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Streubesitz
Streubesitz ist bei Aktiengesellschaften die Summe der Aktien, die von Kleinaktionären gehalten werden. Es gibt unterschiedliche Auffassungen zum Streubesitz , die meist durch die jeweiligen Börsengesetze bestimmt werden.
In Deutschland beginnt die Meldepflicht laut Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) bei 3 Prozent.[1] Dagegen entscheidet in den Vereinigten Staaten das wöchentliche Handelsvolumen über die Meldepflicht gemäß Artikel 144 des Securities Act von 1933.[2] Die Deutsche Börse AG definiert den Streubesitz anhand von Großaktionären, die einen Anteil am Aktienkapital von mehr als 5 Prozent halten.[3]
Oft wird dabei fälschlich unterstellt, dass Kleinaktionäre eher dazu neigen, am Börsenhandel teilzunehmen. Dies wird auch mit dem englischen Begriff public float oder free float deutlich.
Andere Lexika
- Freefloat – Definition im Gabler Wirtschaftslexikon
Einzelnachweise
- ↑ siehe § 33 WpHG mit weitergehenden Bestimmungen
- ↑ Rule 144 – Persons Deemed Not to Be Engaged in a Distribution and Therefore Not Underwriters (Archivversion vom 2. August 2008)
- ↑ Streubesitz im Börsenlexikon der Deutschen Börse, abgerufen am 24. März 2019.