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Autobahn (Schweiz): Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:CH-Schnellstrassennetz.png|mini|450px|Das Schnellstrassennetz der Schweiz]]
[[Datei:CH-Schnellstrassennetz.png|mini|450px|Nationale (rot) und kantonale (orange) Autobahnen der Schweiz]]
Die '''Autobahnen der Schweiz''' werden vom Bund sowie in geringerem Umfang von einzelnen Kantonen betrieben. Das [[Autobahn]]netz der [[Schweiz]] entspricht nicht dem [[Nationalstrasse]]nnetz der Schweiz, das alle vom Bund betriebenen Fernstrassen umfasst – auch solche die nicht Autobahnen sind, hingegen die kantonalen Autobahnen nicht einschliesst. Einige Autobahnen sind mit den Nationalstrassen deckungsgleich, beispielsweise die A1 (weitgehend N1), A2 (teilweise N2) und die [[Autobahn A3 (Schweiz)|A3]] (weitgehend N3).
 
Einige wenige kantonale Autobahnen wurden im dicht besiedelten [[Mittelland (Schweiz)|Mittelland]] gebaut, diese Strassen wurden ohne Bundeshilfe gebaut und stellen nur einen kleinen Anteil am Autobahnnetz der Schweiz dar.
 
== Erlaubnis zum Befahren von Autobahnen ==
[[Datei:CH-Hinweissignal-Autobahn.svg|hochkant|miniatur|100px|Signal 4.01: Autobahn]]
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[[Datei:Schweizer.Autobahn.Vignette.2010.jpg|miniatur|100px|Autobahnvignette 2010]]
[[Datei:Schweizer.Autobahn.Vignette.2010.jpg|miniatur|100px|Autobahnvignette 2010]]
[[Datei:A3 - Zürich-Brunau-Wollishofen 2010-09-10 15-50-40.JPG|miniatur|Die Autobahn A3 bei Zürich]]
[[Datei:A3 - Zürich-Brunau-Wollishofen 2010-09-10 15-50-40.JPG|miniatur|Die Autobahn A3 bei Zürich]]
[[Datei:Swiss Autobahn Sign.jpg|miniatur|Einfahrt zu einer Schweizer Autobahn]]
[[Datei:Swiss Autobahn Sign.jpg|miniatur|Einfahrt zu einer Schweizer Autobahn]]
Die '''Autobahnen der Schweiz''' werden vom Bund sowie in geringerem Umfang von einzelnen Kantonen betrieben. Das [[Autobahn]]netz der [[Schweiz]] entspricht nicht dem [[Nationalstrasse]]nnetz der Schweiz, das alle vom Bund betriebenen Fernstrassen umfasst – auch solche die nicht Autobahnen sind, hingegen die kantonalen Autobahnen nicht einschliesst.
Einige wenige kantonale Autobahnen wurden im dicht besiedelten [[Mittelland (Schweiz)|Mittelland]] gebaut, diese Strassen wurden ohne Bundeshilfe gebaut und stellen nur einen kleinen Anteil am Autobahnnetz der Schweiz dar.
Eine Liste aller Autobahnen der Schweiz befindet sich unter [[Liste der Autobahnen in der Schweiz]].
== Erlaubnis zum Befahren von Autobahnen ==
Autobahnen dürfen von [[Kraftfahrzeug|Motorfahrzeugen]], die eine Mindestgeschwindigkeit von 80 [[Kilometer pro Stunde|km/h]] (bis 2005 von 60&nbsp;km/h) erreichen, befahren werden. Zusätzlich ist auf den zum Nationalstrassennetz gehörenden Autobahnen eine Mautabgabe fällig, diese wird für leichte Motorfahrzeuge in Form einer [[Autobahnvignette#Schweiz|Autobahnvignette]] erhoben.
Autobahnen dürfen von [[Kraftfahrzeug|Motorfahrzeugen]], die eine Mindestgeschwindigkeit von 80 [[Kilometer pro Stunde|km/h]] (bis 2005 von 60&nbsp;km/h) erreichen, befahren werden. Zusätzlich ist auf den zum Nationalstrassennetz gehörenden Autobahnen eine Mautabgabe fällig, diese wird für leichte Motorfahrzeuge in Form einer [[Autobahnvignette#Schweiz|Autobahnvignette]] erhoben.


