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Wahlen und die SPD
Die SPD hat bislang an allen Wahlen zu Reichs- und Bundestagen teilgenommen. Die unterschiedlichen Wahlsysteme und Ausgangsbedingungen haben die Ergebnisse für die SPD beeinflusst.
Wahlen im Kaiserreich
Im Kaiserreich von 1871 stiegen die Sozialdemokraten langsam zur stärksten politischen Partei auf. Allerdings wurden sie durch die Einteilung der Wahlkreise behindert, denn trotz Migration vom Land in die Stadt wurden die Wahlkreise nicht angepasst. So war es für die SPD (die in der Stadt die meisten Wähler hatte) wesentlich schwieriger ein Mandat zu erlangen als für die Konservativen und Katholiken. Der Anteil an den Mandaten war meist deutlich niedriger als der an den abgegebenen Stimmen.
Von Nachteil war es für die SPD ferner, dass in den Stichwahlen - wenn in der ersten Runde kein Wahlkreiskandidat die absolute Mehrheit erreichte - die bürgerlichen Parteien meist Empfehlungen für einen anderen bürgerlichen Kandidaten abgaben. Jedoch konnte sie 1912 durch Zusammenarbeit mit den Linksliberalen ihre Position verbessern.
Eine besondere Behinderung war das Sozialistengesetz (genauer gesagt die Sozialistengesetze), das sozialdemokratische Organisationen und Versammlungen verbot, nicht aber die Teilnahme von Sozialdemokraten an Wahlen. Es war ein Grund für die Nichtverlängerung bzw. Nichtannahme eines neuen Gesetzes, dass auf diese Weise die Sozialdemokraten nicht an Wählerzuspruch einbußten.
Wahlen in der Weimarer Republik
Durch das Verhältniswahlrecht kam es nicht mehr zu bedeutenden Unterschieden von Stimmen- und Mandatsanteil. Nicht mehr Einzelkandidaten, sondern Parteilisten wurden gewählt. 1919 hatte die SPD ihr bestes Ergebnis - sie hatte wegen ihrer Organisation gegenüber den anderen Parteien einen Vorteil - und auch das beste einer deutschen Partei bis dahin. Sie stellte als stärkste Partei im Reichstag stets den Reichstagspräsidenten, bis 1932.
Wahlen in der Bundesrepublik Deutschland
Siehe Bundestagswahl
Die CDU/CSU wollte ein Mehrheitswahlsystem, die kleineren Parteien hingegen befürchteten, dass sie auf diese Weise ihren politischen Einfluss verlören. Der Kompromissvorschlag kam von der SPD: Zwar gibt es Wahlkreise mit relativer Mehrheitswahl, aber die Gesamtzahl der Sitze wird nach den Stimmen für Parteilisten berechnet (personalisiertes Verhältniswahlrecht).[1] Von der 5-Prozent-Hürde profitieren alle Parteien, die die Hürde von fünf Prozent überspringen. Nur die CDU/CSU und die SPD werden durch die Möglichkeit von Überhangmandaten bevorteilt.
1966 vereinbarten CDU/CSU und SPD bei der Bildung der Großen Koalition, ein Mehrheitswahlsystem einzuführen. Die SPD befürchtete jedoch, dies werde sie selbst bei kommenden Wahlen stark benachteiligen, denn die Union schnitt bei den Direktmandaten meistens besser ab. Daher verschob der SPD-Parteitag 1968 die Frage in die ferne Zukunft.[2]
Wahlergebnisse
Die Angaben beziehen sich jeweils auf den Beginn einer Legislaturperiode ohne Nachwahlen bzw. Mandatswechsel. Bei den Bundestagswahlen von 1949 bis einschließlich 1987 sind die Berliner Abgeordneten nicht hinzugerechnet. Die Zahl der Mandate wurde in Prozentzahlen umgerechnet, da sich die Zahl der Abgeordneten insgesamt im Laufe der Zeit verändert hat und die absoluten Zahlen nur im Vergleich zu anderen Parteien verständlich sind.
