PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung; es sind aber alle Artikel zugänglich und Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.

Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:

Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige Email-Adresse. Wenn keine Email ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.

Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)

Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.

PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen

Zink-Blei-Gesetz

Aus PlusPedia
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Zink-Blei-Gesetz ein deutsches Reichsgesetz vom 25. Juni 1887, das die Verwendung der Metalle Blei und Zink bei Gerätschaften für Lebensmittel regelte. So durften keine Metalllegierungen zur Herstellung von Ess-, Trink- und Kochgefäßen sowie Gefäßen zum Messen von Flüssigkeiten verwendet werden, die mehr als 10 Prozent Blei enthalten. Später waren nur noch Gefäße mit maximal 0,5 % Blei zugelassen. Für Glasur und Emaille dieser Gefäße galt, dass beim Kochen mit 4%-iger Essigsäure nach 30 Minuten kein Blei in der Lösung nachgewiesen werden durfte. Das Gesetz trat am 1. Oktober 1888 in Kraft, für bereits hergestellte Konserven galt eine Übergangsfrist bis 1. Oktober 1889. Da sich Blei aber auch in Spuren im Körper anreichert, sollte Geschirr aus jener Zeit (nach DIN 17810) nicht mehr benutzt werden. Der Engel mit Waage (altes RAL-Gütesiegel) ist heute keine Gewähr mehr für Unbedenklichkeit.

Weblinks

Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Zink-Blei-Gesetz) vermutlich nicht.

---



Siehe auch