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Vertrag von St. Germain
Der Vertrag von Saint-Germain (vollständig: Staatsvertrag von Saint-Germain-en-Laye) regelte nach dem Ersten Weltkrieg die Auflösung Österreich-Ungarns, inbesondere in der österreichischen Reichshälfte (Cisleithanien, die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder) und die Bedingungen für die neue Republik Deutschösterreich. Der Vertrag von Trianon regelte im einzelnen die Situation im Königreich Ungarn, des anderen Teilstaates der vormaligen Doppelmonarchie. Der am 2. September 1919 den österreichischen Delegierten übergebene Vertrag wurde am 10. September 1919 im Schloss Saint-Germain-en-Laye unterzeichnet. Am 16. Juli 1920 trat er förmlich in Kraft und bestätigte die Auflösung Österreich-Ungarns. In diesem Zusammenhang ist die Aussage entstanden, Südtirol sei 1920 völkerrechtswidrig von Italien annektiert worden.
Verlauf
Der Vertrag wurde zwischen Österreich und den Siegermächten des Ersten Weltkrieges - vor allem USA, Großbritannien und Frankreich - geschlossen. Er sah vor, dass in mehreren bis dahin österreichischen Gebieten Volksabstimmungen stattfinden sollten, nach denen die Zugehörigkeit der Gebiete entweder zu Österreich oder zu Jugoslawien bzw. Ungarn festgelegt werden sollte. Geregelt wurde dies in den Artikeln 49-50 des Vertrags.
Die am 16. Februar 1919 gewählte Konstituierende Nationalversammlung für Deutschösterreich protestierte am 6. September öffentlich gegen den Vertrag, der dem deutschösterreichischen Volk das Selbstbestimmungsrecht und den „Herzenswunsch“, die „wirtschaftliche, kulturelle und politische Lebensnotwendigkeit“ verweigere: die „Vereinigung mit dem deutschen Mutterlande“.[1] Man hoffe auf eine zukünftig mögliche Vereinigung, das Recht auf Einheit und Freiheit der Nation; den rund 3,5 Millionen Deutschösterreichern werde nun eine „Fremdherrschaft“ auferlegt. Die Verantwortung für die zukünftigen Wirren liege bei dem „Gewissen jener Mächte, die trotz der Warnungen den Vertrag vollziehen werden“. Die wirtschaftlichen und finanziellen Bedingungen seien „undurchführbar“ und „politisch verhängnisvoll“.
Südtirol wurde gemäß dem Londoner Vertrag von 1915, einem Geheimabkommen des Vereinigten Königreichs, Frankreichs und Russlands mit dem Königreich Italien, von Österreich abgetrennt und Italien zugesprochen. Eine Volksabstimmung fand nicht statt. Die Grenzen wurde in Artikel 27 des Vertrags festgelegt, und zwar meist anhand von Berggipfeln, die eine natürliche Grenze bilden würden. Russland gehörte aufgrund der dortigen Revolutionswirren nicht zu den Unterzeichnerstaaten des Vertrags von Saint-Germain. Der Vertragstext wurde in französischer, englischer und italienischer Sprache ausgefertigt, wobei der französische Text im Falle von Abweichungen maßgebend sein sollte.
Weblinks
- Text im Rechtsinformationssystem RIS, Kunsttext inklusive aller bis 1934 erfolgten Änderungen; die Anlagen stehen darin nicht bei den einzelnen Abschnitten, sondern gesammelt am Ende.
- Ein Digitalisat des gesamten Vertrags, deutsch und französisch, Ausgabe von 1919, enthält auch die sehr lange Begleitnote zu den Friedensbedingungen vom 2. September 1919
- Österreichische Pressemeldungen, (Österreichische Nationalbibliothek)
Vergleich zu Wikipedia
Einzelnachweise und Anmerkungen
- ↑ "Beschluss der Nationalversammlung" vom 6. September 1919, in: Bericht über die Tätigkeit der deutschösterreichischen Friedensdelegation in St-Germain-en-Laye. Band 2, S. 628–631.