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Am 21. Juni 1960 trat das ''Bundesgesetz über die Nationalstrassen'' in Kraft, welches die Kompetenzen zur Planung und zum Bau von Strassen mit nationaler Bedeutung dem Bund überträgt. Das Gesetz legt im Artikel&nbsp;2 fest, dass die höchste Klasse dieser Strassen ausschliesslich für die Benutzung mit Motorfahrzeugen bestimmt ist, nur an besonderen Anschlussstellen zugänglich ist, richtungsgetrennte Fahrbahnen aufweisen soll und andere Strassen nicht höhengleich kreuzt.<ref>{{Internetquelle | url=http://www.admin.ch/ch/d/sr/725_11/index.html | titel=SR 725.11 Bundesgesetz über die Nationalstrassen | autor= | hrsg= | datum= | zugriff=2012-12-23}}</ref>
Am 21. Juni 1960 trat das ''Bundesgesetz über die Nationalstrassen'' in Kraft, welches die Kompetenzen zur Planung und zum Bau von Strassen mit nationaler Bedeutung dem Bund überträgt. Das Gesetz legt im Artikel&nbsp;2 fest, dass die höchste Klasse dieser Strassen ausschliesslich für die Benutzung mit Motorfahrzeugen bestimmt ist, nur an besonderen Anschlussstellen zugänglich ist, richtungsgetrennte Fahrbahnen aufweisen soll und andere Strassen nicht höhengleich kreuzt.<ref>{{Internetquelle | url=http://www.admin.ch/ch/d/sr/725_11/index.html | titel=SR 725.11 Bundesgesetz über die Nationalstrassen | autor= | hrsg= | datum= | zugriff=2012-12-23}}</ref>


Am  10. Mai 1962 wurde die [[Grauholz]]autobahn als erstes Teilstück der [[Autobahn 1 (Schweiz)|N1]] eröffnet. Das acht Kilometer lange Teilstück dient der Entlastung der Strasse durch [[Zollikofen]].<ref>{{Internetquelle | url=http://www.srf.ch/player/radio/sinerzyt/audio/eroeffnung-grauholz-autobahn-im-mai-1962?id=e432d767-60c0-4ffc-b4f9-2ee88469d6e1 | titel=Eröffnung Grauholz-Autobahn im Mai 1962 | hrsg=[[Schweizer Radio und Fernsehen]] | zugriff=2012-12-23 | offline=ja | archiv-url=https://web.archive.org/web/20140302023507/http://www.srf.ch/player/radio/sinerzyt/audio/eroeffnung-grauholz-autobahn-im-mai-1962?id=e432d767-60c0-4ffc-b4f9-2ee88469d6e1 | archiv-datum=2014-03-02 | archiv-bot=2018-05-17 14:09:32 InternetArchiveBot }}</ref>
Am  10. Mai 1962 wurde die [[Grauholz]]autobahn als erstes Teilstück der [[Autobahn 1 (Schweiz)|A1]] eröffnet. Das acht Kilometer lange Teilstück dient der Entlastung der Strasse durch [[Zollikofen]].<ref>{{Internetquelle | url=http://www.srf.ch/player/radio/sinerzyt/audio/eroeffnung-grauholz-autobahn-im-mai-1962?id=e432d767-60c0-4ffc-b4f9-2ee88469d6e1 | titel=Eröffnung Grauholz-Autobahn im Mai 1962 | hrsg=[[Schweizer Radio und Fernsehen]] | zugriff=2012-12-23 | offline=ja | archiv-url=https://web.archive.org/web/20140302023507/http://www.srf.ch/player/radio/sinerzyt/audio/eroeffnung-grauholz-autobahn-im-mai-1962?id=e432d767-60c0-4ffc-b4f9-2ee88469d6e1 | archiv-datum=2014-03-02 | archiv-bot=2018-05-17 14:09:32 InternetArchiveBot }}</ref>


1963 folgte ein erstes längeres Stück Autobahn, der Abschnitt [[Genf]]–[[Lausanne]] der N1. Am 10.&nbsp;Mai 1967 entstand mit der Fertigstellung des Teilstücks Oensingen–Hunzenschwil zwischen [[Bern]]–[[Lenzburg]] ein 85&nbsp;km langer Abschnitt der N1. Es war damals die längste zusammenhängende Autobahn der Schweiz.
1963 folgte ein erstes längeres Stück Autobahn, der Abschnitt [[Genf]]–[[Lausanne]]. Am 10.&nbsp;Mai 1967 entstand mit der Fertigstellung des Teilstücks Oensingen–Hunzenschwil zwischen [[Bern]]–[[Lenzburg]] ein 85&nbsp;km langer Abschnitt. Es war damals die längste zusammenhängende Autobahn der Schweiz.


