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Verbot

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Halteverbot gemäß der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO)

Ein Verbot ist eine Anweisung zur Unterlassung einer Handlung. Diese Anweisung kann in Regeln, Richtlinien, Befehlen oder Rechtsnormen näher definiert sein, wobei ein Verstoß unterschiedliche Folgen haben kann. Es gibt meist keine Ausnahmerechlungen. Ein Verbot wird oft in einem Gesetz ausgesprochen oder z.B. über ein Urteil, einen Beschluss oder über einen Vergleich erwirkt. Im Verwaltungsrecht ist ein Gebot das Gegenteil davon.

Beispiele und Interpretationen

Gesetzliche Verbote sind strafbewehrt, auch wenn das Wort Verbot nicht immer ausdrücklich verwendet wird. Beispiele sind das Halteverbot[1] und das Parkverbot. In einigen Fällen werden Beschränkungen oder Empfehlungen als Verbot falsch interpretiert, wie das Beispiel Nachtflugverbot zeigt. In Deutschland ist es außerdem verboten Lebensmittel nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums zu verkaufen, sie dürfen jedoch kostenlos abgegeben werden.

Andere Lexika





Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. amtlich und regional wird auch das Wort Haltverbot verwendet