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Treuepflicht
Treuepflichten sind bestimmte Pflichten und Verhaltensweisen, die eine Person wahrnehmen soll. Die Nebenpflichten des Arbeitnehmers werden im deutschen Arbeitsrecht unter dem Begriff Treuepflicht zusammengefasst. Sie erwächst aus dem Grundsatz von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB, ihr Pendant ist die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Hiernach hat der Arbeitnehmer die zur Aufrechterhaltung des ungestörten Betriebsablaufs erforderlichen Verhaltensregeln einzuhalten, die Betriebsordnung zu beachten sowie die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften zu befolgen.[1] Konkretisierungen sind die Loyalität, Unterlassung bestimmter Handlungen (Abwerbung, Annahme von Schmiergeldern), Verschwiegenheit oder Wettbewerbsverbot.[2]
Die römisch-katholische Kirche verwendet den Begriff in Bezug auf die Ehe und das Verhalten der Ehegatten zueinander.
Siehe auch
Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Treuepflicht) vermutlich nicht.
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