Wahl | Stimmen (%) | Mandate (%) | Anmerkungen |
---|---|---|---|
1867 | SVP: 0,5; ADAV: 0,9; LADAV: 0,3 | SVP: 1,0; ADAV: 0,7; LADAV: 0,3 | |
1871 | ADAV / SDAP: 3,2 | 0,5 | |
1874 | ADAV / SDAP: 6,8 | ADAV: 0,8; SDAP: 1,5 | SDAP und ADAV vereinigten sich 1875 zur SAPD. |
1877 | 9,1 | 3,0 | |
1878 | 7,6 | 2,3 | |
1881 | 6,1 | 3,0 | Die Wahl fand unter den Bedingungen des Sozialistengesetzes statt. |
1884 | 9,7 | 6,0 | Die Wahl fand unter den Bedingungen des Sozialistengesetzes statt. |
1887 | 10,1 | 2,8 | Die Wahl fand unter den Bedingungen des Sozialistengesetzes statt. |
1890 | 19,7 | 8,8 | Die Wahl fand unter den Bedingungen des Sozialistengesetzes statt. Seit 1891 heißt die Partei SPD. |
1893 | 23,3 | 11,1 | |
1898 | 27,2 | 14,1 | |
1903 | 31,7 | 20,4 | |
1907 | 28,9 | 10,8 | |
1912 | 34,8 | 27,7 | |
1919 | 37,9 | 39,0 | Wahl zur Nationalversammlung, die bis 1920 auch als Parlament diente. |
1920 | 21,2 | 24,2 | |
Mai 1924 | 20,5 | 21,2 | |
Dez. 1924 | 26,0 | 26,6 | |
1928 | 29,8 | 31,2 | |
1930 | 24,5 | 24,8 | |
Juli 1932 | 21,6 | 21,6 | |
Nov. 1932 | 20,4 | 20,7 | |
1933 | 18,3 | 18,5 | Die Wahl war durch massive Eingriffe der Hitler-Regierung nicht mehr frei, einige Funktionäre der SPD waren bereits verhaftet. |
1949 | 29,2 | 32,6 | Erste Bundestagswahl |
1953 | 28,2 | 31,2 | |
1957 | 31,8 | 34,0 | |
1961 | 36,2 | 38,1 | |
1965 | 39,3 | 40,7 | |
1969 | 42,7 | 45,2 | |
1972 | 45,8 | 46,4 | |
1976 | 42,6 | 43,1 | |
1980 | 42,9 | 43,8 | |
1983 | 38,2 | 38,8 | |
1987 | 37,0 | 37,4 | |
DDR 1990 | 21,9 | 22,0 | |
1990 | 33,5 | 36,1 | Erste Wahl im wiedervereinigten Deutschland. |
1994 | 36,4 | 37,5 | |
1998 | 40,9 | 44,6 | |
2002 | 38,5 | 41,6 | |
2005 | 34,2 | 36,2 | |
2009 | 23,0 | 23,5 | |
2013 | 25,7 | 30,6 | |
2017 | 20,5 | 21,6 | Die AfD tritt erstmals zur Bundestagswahl an |
Siehe auch
Belege
- ↑ Dieter Nohlen: Wahlrecht und Parteiensystem, 4. Auflage, Opladen: Leske und Budrich 2004, S. 305.
- ↑ Eckhard Jesse: Wahlrecht zwischen Kontinuität und Reform. Eine Analyse der Wahlsystemdiskussion und der Wahlrechtsänderungen in der Bundesrepublik Deutschland 1949-1983, Düsseldorf 1985 (Beiträge zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 78), S. 115/119, 122, 123, 125.
Andere Lexika
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Erster Autor: Ziko, weitere Autoren: Zaphiro, Zollernalb, Drahreg01, Mef.ellingen