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Vereinfachtes Verfahren (Unterhaltsvorschuss)

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Das Vereinfachte Verfahren beim Unterhaltsvorschuss ist ein Vorgang in der öffentlichen Verwaltung, um vor dem Familiengericht einen vollstreckbaren Titel zu erwirken. Es wird beantragt, wenn der zahlungspflichtige Elternteil nicht zahlt und keine Nachweise über seine wirtschaftlichen Verhältnisse vorlegt. Der Antrag erfolgt seitens des Landes oder der Kommune als zuständigem Sozialleistungsträger beim Amtsgericht. Zuständig ist das Amtsgericht des Wohnorts des zahlungspflichtigen Elternteils.

Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Vereinfachtes Verfahren (Unterhaltsvorschuss)) vermutlich nicht.