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Artikelgesetz

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Als Artikelgesetz wird in der Gesetzgebungspraxis der Bundesrepublik Deutschland ein Gesetz bezeichnet, das gleichzeitig mehrere Gesetze oder Verordnungen ändert. Die Bezeichnung Artikelgesetz kommt daher, weil diese Gesetze in der obersten Gliederungsebene in Artikel unterteilt sind, wobei für jede Änderung ein gesonderter Artikel verwendet wird.[1] Innerhalb eines Artikels werden dann die Paragraphen oder nach Nummern geordnete Änderungen zu einzelnen Paragraphen aufgeführt.

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Einzelnachweise

  1. Carl Creifelds, Rechtswörterbuch, 16. Auflage 2000, Stichwort „Artikelgesetz“, S. 95