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Vermögensbildungsgesetz

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Basisdaten
Titel: Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer
Kurztitel: Fünftes Vermögensbildungsgesetz
Abkürzung: 5. VermBG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Arbeitsrecht
Ursprüngliche Fassung vom: 1. Juli 1965
Inkrafttreten am: 1. Januar 1982
Neubekanntmachung vom: B. v. 4. März 1994
(Vorlage:BGBl)
Letzte Änderung durch: Art. 111 G vom 20. November 2019
(Vorlage:BGBl)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
26. November 2019
(Art. 155 G vom 20. November 2019)
Weblink: Text des 5. VermBG

Das Vermögensbildungsgesetz ( kurz VermBG) regelt in Deutschland die Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer durch vereinbarte vermögenswirksame Leistungen der Arbeitgeber. Die erste Fassung dieses Gesetzes war 1961 das „312-Mark-Gesetz“ (1. Vermögensbildungsgesetz, kurz VermBG), das 1965 mit dem 2. VermBG,[1] 1970 zum „624-Mark-Gesetz“ (3. VermBG) und ab 1983 zum „936-Mark-Gesetz“ (4. VermBG) erweitert wurde. Eine Neufassung erfolgte 1994 mit dem 5. VermBG.

Einzelnachweise

  1. 2. VermBG. Abgerufen am 8. April 2021.

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