1965 beschliessen die Eidgenössischen Räte die Planung des Nationalstrassennetzes durch den [[Gotthard-Strassentunnel]] zu ergänzen. Baubeginn des Tunnels war 1970, die Eröffnung fand am 5.&nbsp;September 1980 statt.<ref name="gotthard">{{Internetquelle | url=http://www.astra.admin.ch/themen/nationalstrassen/04656/05523/index.html?lang=de | titel=Gotthard-Strassentunnel: Chronologie | zugriff=2013-01-04 | offline=ja | archiv-url=https://web.archive.org/web/20120705203334/http://www.astra.admin.ch/themen/nationalstrassen/04656/05523/index.html?lang=de | archiv-datum=2012-07-05 | archiv-bot=2018-03-31 02:11:14 InternetArchiveBot }}</ref>
1965 beschliessen die Eidgenössischen Räte die Planung des Nationalstrassennetzes durch den [[Gotthard-Strassentunnel]] zu ergänzen. Baubeginn des Tunnels war 1970, die Eröffnung fand am 5.&nbsp;September 1980 statt.<ref name="gotthard">{{Internetquelle | url=http://www.astra.admin.ch/themen/nationalstrassen/04656/05523/index.html?lang=de | titel=Gotthard-Strassentunnel: Chronologie | zugriff=2013-01-04 | offline=ja | archiv-url=https://web.archive.org/web/20120705203334/http://www.astra.admin.ch/themen/nationalstrassen/04656/05523/index.html?lang=de | archiv-datum=2012-07-05 | archiv-bot=2018-03-31 02:11:14 InternetArchiveBot }}</ref>
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== Zuständigkeit ==
== Zuständigkeit ==
Mit Ausnahme der kantonalen Autobahnen ist der Bund zuständig für Bau, Betrieb und Unterhalt der Autobahnen. Verantwortlich ist das [[Bundesamt für Strassen]] (kurz ''Astra'').<ref>{{Internetquelle | url=https://www.astra.admin.ch/astra/de/home/themen/strassenfinanzierung/zustaendigkeiten.html | titel=Zuständigkeiten | werk=Bundesamt für Strassen | zugriff=2017-04-05 | offline= }}</ref>
Mit Ausnahme der kantonalen Autobahnen ist der Bund zuständig für Bau, Betrieb und Unterhalt der Autobahnen. Verantwortlich ist das [[Bundesamt für Strassen]].<ref>{{Internetquelle | url=https://www.astra.admin.ch/astra/de/home/themen/strassenfinanzierung/zustaendigkeiten.html | titel=Zuständigkeiten | werk=Bundesamt für Strassen | zugriff=2017-04-05 | offline= }}</ref>


== Nummerierung ==
== Nummerierung ==
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== Militärische Bedeutung ==
== Militärische Bedeutung ==
Bei der Planung des Autobahnnetzes wurde die Forderung der [[Schweizer Luftwaffe|Fliegertruppe]] nach Ausweichlandepisten berücksichtigt. Auf verschiedenen Autobahnabschnitten wurde eine gerade Linienführung von etwa 2&nbsp;km Länge gewählt. Die [[Schutzplanke|Leitplanken]] wurden durch [[Stahlseil]]e ersetzt und konnten bei Bedarf innerhalb weniger Stunden von der Truppe entfernt werden. Nach einer Reinigung der Fahrbahnen, dem Aufmalen der Landezeichen und dem Einrichten der Funkverbindungen konnte ein solches Autobahnteilstück von [[Flugzeug]]en benutzt werden. Die meisten Mittelstreifen sind heute wieder befestigt.
Bei der Planung des Autobahnnetzes wurde vor allem bei den Nationalstrassen die Forderung der [[Schweizer Luftwaffe]] nach Ausweichlandepisten berücksichtigt.
 
