorie:Arbeitsrecht| ]] | [[Kategorie:Arbeitsrecht| ]] | ||
Aktuelle Version vom 22. April 2024, 11:43 Uhr
Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Inhaltlich unterscheidet man das Individualarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und das Kollektivarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Betriebsrat bzw. Personalrat und anderen Formen der Mitarbeitervertretung auf der einen Seite und den Arbeitgebern auf der anderen Seite) sowie das Tarifrecht. Ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts ist der Arbeitsschutz.
Andere Lexika
- Gabler Wirtschaftslexikon online, abgerufen am 14. März 2011.