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Verordnung über brennbare Flüssigkeiten

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Die Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (kurz VbF) ist eine deutsche Rechtsverordnung aus dem Jahre 1960. Sie wurde zum 1. Januar 2003 überwiegend aufgehoben und durch die Technischen Regeln für die Betriebssicherheit (TRBS) und die TRGS 510 in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung vom 27. September 2002 ersetzt.

In der VbF waren ursprünglich zwei Gefahrklassen für eine Brennbare Flüssigkeit festgelegt:

  • Gefahrklasse A (nicht wasserlösliche brennbare Flüssigkeiten):
    • Gefahrklasse AI: Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 21 °C (z. B. Benzin)
    • Gefahrklasse AII: Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt zwischen 21 °C und 55 °C (z. B. Petroleum)
    • Gefahrklasse AIII: Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt zwischen 55 °C und 100 °C (z. B. Dieselkraftstoff)
  • Gefahrklasse B:
    • Bei 15 °C wasserlösliche brennbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 21 °C (z. B. Ethanol)

Einzelnachweise


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