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Reichskammergericht

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Vordenker des Reichskammergerichts des Heiligen Römischen Reichs war der deutsche Kardinal Nikolaus von Kues (Cusanus), der das Ideal des Zusammenwirkens der Reichsstände mit dem Kaiser formulierte. 1495, auf dem Reichstag zu Worms, wurde - nebst anderen Reichs-Reformen - auch das Reichskammergericht eingeführt. Es hatte seinen festen Sitz in Frankfurt/Main, ab 1527 in Speyer, und hatte als oberste Rechtsinstanz des Reiches vor allem bei den Überhand nehmenden Fehden im Sinne ihrer Bekämpfung zu urteilen.