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Rechtsanwalt: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Rechtsanwalt''' ist eine [[Berufsbezeichnung]] für einen juristischen Beistand. In der [[Schweiz]] wird je nach Kanton auch die Bezeichnung ''Advokat'', ''Fürsprecher'' oder ''Fürsprech'' verwendet. Das Wort ist abgeleitet von [[althochdeutsch]] ''reht'' = „richten“ und ''anawalt'' = „Gewalt“.
'''Rechtsanwalt''' ist die amtliche [[Berufsbezeichnung]] für einen [[Rechtsbeistand]]. In der [[Schweiz]] wird je nach Kanton auch die Bezeichnung ''Advokat'', ''Fürsprecher'' oder ''Fürsprech'' verwendet. Das Wort ist abgeleitet von [[althochdeutsch]] ''reht'' = „richten“ und ''anawalt'' = „Gewalt“. Voraussetzung für die Zulassung als selbständiger Rechtsanwalt ist in Deutschland die [[Zweite Staatsprüfung]], also die Ausbildung zum Voll[[jurist]]en. Die Betreuung der [[Mandant]]en erfolgt vor [[Gericht]], aber auch außergerichtlich. Firmenkunden werden auch gerne im [[Außendienst]] besucht. Die Bezechnung Syndikusanwalt oder kurz '''Syndikus''' wird oft verwendet, wenn der Anwalt als [[Arbeitnehmer]] in einem Unternehmen tätig ist, das keine [[Anwaltskanzlei]] darstellt.


Eine Möglichkeit der Spezialisierung bietet der [[Fachanwalt]].
Eine Möglichkeit der Spezialisierung bietet der [[Fachanwalt]]. Seit 1. Juli 2019 gibt es in der [[Bundesrepublik Deutschland]]  insgesamt 24 Fachanwaltsbezeichnungen, die teilweise traditionelle [[Rechtsgebiet]]e zusammenfassen. Dazu gehören [[Familienrecht]], [[Handelsrecht]], [[Steuerrecht]], [[Strafrecht]] und [[Verwaltungsrecht]].<ref>[https://www.brak.de/w/files/02_fuer_anwaelte/berufsrecht/21-fao-stand-01.05.2018.pdf Fachanwaltsordnung vom 1. Januar 2018] (PDF; 61&nbsp;kB) Volltext</ref>


== Links und Quellen ==
== Kritik ==
=== Siehe auch ===
Es gibt außer der [[Rechtsanwaltskammer]] keine Kontrollinstanz für Rechtsanwälte. Eine Haftung für [[Beratungsfehler]] ist eher selten, da nur in wenigen Fällen ein [[Vertrag]] mit entsprechenden Hinweisen auf ein [[Risiko]] während eines [[Rechtsstreit]]s abgeschlossen wird. Grundsätzlich kann ein Anwalt in allen Rechtsgebieten tätig werden, die Bezeichnung ''Fachanwalt'' ist ein gewisser Qualitätsnachweis, im Gegensatz zum [[Facharzt]] ist diese Prüfung jedoch nicht Voraussetzung für eine Tätigkeit in Deutschland. Englische Rechtsanwälte sind teilweise eher zurückhaltend.<ref>[[Jonathan Goodman]]: ''Mörder in Weiß'', Bertelsmann, Gütersloh 1993, Seite 10</ref>
*[[Rechtsanwaltskammer]]
 
=== Weblinks ===
== Weblinks ==
'''Deutschland:'''
'''Deutschland:'''
* [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/brao/index.html Text der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)]
* [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/brao/index.html Text der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)]
* [http://www.brak.de/seiten/pdf/Berufsregeln/FAO_1.1.08.pdf Text der Fachanwaltsordnung (FAO)] (PDF-Datei; 54 kB)
* [http://www.brak.de/seiten/pdf/Berufsregeln/FAO_1.1.08.pdf Text der Fachanwaltsordnung (FAO)] (PDF-Datei; 54 kB)
* [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bnoto/index.html Text der Bundesnotarordnung]


'''Österreich:'''
'''Österreich:'''
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* [http://www.admin.ch/ch/d/sr/c935_61.html Anwaltsgesetz, BGFA]
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=== Einzelnachweise ===
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Aktuelle Version vom 12. August 2025, 20:11 Uhr

Rechtsanwalt ist die amtliche Berufsbezeichnung für einen Rechtsbeistand. In der Schweiz wird je nach Kanton auch die Bezeichnung Advokat, Fürsprecher oder Fürsprech verwendet. Das Wort ist abgeleitet von althochdeutsch reht = „richten“ und anawalt = „Gewalt“. Voraussetzung für die Zulassung als selbständiger Rechtsanwalt ist in Deutschland die Zweite Staatsprüfung, also die Ausbildung zum Volljuristen. Die Betreuung der Mandanten erfolgt vor Gericht, aber auch außergerichtlich. Firmenkunden werden auch gerne im Außendienst besucht. Die Bezechnung Syndikusanwalt oder kurz Syndikus wird oft verwendet, wenn der Anwalt als Arbeitnehmer in einem Unternehmen tätig ist, das keine Anwaltskanzlei darstellt.

Eine Möglichkeit der Spezialisierung bietet der Fachanwalt. Seit 1. Juli 2019 gibt es in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt 24 Fachanwaltsbezeichnungen, die teilweise traditionelle Rechtsgebiete zusammenfassen. Dazu gehören Familienrecht, Handelsrecht, Steuerrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht.[1]

Kritik

Es gibt außer der Rechtsanwaltskammer keine Kontrollinstanz für Rechtsanwälte. Eine Haftung für Beratungsfehler ist eher selten, da nur in wenigen Fällen ein Vertrag mit entsprechenden Hinweisen auf ein Risiko während eines Rechtsstreits abgeschlossen wird. Grundsätzlich kann ein Anwalt in allen Rechtsgebieten tätig werden, die Bezeichnung Fachanwalt ist ein gewisser Qualitätsnachweis, im Gegensatz zum Facharzt ist diese Prüfung jedoch nicht Voraussetzung für eine Tätigkeit in Deutschland. Englische Rechtsanwälte sind teilweise eher zurückhaltend.[2]

Weblinks

Deutschland:

Österreich:

Schweiz:

Einzelnachweise

  1. Fachanwaltsordnung vom 1. Januar 2018 (PDF; 61 kB) Volltext
  2. Jonathan Goodman: Mörder in Weiß, Bertelsmann, Gütersloh 1993, Seite 10
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