Das vorerst letzte «landetauglich» erstellte Stück Autobahn dürfte das in den 1990ern eröffnete [[Autobahn 1 (Schweiz)|A1]]-Teilstück Murten – Payerne sein, parallel zur Piste des [[Militärflugplatz Payerne|Militärflugplatzes Payerne]].
 
Der Einsatz von Flugzeugen wurde sporadisch durch WK-Einheiten (Flpl Abt) praktisch erprobt.<ref> {{Webarchiv|text=''Kalter Krieg: Die erste Autobahnpiste im Test'' |url=http://www.lw.admin.ch/internet/luftwaffe/de/home/themen/history/kriegkalt/autobahn.html |wayback=20141111115818 |archiv-bot=2018-03-31 02:11:14 InternetArchiveBot }} auf der offiziellen Website der [[Schweizer Luftwaffe]]</ref> Das erste Teilstück bei Oensingen wurde am 16.&nbsp;September 1970 von 12 bis 15&nbsp;Uhr für eine militärische Übung eingesetzt, die charakteristisch war für den Kalten Krieg. Die Geheimhaltung im Vorfeld war dementsprechend gross. Alle unnötigen Bekanntmachungen wurden vermieden, dennoch wohnten viele Zuschauer dem Spektakel bei, und die Medien berichteten darüber.
 
Die durch das Flieger- und Flugplatzregiment 3 mit der [[De Havilland Venom|DH-112 Venom]] durchgeführte Übung stellte grosse Ansprüche an die Infrastruktur und an das Können der Piloten. Die Übung verlief erfolgreich und mit guten Erfahrungen, die als Lehrstück für weitere Lande- und Startübungen auf anderen Abschnitten des schweizerischen Autobahnnetzes dienten, letztmals 1991 im [[Kanton Tessin|Tessin]].
 
{| class="wikitable zebra"
! Datum !! Übungsname !! Ort !! Autobahn !! Truppe !! Inhalt
|-
|style="text-align:right"| {{FormatDate|1970-09-16|M}} || «U STRADA»  || [[Oensingen]] || N1  || Flpl Abt 9  || [[Militärflugplatz Alpnach]]-[[de Havilland Venom]]: Start von 12 Venom
|-
|style="text-align:right"| {{FormatDate|1974-09-26|M}} || «U STRADA»  || [[Münsingen BE|Münsingen]] || N6  || Flpl Abt 12 & 13 || [[Flugplatz Interlaken|INT]]-[[de Havilland Venom]], [[Militärflugplatz Meiringen]]-[[Hawker Hunter]]
|-
|style="text-align:right"| {{FormatDate|1977-09-28|M}} || «U NOLA»    || [[Flums]]    || N3 || Flpl Abt 9  || [[Militärflugplatz Alpnach]]-[[Hawker Hunter]]
|-
|style="text-align:right"| {{FormatDate|1978-06-01|M}} || «U NOSTA»    || [[Alpnach]]  || N8  || Flpl Abt 9  || [[Militärflugplatz Alpnach]]-[[Hawker Hunter]]: Start von 6 Hunter ab Autostrasse
|-
|style="text-align:right"| {{FormatDate|1980-05-06|M}} || «U ABEX»    || Aigle-Bex || N9  || Flpl Rgt 1  || [[Raron]]-[[Hawker Hunter]], [[Turtmann]]-[[Hawker Hunter]], [[Flughafen Sion]]-[[Hawker Hunter]]: Start von 36 Hunter
|-
|style="text-align:right"| {{FormatDate|1982-03-24|M}} || «U TAUTO»    || [[Münsingen BE|Münsingen]] || N6  || Flpl Rgt 2  || [[Militärflugplatz Meiringen]]-[[Hawker Hunter]], [[F-5 Tiger II]], [[Flugplatz Interlaken]]-[[Hawker Hunter]]
|-
|style="text-align:right"| {{FormatDate|1985-10-15|M}} || «U TAUTO»    || [[Flums]]    || N3 || Flpl Abt 8  || [[Ambrì]]-[[Hawker Hunter]], [[Militärflugplatz Alpnach]]-[[F-5 Tiger II]]: 9, [[Militärflugplatz Mollis]]-[[Hawker Hunter]]: 11
|-
|style="text-align:right"| {{FormatDate|1988-09-29|M}} || «U TUTTI»    || [[Alpnach]]  || N8  || Flpl Abt 9  || [[Militärflugplatz Alpnach]]-[[F-5 Tiger II]]:  Start von 12 Tiger ab Autostrasse
|-
|style="text-align:right"| {{FormatDate|1988-11-16|M}} || «U NOSTASIO» || [[Sion]]      || N9  || Flpl Abt 4  || [[Flughafen Sion]]-[[F-5 Tiger II]]: Start von 8 Tiger
|-
|style="text-align:right"| {{FormatDate|1991-11-14|M}} || «U STRADA»  || [[Lodrino TI|Lodrino]]  || N2  || Flpl Abt 8  || [[Ambrì]]-[[Hawker Hunter]], Alpnach-[[F-5 Tiger II]]: 9, Mollis-[[Hawker Hunter]] 11
|}
 
