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Zugangserschwerungsgesetz
Das Zugangserschwerungsgesetz (abgekürzt ZugErschwG) war ein Artikelgesetz und sollte den Zugang zu Webseiten mit Kinderpornograpie behindern und erschweren. Die amtliche Bezeichnung lautete: Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen. Es trat im Februar 2010 in Kraft, wurde 2011 zunächst vorübergehend für ein Jahr[1] und schließlich endgültig aufgehoben.[2] Durch eine Novellierung des § 184 im deutschen Strafgesetzbuch wurden stattdessen entsprechende Straftatbestände definiert.
Weblinks
- ZugErschwG Text
- Text des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen mit dem Zugangserschwerungsgesetz als Artikel 1 (html)
- Text des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen (BGBl. I 2010 S. 78) (pdf)
- Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages, Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen, Drucksache 604/09 des Bundesrates (PDF) (254 kB)
- Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD, Drucksache 16/12850 des Deutschen Bundestages (PDF) (144 kB)
- Drucksache 16/13411 des Deutschen Bundestages (PDF) mit der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (In dieser Form ist das Gesetz unter geänderter Gesetzesbezeichnung vom Bundestag beschlossen worden.; 130 kB)
- Jan Spoenle: Netzsperren und Stolperfallen. Auf anwaltzertifikat.de, 21. August 2009.
- Verein zur Förderung eines Deutschen Forschungsnetzes (DFN): Folien der DFN-Betriebstagung zum Zugangserschwerungsgesetz – Die technische Umsetzung (PDF) (221 kB)
Einzelnachweise
- ↑ Peter Schmitz: Web-DNS-Sperren: Bürgerrechtler fordern „Abschaffen statt Aufschieben“. In: heise.de. 2009-10-25. Abgerufen am 23. Februar 2015.
- ↑ Bundestag kippt Internetsperren. In: Frankfurter Rundschau, 1. Dezember 2011
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