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Öffentlich-rechtlicher Rundfunk
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk werden in der Regel staatlich organisierte Fernseh- und Hörfunk-Sender genannt, die sich im Gegensatz zum Privaten Rundfunk zum guten Teil aus erhobenen Gebühren und anderen staatlichen Zuschüssen finanzieren. Sie erhalten dafür auch einen gewissen staatlichen Leistungsauftrag, etwa eine gewisse Mindestquote an anspruchsvolleren, z.B. politischen Inhalten und darin die ausgewogene Berücksichtigung des politischen Meinungs-Spektrums im betreffenden Land. Die deutschen öffentlich-rechtlichen sind in der Bundesrepublik Deutschland in der ARD zusammengeschlossen; außerdem gibt es das ZDF sowie vom Hörfunk her den Deutschlandfunk. In Österreich ist es das ORF. Während bei ARD und ZDF ein gewisser Anteil an Werbe-Einnahmen zugelassen ist, laufen kleinere Fernseh-Sender wie das Bildungsprogramm ZDFinfo sowie die meisten Hörfunksender werbefrei.