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Vertragstheorie
Die Vertragstheorie (englisch social contract theory, französisch théorie du contrat social, „Kontraktualismus“, „Lehre vom Gesellschaftsvertrag“) ist eine Theorie, um staatliche Rechtsordnungen moralisch und institutionell zu begründen. Dabei kann entweder die tatsächliche Zustimmung der Beteiligten zu einer solchen Ordnung als Kriterium angesetzt oder ein hypothetischer Vertrag (die mögliche Übereinkunft aller Betroffenen) als Kriterium zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Ordnung angenommen werden. Vertragstheorien gibt es bereits seit der Antike bei Epikur, Lukrez und Cicero und wurden später von Thomas Hobbes und anderen wieder aufgegriffen.[1]
Andere Lexika
Einzelnachweise
- ↑ Münkler, Herfried: "Thomas Hobbes" Campus 2001.