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Raumplanung
Raumplanung, auch Raumordnung genannt, schafft in Deutschland die gesetzlichen und planerischen Grundlagen für eine geordnete Struktur und Bebauung eines Gebietes. Es handelt sich dabei rechtlich um eine Abwägung zwischen öffentlichem Interesse, das vor allem auch mit dem Privatinteresse der Eigentumsgarantie in gewissem Konflikt steht. In der Regel werden verschiedene Gebiete ausgewiesen: Baugebiete (Bauzonen), landwirtschaftliche und begrünte sowie Schutzzonen für die Natur und die Gewässer. Innerhalb der Bauzonen wird z.B. unterteilt in Wohngebiet, Gewerbe- und Industriezonen, Zonen öffentlicher Bauten. Zur Struktur gehört die Verkehrsplanung.