Nie erprobt wurden folgende Autobahnabschnitte:
* Stans A2, Kurzstrecke für Not-Start der [[Dassault Mirage III]] mit [[JATO]].
* Payerne A1, letzter erbauter Abschnitt – theoretisch noch operationell
 
Mit dem Ende des [[Kalter Krieg|Kalten Kriegs]] und den Restrukturierungen der Schweizer Armee werden laufend Objekte aus dem Inventar der militärischen Infrastruktur entlassen, darunter auch verschiedene Nationalstrassen-Bauten. Mit der Armeereform 1995 wurde das Konzept der Autobahn-Flugplätze aufgegeben. Es wird kein Unterhalt mehr betrieben und kein Einsatz mehr erprobt.
 
Eine ebenfalls aufgegebene Doppelnutzung von Autobahn-Objekten ist der [[Sonnenbergtunnel]] der [[A2 (Schweiz)|A2]] bei Luzern. Dieser wurde als grösster ziviler Schutzbunker der Schweiz und einer der grössten der Welt konzipiert und jährlichen Funktionstests unterzogen, bis er 2005 aufgrund zunehmender Unterhaltskosten in seiner Kapazität als Zivilschutzanlage stark reduziert wurde. Er bot vormals Platz für 17'000&nbsp;Menschen, heute hat er eine Kapazität von 2'000&nbsp;Personen.
 
Schliesslich wurde auch der [[Gotthard-Strassentunnel|Gotthardtunnel]] der [[A2 (Schweiz)|A2]] aus dem Inventar strategischer Bauten entlassen. Nach dem schweren Brandunfall 2001 und die dadurch unumgängliche Totalsanierung des Abschnitts nutzte man die Zeit der Sperrung, um den beim Bau installierten Sprengstoff aus einer Nebenkammer im Innern des Tunnels zu entfernen.


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==

Aktuelle Version vom 25. Juni 2025, 13:39 Uhr

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Nationale (rot) und kantonale (orange) Autobahnen der Schweiz

Die Autobahnen der Schweiz werden vom Bund sowie in geringerem Umfang von einzelnen Kantonen betrieben. Das Autobahnnetz der Schweiz entspricht nicht dem Nationalstrassennetz der Schweiz, das alle vom Bund betriebenen Fernstrassen umfasst – auch solche die nicht Autobahnen sind, hingegen die kantonalen Autobahnen nicht einschliesst. Einige Autobahnen sind mit den Nationalstrassen deckungsgleich, beispielsweise die A1 (weitgehend N1), A2 (teilweise N2) und die A3 (weitgehend N3).

Einige wenige kantonale Autobahnen wurden im dicht besiedelten Mittelland gebaut, diese Strassen wurden ohne Bundeshilfe gebaut und stellen nur einen kleinen Anteil am Autobahnnetz der Schweiz dar.

Erlaubnis zum Befahren von Autobahnen

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Signal 4.01: Autobahn
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Autobahnvignette 2010
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Die Autobahn A3 bei Zürich
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Einfahrt zu einer Schweizer Autobahn

Autobahnen dürfen von Motorfahrzeugen, die eine Mindestgeschwindigkeit von 80 km/h (bis 2005 von 60 km/h) erreichen, befahren werden. Zusätzlich ist auf den zum Nationalstrassennetz gehörenden Autobahnen eine Mautabgabe fällig, diese wird für leichte Motorfahrzeuge in Form einer Autobahnvignette erhoben.

