PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung; es sind aber alle Artikel zugänglich und Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.
Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:
Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige Email-Adresse. Wenn keine Email ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.
Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)
Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.
PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen
Versicherungswechsel (Kfz)
Möchte ein Versicherungsnehmer seine Kraftfahrzeug-Versicherung wechseln, kann er bei seiner aktuellen Versicherung eine ordentliche Kündigung bis spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungszeitraumes einreichen.
In der Regel fällt das Ende des Versicherungszeitraums mit dem Jahresende zusammen, so dass der Stichtag zum Versicherungswechsel auf den 30. November fällt. Es gibt jedoch auch Versicherungen, deren Versicherungszeitraum unterjährig endet. Versicherungsnehmer sollten sich daher in der Police genauestens über den Wechseltermin informieren.
Eine außerordentliche Kündigung kann grundsätzlich dann ausgesprochen werden, wenn die Beiträge steigen. Das kann zum Beispiel durch eine Umstufung des Fahrzeugs in eine andere Regional- oder Typklasse oder durch Änderungen in den Vertragsbedingungen passieren.
Dann hat der Versicherte einen Monat Zeit seine alte Versicherung zu kündigen und zu einer günstigeren zu wechseln.
Wichtig ist dabei, dass die Kündigung schriftlich eingehen und sich explizit auf die Beitragserhöhung beziehen muss. Andernfalls können Versicherungen eine Kündigung, die nach dem 30. November eingeht, ablehnen. Eine außerordentliche Kündigung ist auch bei einem Fahrzeugwechsel und im Schadensfall möglich.
Bei einem Versicherungswechsel übermittelt der Vorversicherer dem neuen Versicherer die Versichererwechselbescheinigung (VWB) und teilt ihm die Vertragsdauer sowie die in dieser Zeit angefallenen Schäden mit. Der Versicherungsnehmer behält bei einem Versicherungswechsel seine aktuelle Schadenfreiheitsklasse.
Die Zulassungsbehörde wird von dem Wechsel unterrichtet, indem der Versicherungsnehmer bei der Fahrzeugzulassung die neue Versicherungsbestätigung vorweist.
Weblinks
Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Versicherungswechsel (Kfz)) vermutlich nicht.
---