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Welterbekonvention
Die Welterbekonvention ist ein internationaler Vertrag[1] der UNESCO. Demnach[2] zählen das Kultur- und das Naturerbe zu den unschätzbaren und unersetzlichen Gütern nicht nur jedes Volkes, sondern der ganzen Menschheit. Die schutzwürdigen Güter werden in eine Liste des UNESCO-Welterbes eingetragen[3]
Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Welterbekonvention) vermutlich nicht.
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Einzelnachweise
- ↑ Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt vom 16. November 1972 (deutsche Fassung)
- ↑ UNESCO-Zentrum für das Erbe der Welt: Richtlinien für die Durchführung des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt Endfassung vom 2. Juni 2017
- ↑ https://de.wikipedia.org/wiki/UNESCO-Welterbe