Autobahnvignette

In der Schweiz besteht seit 1985 auf den meisten Autobahnen und Autostrassen Mautpflicht in Form einer Jahresvignette, welche 14 Monate gültig ist. Die Vignette berechtigt zum Befahren mautpflichtiger Strassen ab dem 1. Dezember bis zum 31. Januar des übernächsten folgenden Kalenderjahres.

Die Kosten betragen 40 Schweizer Franken (Stand: Januar 2018). Das Vorhaben, die Gebühr für eine 1-Jahres-Vignette auf 100 Franken anzuheben, wurde im November 2013 durch eine Volksabstimmung abgelehnt. Motorfahrzeuge ab einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen benötigen für das Befahren von Autobahnen und Autostrassen keine Vignette, da sie der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) unterliegen.

Tempolimit

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Signal 4.65: Entfernungstafel

Das generelle Tempolimit liegt seit dem 1. Januar 1985 bei 120 km/h, dieses kann gemäss SSV Art. 108 Abs. 5 a auf bis zu 60 km/h reduziert werden. Die Abstufung beträgt in 10 km/h gemäss SSV, in der Praxis 20 km/h. In den Autobahntunneln und auf Strecken ohne Standstreifen gilt meistens ebenfalls eine reduzierte Höchstgeschwindigkeit von 80 oder 100 km/h. Die Signalisationstafeln bestehen aus weisser Schrift auf grünem Grund. Die Nummerierung besteht aus weissen Zahlen auf roten Tafeln.

Bereits 1966 wurde auf Teilabschnitten eine Richtgeschwindigkeit eingeführt, 1973 wurde versuchsweise ein Tempolimit eingeführt. Dieses betrug zuerst 100 km/h, wurde aber ein Jahr später auf 130 km/h erhöht. Die definitive Einführung des Limits erfolgte 1976. Es wurde 1984 auf die heute noch gültigen 120 km/h reduziert.[1]

Geschichte

Als erste Autobahn der Schweiz gilt die am 11. Juni 1955 eröffnete Ausfallstrasse Luzern-Süd. Diese erstmals kreuzungsfrei ausgeführte vierspurige Strasse diente der Umfahrung von Horw. Sie führte vom heutigen Anschluss Luzern-Kriens nach Ennethorw und gilt als erstes Teilstück der A2. Die Finanzierung erfolgte ohne Bundeshilfe alleine durch den Kanton Luzern.[2][3]

Im Februar 1956 reichen ACS und TCS die Volksinitiative zur Verbesserung des Strassennetzes ein, welche die Verwendung mindestens der Hälfte aller Einnahmen durch die Mineralölsteuer auf Kraftstoffen für den Bau von Autostrassen – im Besonderen für eine West–Ost- und eine Nord–Süd-Verbindung – vorschlägt.[4] Am 6. Juli 1958 wird der Gegenentwurf des Bundes vom Schweizer Volk mit 85 % Ja-Stimmen-Anteil angenommen.[5]

Am 21. Juni 1960 trat das Bundesgesetz über die Nationalstrassen in Kraft, welches die Kompetenzen zur Planung und zum Bau von Strassen mit nationaler Bedeutung dem Bund überträgt. Das Gesetz legt im Artikel 2 fest, dass die höchste Klasse dieser Strassen ausschliesslich für die Benutzung mit Motorfahrzeugen bestimmt ist, nur an besonderen Anschlussstellen zugänglich ist, richtungsgetrennte Fahrbahnen aufweisen soll und andere Strassen nicht höhengleich kreuzt.[6]

Am 10. Mai 1962 wurde die Grauholzautobahn als erstes Teilstück der A1 eröffnet. Das acht Kilometer lange Teilstück dient der Entlastung der Strasse durch Zollikofen.[7]

1963 folgte ein erstes längeres Stück Autobahn, der Abschnitt GenfLausanne. Am 10. Mai 1967 entstand mit der Fertigstellung des Teilstücks Oensingen–Hunzenschwil zwischen BernLenzburg ein 85 km langer Abschnitt. Es war damals die längste zusammenhängende Autobahn der Schweiz.

