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Ein '''Diplom''' ({{ELSalt|δίπλωµα}}, {{laS}} diploma = ‚Handschreiben auf zwei zusammengelegten Blättern, zweifach Gefaltetes‘<ref>[https://www.duden.de/rechtschreibung/Diplom duden.de: Diplom]</ref>) ist die [[Urkunde]] über eine [[Auszeichnung (Ehrung)]] (Ehrenurkunde), außerordentliche [[Leistung (Schule)]] oder [[Prüfung]] (Examen) an [[akademisch]]en und nichtakademischen [[Bildungsinstitution]]en. In Verbindung mit der Angabe des Faches ist das Diplom ein [[akademischer Grad]], der von [[Hochschule]] und [[Universität]]en verliehen wird, beispielsweise Diplom-Biologe, Diplom-Soziologe, Diplom-Verwaltungswirt oder Diplom-Ingenieur. Solche akademischen Grade dürfen in Deutschland gemäß {{§|18|hrg|juris}} Hochschulrahmengesetz (HRG) nur von Hochschulen verliehen werden, die nach dem jeweiligen [[Landesrecht]] dafür zuständig sind.
Ein '''Diplom''' ({{ELSalt|δίπλωµα}}, {{laS}} diploma = ‚Handschreiben auf zwei zusammengelegten Blättern, zweifach Gefaltetes‘<ref>[https://www.duden.de/rechtschreibung/Diplom duden.de: Diplom]</ref>) ist die [[Urkunde]] über eine [[Auszeichnung (Ehrung)]] (Ehrenurkunde), außerordentliche [[Leistung (Schule)]] oder [[Prüfung]] (Examen) an [[akademisch]]en und nichtakademischen [[Bildungsinstitution]]en. In Verbindung mit der Angabe des Faches ist das Diplom ein [[akademischer Grad]], der von [[Hochschule]] und [[Universität]]en verliehen wird, beispielsweise Diplom-Biologe, [[Diplom-Mathematiker]], [[Diplom-Pädagoge]], Diplom-Soziologe, Diplom-Verwaltungswirt oder Diplom-[[Ingenieur]]. Solche akademischen Grade dürfen in Deutschland gemäß {{§|18|hrg|juris}} Hochschulrahmengesetz (HRG) nur von Hochschulen verliehen werden, die nach dem jeweiligen [[Landesrecht]] dafür zuständig sind.


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Aktuelle Version vom 13. Dezember 2023, 10:08 Uhr

Ein Diplom (altgriechisch δίπλωµα, lateinisch diploma = ‚Handschreiben auf zwei zusammengelegten Blättern, zweifach Gefaltetes‘[1]) ist die Urkunde über eine Auszeichnung (Ehrung) (Ehrenurkunde), außerordentliche Leistung (Schule) oder Prüfung (Examen) an akademischen und nichtakademischen Bildungsinstitutionen. In Verbindung mit der Angabe des Faches ist das Diplom ein akademischer Grad, der von Hochschule und Universitäten verliehen wird, beispielsweise Diplom-Biologe, Diplom-Mathematiker, Diplom-Pädagoge, Diplom-Soziologe, Diplom-Verwaltungswirt oder Diplom-Ingenieur. Solche akademischen Grade dürfen in Deutschland gemäß § 18 Hochschulrahmengesetz (HRG) nur von Hochschulen verliehen werden, die nach dem jeweiligen Landesrecht dafür zuständig sind.

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