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Umweltrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Umweltrecht''' ist die Gesamtheit der [[Rechtsnorm]]en (Gesetze und Verordnungen), die den [[Umweltschutz]] im Sinne eines Schutzes der ''[[Natur|natürlichen]] Umwelt'']] zum Ziel haben. Weitergehend kann damit auch die Erhaltung der Funktionsfähigkeit von [[Ökosystem]]en und der [[Klimaschutz]] bezweckt werden.
'''Umweltrecht''' ist die Gesamtheit der [[Rechtsnorm]]en (Gesetze und Verordnungen), die den [[Umweltschutz]] im Sinne eines Schutzes der ''[[Natur|natürlichen]] Umwelt'' zum Ziel haben. Weitergehend kann damit auch die Erhaltung der Funktionsfähigkeit von [[Ökosystem]]en und der [[Klimaschutz]] bezweckt werden.


Weesentliche Teilgebiete des Umweltrechts sind:
Wesentliche Teilgebiete des Umweltrechts sind:
*[[Abfall]]wirtschaft
*[[Abfall]]wirtschaft
*[[Bodenschutz]]
*[[Bodenschutz]]

Aktuelle Version vom 15. November 2020, 19:46 Uhr

Umweltrecht ist die Gesamtheit der Rechtsnormen (Gesetze und Verordnungen), die den Umweltschutz im Sinne eines Schutzes der natürlichen Umwelt zum Ziel haben. Weitergehend kann damit auch die Erhaltung der Funktionsfähigkeit von Ökosystemen und der Klimaschutz bezweckt werden.

Wesentliche Teilgebiete des Umweltrechts sind:

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