
PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Wie alles, was bei laufendem Betrieb bearbeitet wird, kann es auch hier zu zeitweisen Ausfällen bestimmter Funktionen kommen. Es sind aber alle Artikel zugänglich, Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.
Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.
Bitte beachten: Aktuell können sich keine neuen Benutzer registrieren. Wir beheben das Problem so schnell wie möglich.
PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen
Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)
Rundfunkrat
Der Rundfunkrat (beim ZDF: Fernsehrat, beim Deutschlandradio: Hörfunkrat) ist bei deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten das oberste für die Programmkontrolle zuständige Aufsichtsgremium.
Zusammensetzung
Der Rundfunkrat setzt sich aus Mitgliedern verschiedener Vereinigungen zusammen, die im jeweiligen Rundfunkstaatsvertrag aufgezählt sind. Dies sind z. B. Gewerkschaften, Frauenverbände, Kirchen und politische Parteien. Diese entsenden eigenständig ihre Vertreter. Der Rundfunkrat soll einen Querschnitt der Bevölkerung abbilden. Die Mitglieder der Rundfunkräte werden je nach Sender für vier (z. B. ZDF), fünf (SWR) oder sechs (MDR) Jahre von den im RStV genannten Vereinigungen entsendet[1]. Dabei bleibt es den jeweiligen Vereinigungen intern überlassen, ihre Vertreter durch Wahl oder Ernennung zu bestimmen[2].
Das Bundesverfassungsgericht hat 2014 ein Urteil zum „Gebot der Vielfaltsicherung“ bei der Besetzung der Rundfunkräte gesprochen. Der „Anteil der staatlichen und staatsnahen Mitglieder“ wurde ausdrücklich auf höchstens ein Drittel der gesetzlichen Mitglieder des jeweiligen Gremiums begrenzt, um die Unabhängigkeit sicherzustellen.[3]
Siehe auch
Andere Lexika
Einzelnachweise
- ↑ http://www.ard.de/home/die-ard/fakten/abc-der-ard/Rundfunkrat/456538/index.html
- ↑ http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayRuFuG-6?AspxAutoDetectCookieSupport=1
- ↑ BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 25. März 2014 - 1 BvF 1/11 -, Rn. (1-135).