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Konkurrierende Gesetzgebung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''konkurrierende Gesetzgebung''' ist aus dem deutschen [[Grundgesetz]] (GG) bekannt.<ref>siehe {{Art.|74|gg|juris}} Absatz 1 GG und {{Art.|105|gg|juris}} Absatz 2 GG</ref> Sie bedeutet, dass das einzelne [[Bundesland]] über eine [[Gesetzgebung]]skompetenz auf demselben [[Rechtsgebiet]] verfügt wie der Bund. Zu den Rechtsbereichen der konkurrierenden Gesetzgebung zählen vor allem:
Die '''konkurrierende Gesetzgebung''' ist aus dem deutschen [[Grundgesetz]] (GG) bekannt.<ref group="Anmerkung">Siehe {{Art.|74|gg|juris}} Absatz 1 GG und {{Art.|105|gg|juris}} Absatz 2 GG.</ref> Sie bedeutet, dass das einzelne [[Bundesland]] über eine [[Gesetzgebung]]skompetenz auf demselben [[Rechtsgebiet]] verfügt wie der Bund. Zu den Rechtsbereichen der konkurrierenden Gesetzgebung zählen vor allem:


* Teile des [[Bürgerliches Recht|bürgerlichen Rechts]]
* Teile des [[Bürgerliches Recht|bürgerlichen Rechts]]
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* [[Raumordnung]]
* [[Raumordnung]]
* [[Umweltrecht]]
* [[Umweltrecht]]
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Auch in [[Italien]], [[Österreich]], der [[Schweiz]] und in den [[USA]] gibt es die Besonderheit der konkurrierenden Gesetzgebung.
Auch in [[Italien]], [[Österreich]], der [[Schweiz]] und in den [[USA]] gibt es die Besonderheit der konkurrierenden Gesetzgebung.


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Aktuelle Version vom 14. März 2021, 16:54 Uhr

Die konkurrierende Gesetzgebung ist aus dem deutschen Grundgesetz (GG) bekannt.[Anmerkung 1] Sie bedeutet, dass das einzelne Bundesland über eine Gesetzgebungskompetenz auf demselben Rechtsgebiet verfügt wie der Bund. Zu den Rechtsbereichen der konkurrierenden Gesetzgebung zählen vor allem:

Auch in Italien, Österreich, der Schweiz und in den USA gibt es die Besonderheit der konkurrierenden Gesetzgebung.

Anmerkungen

  1. Siehe Art. 74 Absatz 1 GG und Art. 105 Absatz 2 GG.
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