1965 beschliessen die Eidgenössischen Räte die Planung des Nationalstrassennetzes durch den Gotthard-Strassentunnel zu ergänzen. Baubeginn des Tunnels war 1970, die Eröffnung fand am 5. September 1980 statt.[8]

Im Frühjahr 2017 wurde das letzte Teilstück der Transjurane, der Autobahn von Biel nach Delle, dem Verkehr übergeben. Ausstehend sind noch kleinere Abschnitte im Rahmen des Ausbaus des Nationalstrassennetzes, insbesondere im Wallis.

Zuständigkeit

Mit Ausnahme der kantonalen Autobahnen ist der Bund zuständig für Bau, Betrieb und Unterhalt der Autobahnen. Verantwortlich ist das Bundesamt für Strassen.[9]

Nummerierung

Die Autobahnen der Schweiz tragen zwei Nummerierungen, eine Nummerierung aus dem Nationalstrassennetz mit der Bezeichnung N und eine Nummerierung mit der Bezeichnung A des Autobahnnetzes, welche aber erst 1996 eingeführt wurde.

Bis Ende 1996 trugen Autobahnen, Autostrassen und Hauptstrassen des Nationalstrassennetzes dieselben Bezeichnungen und liessen sich anhand dieser nicht voneinander unterscheiden. Kantonale Autobahnen und Autostrassen hatten meist nur inoffizielle Bezeichnungen. Hinzu kam, dass neben der N-Nummer des Projekts (N1b, N1c) die fertige Autobahn gelegentlich eine zweite N-Nummer (N20, N11) erhielt, mit der sie ausgeschildert wurde.

Um Verwechslungen zu vermeiden, wurde ab Ende 1996 die N-Nummerierung nur noch von Behördenseite und im Zusammenhang mit dem Nationalstrassennetz verwendet. Die Autobahnen und Autostrassen erhielten eine neue – an die alte Nummerierung angelehnte – A-Nummerierung. Diese wird funktional vergeben und ordnet Teilstücken, welche von mehreren Strecken verwendet werden, alle notwendigen Nummern zu. Man hat dabei aber versäumt, die Nomenklatur für Autobahn-Zweige (Zubringer etc.) verbindlich festzulegen. Diese werden nun von den Kantonen individuell benannt, was die Übersicht erschwert.

Auf praktisch allen Autobahnen wurde zwischenzeitlich die Signalisation auf den aktuellen Stand gebracht, allerdings wird man abseits der Autobahnen auf etlichen Schildern noch auf die alte N-Nummerierung stossen. Diese wird in der Regel erst dann aktualisiert, wenn die Tafeln ausgetauscht werden müssen.

Militärische Bedeutung

Bei der Planung des Autobahnnetzes wurde vor allem bei den Nationalstrassen die Forderung der Schweizer Luftwaffe nach Ausweichlandepisten berücksichtigt.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Fabian Finocchio: Fahrausweisbesitz in der Schweiz seit 1950. Institut für Verkehrsplanung und Transportsysteme der ETH Zürich, 2004-02. Archiviert vom Original am 2011-07-06. Abgerufen am 4. Januar 2013. (PDF; 537 kB, Semesterarbeit)
  2. Erster Autobahnabschnitt der Schweiz. Gemeinde Horw. Abgerufen am 24. Dezember 2012.
  3.  30 Jahre Ausfallstrasse Luzern-Süd. In: Schweizerische Bauzeitung. 103, Nr. 26, 1985, S. 664 (digitalisierte zeitschriften).
  4. Eidgenössische Volksinitiative Verbesserung des Strassennetzes. Abgerufen am 4. Januar 2013.
  5. Liste der eidgenössischen Volksabstimmungen 35. Legislatur (1955–1959)
  6. SR 725.11 Bundesgesetz über die Nationalstrassen. Abgerufen am 23. Dezember 2012.
  7. Eröffnung Grauholz-Autobahn im Mai 1962. Schweizer Radio und Fernsehen. Archiviert vom Original am 2014-03-02. Abgerufen am 23. Dezember 2012.
  8. Gotthard-Strassentunnel: Chronologie. Archiviert vom Original am 2012-07-05. Abgerufen am 4. Januar 2013.
  9. Zuständigkeiten. In: Bundesamt für Strassen. Abgerufen am 5. April 2017.

Weblinks


Vergleich zu Wikipedia